Ich kann von PKV zur GKV zurück. Soll ich?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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twinny
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Ich kann von PKV zur GKV zurück. Soll ich?

Beitragvon twinny » 04.05.2010, 23:11

Hallo
ich bin seit 10 Jahren in der PKV (ARAG). (514€ p.M.)

Vor einer Woche bekam ich Bescheid und wurde von 40 auf 60% Schwerbehinderung hoch gestuft. Dauernde Kosten/Lasten habe ich deshalb nicht.

Durch die Schwerbehinderung habe ich nun 3 Monate lang das Recht wieder in die GKV zu wechseln und habe mich auch gleich weiter informiert.
Ausgeguckt habe ich mir die TKK (640€ p.M.)

Es gibt ein paar Leistungen die mir an der "alten" nicht gefallen. Aber die "neue" wird sichewr auch ein paar unschöne Grenzen haben. Andererseits bin ich froh über freie Arztwahl und dass mir auch das Upright Kernspin gezahlt wird und freie Medi Wahl usw.

Aber für mich stellt sich generell die Frage: Soll ich das wirklich machen? Es kommt noch etwas dazu. Ich muss mich in den nächsten 3 Wochen entscheiden. Denn Anfang Juni werde ich 45 und dann ist es generell Essig mit Rückkehr und freier Wahl. (Zumindest was die meisten G-Kassen betrifft)

Wer kann mir seine Erfahrung mitteilen? Besonders würde mich interessieren wer froh ist auf Dauer in der PKV geblieben zu sein und warum.

Was mich besonders besorgt ist dass ich als Rentner vielleich die Versicherung nicht zahlen könnte. Man liest ja immer wieder kleine Horror Geschichten. Gibt es hier im Forum Rentner die mich diesbezüglich beruhigen können?

Grüße
Andreas

hulrich
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Re: Ich kann von PKV zur GKV zurück. Soll ich?

Beitragvon hulrich » 04.05.2010, 23:26

twinny hat geschrieben:Hallo
ich bin seit 10 Jahren in der PKV (ARAG). (514€ p.M.)

Vor einer Woche bekam ich Bescheid und wurde von 40 auf 60% Schwerbehinderung hoch gestuft. Dauernde Kosten/Lasten habe ich deshalb nicht.

Durch die Schwerbehinderung habe ich nun 3 Monate lang das Recht wieder in die GKV zu wechseln und habe mich auch gleich weiter informiert.
Ausgeguckt habe ich mir die TKK (640€ p.M.)

Es gibt ein paar Leistungen die mir an der "alten" nicht gefallen. Aber die "neue" wird sichewr auch ein paar unschöne Grenzen haben. Andererseits bin ich froh über freie Arztwahl und dass mir auch das Upright Kernspin gezahlt wird und freie Medi Wahl usw.

Aber für mich stellt sich generell die Frage: Soll ich das wirklich machen? Es kommt noch etwas dazu. Ich muss mich in den nächsten 3 Wochen entscheiden. Denn Anfang Juni werde ich 45 und dann ist es generell Essig mit Rückkehr und freier Wahl. (Zumindest was die meisten G-Kassen betrifft)

Wer kann mir seine Erfahrung mitteilen? Besonders würde mich interessieren wer froh ist auf Dauer in der PKV geblieben zu sein und warum.

Was mich besonders besorgt ist dass ich als Rentner vielleich die Versicherung nicht zahlen könnte. Man liest ja immer wieder kleine Horror Geschichten. Gibt es hier im Forum Rentner die mich diesbezüglich beruhigen können?

Grüße
Andreas


Hallo,

bei Ihren Überlegungen sollten Sie bedenken, dass Sie immer in den Basistarif wechseln könnte, welcher die Leistungen der GKV anbietet. Daher stellt sich die Frage, wieso Sie die Leistungen der PKV aufgeben sollten, gerade auch in Anbetracht der bereits angesparten Altersrückstellungen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.05.2010, 00:25

Nun denn

bei Ihren Überlegungen sollten Sie bedenken, dass Sie immer in den Basistarif wechseln könnte, welcher die Leistungen der GKV anbietet. Daher stellt sich die Frage, wieso Sie die Leistungen der PKV aufgeben sollten, gerade auch in Anbetracht der bereits angesparten Altersrückstellungen.


