Ruhenlassen der PKV

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Friedrich
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Ruhenlassen der PKV

Beitragvon Friedrich » 02.05.2010, 13:59

Hallo,

kündigen kann man als Beihilfeberechtigter die PKV ja nicht. Gibt es denn wenigstens die Möglichkeit des "ruhen" lassens? Für 1€, so wie das bei anderen Versicherungsarten auch möglich ist.

Der Hintergrund ist der, daß ich einen längeren Aufenthalt im außereuropäischen Ausland plane (2-3 Jahre, oder länger). Hinzu kommt noch, daß ich so gesund bin und deshalb über viele Jahre nie Rechnungen bei der PKV eingereicht habe und jedes Jahr eine Beitragsrückerstattung bekomme, die aber in keinem Verhältnis zu den Beiträgen steht.

Die PKV behauptet das ginge nicht, aber ich glaube das irgendwie nicht so ganz. Ich hatte das Gefühl, daß die nur Angst um die Beitragzahlungen haben. Da muß doch irgendwas zu machen sein!

Wäre nett, wenn mich jemand objektiv aufklären könnte.

Viele Grüße - Fiete

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.05.2010, 14:08

Warum kannst Du die priv. Kv. nicht kündigen?

Nur diejenigen, die eine Verpflichtung im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG haben, nämlich eine Krankheitskosten abzuschliessen und zu unterhalten, können nicht kündigen.

Und wenn ich mir den § 193 Abs. 3 VVG durchlese, kannst Du sehrwohl kündigen, wenn Du den Wohnsitz ins Ausland verlagerst!

Friedrich
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Beitragvon Friedrich » 02.05.2010, 14:25

Hi,

danke für die superschnelle Antwort!

Ich hatte mit einem netten Herrn von der Beihilfestelle gesprochen. Er sagte, daß ich den Beihilfeanspruch verliere, wenn ich die PKV kündige. Hat der was Falsches gesagt?

GS
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Auslandsaufenthalt wie lange? Und beruflich oder privat?

Beitragvon GS » 02.05.2010, 16:08

Hallo Friedrich,

sorry, gleich 2 Fragen schon im Titel, aber die Anworten darauf können uns etwas weiterbringen.

Je nachdem, kommt darauf an, geht da schon etwas ...

Gruß von
Gerhard

Friedrich
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Beitragvon Friedrich » 02.05.2010, 16:55

Da ich alleinstehend und pensioniert bin, ist eine Frage beantwortet, ich gehe privat. Wie lange? Keine Ahnung. Solange es mir gefällt. Ich dachte so an 2-3 Jahre.
Mein Wohnsitz bleibt in D.

Da wo ich hingehe, brauche ich keine KV. Wenn ich wirklich mal krank werden sollte, hab ich die 8-9€ für den Hausbesuch eines Arztes gerade noch in der Portokasse. Selbst größere OP´s kann man selbst bezahlen.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 02.05.2010, 18:14

Friedrich hat geschrieben:Ich hatte mit einem netten Herrn von der Beihilfestelle gesprochen. Er sagte, daß ich den Beihilfeanspruch verliere, wenn ich die PKV kündige. Hat der was Falsches gesagt?


Die Beihilfe leistet im außereuropäischen Ausland doch eh nur eingeschränkt bis gar nicht!?

In welches Land geht es denn und wie sind Sie denn in der Zeit versichert?

Friedrich
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Beitragvon Friedrich » 03.05.2010, 01:41

Es geht nach Uruguay. Volle Versicherung für umgerechnet ca. 40€, ohne Wartezeit, ohne Eintritt beim Arzt, ohne Zuzahlungen für alles Mögliche, halt eben so wie es normal ist, wenn man für eine Versicherung Beiträge bezahlt!
Ich habe beim vorletzten Aufenthalt bei einer uruguayischen KV solche Fragen gestellt - die gucken einen an, als ob man nicht mehr alle Latten am Zaun hat!
Ich brauche daher keine Beihilfe und ich brauche die PKV erst vielleicht wieder, wenn ich zurück bin.

Aber meine Frage lautete: Kann man die PKV ruhen lassen??

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 03.05.2010, 08:45

Nein,
das der Wohnsitz in Deutschland verbleibt.
Gruß
Philipp
Ps. Sie könnten diesen aber abmelden.

Friedrich
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Beitragvon Friedrich » 03.05.2010, 12:04

Hallo Philipp,

wenn ich das jetzt richtig verstehe, muß ich meinen Wohnsitz in D abmelden, um die PKV ruhen zu lassen.
Wie ist das denn, wenn ich, sagen wir mal, meinen 1. Wohnsitz in Montevideo habe und meinen 2. Wohnsitz hier??? Ich brauche doch für die Zeit eine Postadresse.

Und was ist dann mit meinem Beihilfeanspruch? Ich werde den doch hoffentlich durch die Abmeldung nicht verlieren, oder?

Das ist ja alles so fürchterlich kompliziert, worauf man alles achten muß, damit man hinterher nicht über den Tisch gezogen wird!

Grüße - Fiete

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 03.05.2010, 18:54

Friedrich hat geschrieben:Und was ist dann mit meinem Beihilfeanspruch? Ich werde den doch hoffentlich durch die Abmeldung nicht verlieren, oder?


Noch einmal, die Beihilfe übernimmt keine Leistungen in Uruguay. Von daher ist die Beihilfe für diese Zeit außen vor.


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