Freiwillige Krankenversicherung ab 30

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.matt.
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Freiwillige Krankenversicherung ab 30

Beitragvon .matt. » 06.05.2010, 07:21

ich bin gerade 30 geworden und bin daher nicht mehr im Rahmen der studentischen Krankenversicherung versichert.
Problem an dem ganzen - ich war gerad im Rahmen meiner Diplmarbeit für 6 Wochen im Ausland und hab nicht wirklich daran gedacht, mich um eine weitere Versicherung zu kümmern.

Nach einem Anruf bei der Aok bin ich nun seit dem 31.3 nicht mehr versichert - Unterlagen für eine freiwillige Versicherung sind mir aber gleich zugeschickt worden (hab ich seit heute) - zurücksenden kann ich nach dem beiliegenden Brief bis zum 7.5.

Was ich nun etwas frech find: als Beginn der freiwilligen Versicherung ist der 1.4 eingetragen - wir haben ja bereits Mai und die Unterlagen kamen auch erst auf meine Nachfrage.

Jetzt habe ich ein wenig im Internet gesucht und werd nicht ganz schlau...
Muss ich zwingend durchgehend versichert sein?? Oder kann ich sagen "nö - die Kohle für den Monat der eh schon rum ist schmeiß ich euch nicht hinterher."

Außerdem konnte ich bisher - weder im schreiben, noch auf der aok seite noch anderswo etwas über die Laufzeit des ganzen herausfinden.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich jetzt in Ruhe schauen soll (3 Monate nach Ende der studentischen KV hab ich ja) - oder schnell handeln muss. Aber dadurch ggf 18 monate an die aok gebunden zu sein (nach Aussagen bekannter nicht die beste Wahl) möchte ich zur Not verhindern. Für einen kürzeren Zeitraum wärs ja noch ok.
Außerdem stellt sich halt die Frage - wenn ich erstmal bei der aok bleibe: wie stehts mit dem schon vergangenen Monat - die Aok hat natürlich schon 1.4 als Beginn für mich eingetragen - muss ich das zwingend so lassen (wegen Versicherungspflicht) oder kann ich das bedenkenlos auf den 1.5 ändern?

Hab da leider bisher wenig Antworten gefunden und bin für jeden Tip dankbar.

ps - ich mach wie gesagt gerad meine Diplomarbeit, bin Anfang August fertig und schau mich dann nach einer Stelle für eine Doktorarbeit um.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 06.05.2010, 16:17

Hallo,

eine freiwillige Versicherung muss sich immer unmittelbar an die vorherige Pflichtversicherung anschließen. Daher ist es nicht keine Frechheit, als Beginn der freiwilligen Versicherung den 01.04.10 einzutragen, sondern schlicht geltendes REcht.

Wenn Du bisher Mitglied der AOK warst, ändert der Wechsel von einer pflicht- in eine freiwillige Versicherung nichts daran. Wenn du die KK wechseln willst, geht das erst nach mindestens 18 monatiger Mitgliedschaft und nur mit einer schriftlichen Kündigung (Kündigungsfrist 2 Monate plus Kündgungsmonat).

MfG
ratte1


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