Hallo zusammen, im Mai 2010 erreicht mich ein Schreiben, dass es eine Änderung bzgl. der Beitragsrückerstattungen gebe: Man werde nun auf das Konto überweisen und keinen Check mehr schicken.
Schaut man sich die Unterlagen genau an, stellt man fest, dass die Beitragsrückerstattung stillschweigend reduziert wird (statt 3X100% nun 4X50% bei 3 leistungsfreien Jahren). Die Axa verweist an keiner Stelle auf die Reduzierung und liefert auch keine rechtliche Rechtfertigung für diesen Schritt. Aus meiner Sicht absolut unverschämt. Ich habe eine Beschwerde an den zuständigen Vorstand Herrn Michels gerichtet und das Verbaucherschutzministerium informiert.
Kennt jemand die rechtliche Grundlage für diese stillschweigende Anpassung? In den Vertragsunterlagen kann ich diese nicht finden. Danke Grüße AXA EL
AXA reduziert Beitragsrückerstattung im Tarif EL 2010
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Hi AXA El.
die BRE in diesem Tarif ist erfolgsabhängig, sprich wenn das Unternehmen nicht so viel (v.a. an den Kapitalmärkten) verdient oder die Rücklage für die Beitragsrückerstattung anderweitig verwendet (z.B. zur Kappung von Beitragserhöhungen), ist halt nicht mehr soviel da, was verteilt werden kann.
Eine BRE kann daher sogar auch mal ganz ausfallen
siehe Verbraucherinformationen:
"Aus den Überschüssen des Unternehmens werden mindestens 80% der Rückstellungen
für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Mittel dürfen
nur für die Versicherten verwendet werden und zwar als Barausschüttung
oder Limitierung von Beitragsanpassungen.
Die Verwendung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes nach Zustimmung durch
den unabhängigen mathematischen Treuhänder.
die BRE in diesem Tarif ist erfolgsabhängig, sprich wenn das Unternehmen nicht so viel (v.a. an den Kapitalmärkten) verdient oder die Rücklage für die Beitragsrückerstattung anderweitig verwendet (z.B. zur Kappung von Beitragserhöhungen), ist halt nicht mehr soviel da, was verteilt werden kann.
Eine BRE kann daher sogar auch mal ganz ausfallen
siehe Verbraucherinformationen:
"Aus den Überschüssen des Unternehmens werden mindestens 80% der Rückstellungen
für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Mittel dürfen
nur für die Versicherten verwendet werden und zwar als Barausschüttung
oder Limitierung von Beitragsanpassungen.
Die Verwendung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes nach Zustimmung durch
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Hallo Axa El
süß
der Vorstand freut sich über das Schreiben
und hat 2 Möglichkeiten ewige Ablage(Papierkorb oder noch schlimmer)
oder Sie bekommen ein Schreiben, sehr freundlich formuliert, ob Sie noch niemals Ihre Vertragsbedingungen gelesen haben , da würde doch Seite 27 Absatz 3 Punkt 4 Zeile 6 als 5 tes Wort stehen"""" ERFOLGSabhängige Beitragsrückerstattung"" schade um die Briefmarke
Gruß
süß

und hat 2 Möglichkeiten ewige Ablage(Papierkorb oder noch schlimmer)
oder Sie bekommen ein Schreiben, sehr freundlich formuliert, ob Sie noch niemals Ihre Vertragsbedingungen gelesen haben , da würde doch Seite 27 Absatz 3 Punkt 4 Zeile 6 als 5 tes Wort stehen"""" ERFOLGSabhängige Beitragsrückerstattung"" schade um die Briefmarke
Gruß
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so einfach ist es wohl nicht
Hallo zusammen,
so einfach scheint es mir nicht zu sein. Soweit mir bekannt ist, gibt es durchaus auch garantierte Beitragsrückerstattungen. Eine erfolgsabhängige Auszahlung kann ich zumindest in meinen Vertragstexten nicht finden. Davon abgesehen ist es vielleicht "süß", wenn der Vorstand meinen Brief erhält aber das Geschäftsgebahren ist einer so großen Institution wie der Axa nicht würdig. Als Unternehmen sollte man sich eine solche Vorgehensweise (stillschweigende Kürzung) sehr gut überlegen. Selbst wenn diese, was für mich derzeit auch nach den Antworten nicht klar ist, rechtlich in Ordnung sein sollte. Ich stelle mir immer vor, dass ich selbst einmal alt werde und dann ggf. nicht die kleinen "Schweinereien" der Unternehmen bemerke. In jedem Fall ist das keine Vorgehensweise eines ehrbaren Kaufmanns. In der Regel rächt sich ein solches Verhalten in der mittelfristigen Betrachtung (siehe 1&1).
Grüße Axa EL
so einfach scheint es mir nicht zu sein. Soweit mir bekannt ist, gibt es durchaus auch garantierte Beitragsrückerstattungen. Eine erfolgsabhängige Auszahlung kann ich zumindest in meinen Vertragstexten nicht finden. Davon abgesehen ist es vielleicht "süß", wenn der Vorstand meinen Brief erhält aber das Geschäftsgebahren ist einer so großen Institution wie der Axa nicht würdig. Als Unternehmen sollte man sich eine solche Vorgehensweise (stillschweigende Kürzung) sehr gut überlegen. Selbst wenn diese, was für mich derzeit auch nach den Antworten nicht klar ist, rechtlich in Ordnung sein sollte. Ich stelle mir immer vor, dass ich selbst einmal alt werde und dann ggf. nicht die kleinen "Schweinereien" der Unternehmen bemerke. In jedem Fall ist das keine Vorgehensweise eines ehrbaren Kaufmanns. In der Regel rächt sich ein solches Verhalten in der mittelfristigen Betrachtung (siehe 1&1).
Grüße Axa EL
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Sehr geehrter Herr Gutsch, das ist ein guter Hinweis. In meinen Unterlagen habe ich die Dokumente der ursprünglichen Beratung gefunden. In diesen war die Staffelung der Rückerstattung ausgewiesen. Ein Hinweis auf die erfolgsabhängigkeit fehlt jedoch in der schriftlichen Form und auch mündlich gab es keine entsprechende Aussage. Fraglich ist, wie mir dies nun weiterhelfen kann. Denken sie, ich sollte ggf. an den Makler herantreten? Mfg Axa Tarif EL
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