Hallo,
Ich kann bei einer Sperre ab der 5. Woche temporär in die GKV wechseln. (Hinweis: muss dies aber nicht, da ich mich laut Arbeitsamt auch davon befreien lassen kann. Dann bliebe ich in der PKV und das Arbeistamt würde die Beiträge auch übernehmen. Allerdings nur bis zur Höhe der max. GKV-Beiträge)
korrekt (aber statt 5. Woche mit Beginn des 2. Monats)
Nach der Sperre falle ich zurück in die Ruhezeit (bis Ende September) und
wäre nicht mehr Versicherungspflichtig, d.h. hätte ich während der Sperre
einen Wechsel in die GKV vollzogen, müsste ich dann wieder in die PKV zurück. Im anderen Fall läuft die PKV einfach weiter, nur dass ich sie selbst bezahlen darf.
völlig korrekt
Ab dem Start der ALG1-Zahlung bin ich auf jeden Fall versicherungspflichtig (Befreiung wie bei Sperre möglich siehe oben) und
könnte dann in die GKV wechseln. Ab diesem Zeitpunkt läuft die genannte 12 Monatsfrist, die ich innerhalb der verbleibenden 9 Monate ALG1 Anspruchszeit nicht mehr erreichen werden. Was dann mit ALG2 passieren
könnte, möchte ich mir nicht einmal im Traum ausmalen, wenn dies bisher so chaotisch geregelt ist.
Wenn 9 Monate Alg I und danach nahtlos mindestens 3 Monate Alg II bezogen wird, kann man dauerhaft in der GKV bleiben. Infos zu der erforderlichen Bedürftigkeit am besten bei der Arge/Jobcenter etc. einholen.
Kurz gesagt: Ich kann das Ganze vergessen. Mit der Ruhe- und Sperrzeit besteht eigentlich keine realistische Chance dauerhaft zurück zu wechseln.
siehe oben (hängt von den Chancen [oder Risiken] auf Alg II ab.
Was passiert eigentlich wenn ich im besagten Zeitraum 1.5.10 bis ende Juni 2011 einen Arbeitsplatz finde und wieder weniger als die Bemessung verdiene? Wird dann eine begonnene GKV weitergeführt, so daß ich
hierüber die 12 Monate erreichen könnte?
Wird bei der Bemessung eigentlich das Jahresgehalt zu Grunde gelegt oder das Monatsgehalt?
Wenn in der Beschäftigung über 400 Eur monatlich Versicherungspflicht besteht, wird diese Zeit ebenfalls auf die 12 Monate angerechnet.
In diesen Beschäftigungen über 400 Euro besteht immer Versicherungspflicht.
Ausnahme:
in den letzten 3 Kalenderjahren wurde die Jahresarbeitsentgelt von durchschnittlich 4162,50 Euro (Wert für 2010, davor etwas niedriger)monatlich (zugesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird anteilig angerechnet)
UND
in der neuen Beschäftigung wird in den nächsten 12 Monaten die Jahresarbeitsentgelt von durchschnittlich 4162,50 Euro (Wert für 2010) monatlich (zugesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird anteilig angerechnet)
Wenn diese 2 beiden Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen, endet die GKV-Mitgliedschaft. Wenn in den letzten 5 Jahren die PKV beim gleichen Unternehmen bestand, kann man dorthin ohne Risikozuschlag und Gesundheitsprüfung zurückkehrn.
Wie könnte ich diesen Weg optimal für mich gestalten?
Wenn man die GKV-Mitgliedschaft für die möglichen Zeiten wählt, hat man eine evtl. Option für eine dauerhafte GKV-Mitgliedschaft. Wenn die GKV-Vorversicherungszeiten am Ende nicht erfüllt werden, kann man wieder ohne Risiko in die PKV zurück (wenn man bereits mehr als 5 Jahre beim selben Unternehmen ist). Falls nicht, ist eine PKV-Anwartschaftsversicherung u.U. eine sinnvolle Alternative.
Man sollte auf jeden Fall ein Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter suchen.
Die Fristen und Voraussetzungen für die Befreiun in der GKV ist in § 8 SGB V geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__8.html
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass eine Entscheidung GKV oder PKV für den Rest des Lebens maßgend.
Viel Glück bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW