hallo zusammen,
und zwar arbeite ich als selbständige mit 17h in der woche an einer schule und tätige noch eine geringbeschäftigung von 8h in der woche. Das gehalt bei der selbständigkeit variiert monatlich.
ich bin bei der geringbeschäftigung kranken und sozialversichert. Ist das so in Ordnung? Doppelt krankenversichern darf man sich ja nicht, aber kann man es sich aussuchen, da ich bei der selbständigkeit mehr verdiene, wären es ja auch andere beiträge! Falls ja wie hoch werden sie?Wird dies vom bruttoeinkommen berechnet?könnte ich mich dann evtl. auch privat versichern, weil dies für mich dann kostengünstiger wäre???
Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
krankenversicherung bei selbständigkeit+nebenjob
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Re: krankenversicherung bei selbständigkeit+nebenjob
natzchi hat geschrieben:hallo zusammen,
und zwar arbeite ich als selbständige mit 17h in der woche an einer schule und tätige noch eine geringbeschäftigung von 8h in der woche. Das gehalt bei der selbständigkeit variiert monatlich.
ich bin bei der geringbeschäftigung kranken und sozialversichert. Ist das so in Ordnung? Doppelt krankenversichern darf man sich ja nicht, aber kann man es sich aussuchen, da ich bei der selbständigkeit mehr verdiene, wären es ja auch andere beiträge! Falls ja wie hoch werden sie?Wird dies vom bruttoeinkommen berechnet?könnte ich mich dann evtl. auch privat versichern, weil dies für mich dann kostengünstiger wäre???
Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Hallo,
wenn es sich bei der 8-Wochenstunden-Tätigkeit tatsächlich um eine geringfügige Tätigkeit handelt dann löst diese keine Sozialversicherungspflicht aus, d.h. damit wird kein Leistungsanspruch gegenüber einer Krankenkasse ausgelöst. Hier würde dann meiner Auffassung nach die Selbständigkeit überwiegen und seitens der Krankenkasse auch so bewertet werden sollte.
Man muesste hier mehr Eizlelheiten erfahren.
Gruß
Czauderna
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natzchi hat geschrieben:handelt es sich bei meiner selbständigkeit auch um eine hauptberufliche beschäftigung?
was ich lese im netz, wäre dies erst ab 18h in der woche und ich arbeite 17 h die woche!oder muss ich hier beide tätigkeiten zusammen addieren?
Hallo, die verbindliche Entscheidung trifft natürlich die Krankenkasse aber anhand der gelieferten Daten würde ich auf hauptberuflichselbständig entscheiden und dafür würden alle Einnahmen angerechnet werden.
Gruß
Czauderna
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