Völlig klar, diese Aussage. Der Leistungskatalog im Basistarif ist identisch mit dem Leistungskatalog der GKV.

Es gibt allerdings nen kleinen und feinen Unterschied!

Die Beitragshöhe im Basistarif ist vom Gesetzgeber begrenzt. Die priv. Kvén dürfen im Basistarif max. soviel Kohle verlangen, wie ein GKV-Versicherter als Höchstbeitragszahler auch in der GKV zahlt.

D.h., es gibt hier eine max. Obergrenze!

Tja und nu stelle ich die Frage. Ich bin Freitag uff´n Markt und muss ein Produkt verkaufen, was ich gar nicht will, aber gesetzgeberisch muss.

Was nehme ich dann für dieses Produkt, wenn es eine Obergrenze gibt?

Fazit; ich nehme immer das, was ich nehmen darf, weil ich ja eigentlich das Probkukt gar nicht verkaufen möchte!

Da nützen Dir auch die Altersrückstellungen nix, wenn Du im Alter in den Basistarif wechselst. Ich habe bei mir aktuell einen Kunden, der ne mega Alterrückstellung von 50.000,00 Euro hat und der Wechsel in der Basistarif bringt nix. Es wird teuerer.

Der kleine und feine Unterschied im Alter ist, dass im Bereich der GKV es nach den Einkünften geht, die Du hast. Hast Du relativ niedrige Einkünfte (bwz. unterhalb von derzeit 3.750,00 Euro) , dann zahlst Du im Bereich der GKV weniger.

Die PKV hingegen interessiert Dein Einkommen nicht; Du zahlst vermutlich immer den Höchstbeitrag.

Es kommt also immer darauf an, wie Deine Altersvorsorge aussieht und über welche Einkünfte Du später verfügst!

Über diese Problematik kann man sich stundenlang unterhalten, wenn man fundiertes Fachwissen hat!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 05.05.2010, 09:02

Was die Budgetierung der Ärzteschaft betrifft sind GKV und Basistarif eben doch nicht gleich.

Tendenziell stimme ich aber Rossi zu.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 05.05.2010, 10:16

Bei der ARAG hätten Sie außerdem das vertraglich garantierte Recht, in eine Zusatzversicherung umzuwandeln + Kündigungsverzicht (beides wichtig, falls Sie GKV wählen und einige Leistungen behalten wollten).

Nur der Ordnung halber: Dies ist keine Beratung nur eine persönliche Meinungsäußerung, bzw. Nennen von öfffentlich zugänglichen Informationen / Tarifbedingungen).

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Beitragvon twinny » 05.05.2010, 22:47

Danke für die Meinungen.
Selbstverständlich sehe ich das nicht als Beratung an.

was ich bisher nicht verstanden habe:
Angenommen ich bin in detr GKV und bekomme eine Rente von z.b. 2000 Euro ausbezahlt. Und angenommen die GKV macht 500 euro aus. Ist die tatsächliche Rente dann 2500 Euro?
Wieviel würde ich bekommen wenn ich in der PKV bin? 2500 weil ich die Krankenkasse slbst abführen muss? Oder auch nur 2000 wie ein GKV Versicherter?

Oder anders gefragt: bekäme ich als PKV Versicherter die GKV Anteil mit ausbezahlt um dann meinen Beitrag an die PKV zu leisten?

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Beitragvon Rossi » 05.05.2010, 23:22

Also, die Berechnung des Beitrages für die freiw. Krankenversicherung in der GKV ist relativ einfach.

Es geht hier nach den Einnahmen zum Lebensunterhalt. Ergo, alles was Du an Bares in der Tasche hast.

Okay, Du hast 2.000,00 Euro; dann berechnet sich der Kv-Beitrag wie nachfolgend:

2.000,00 Euro * 14,3 % = 286,00 Euro für die Kv.
2.000,00 Euro * 1,95 % = 39,00 Euro für die Pv. (wenn Kind vorhanden)

Wenn Du noch ne Gattin hast, die priv. versichert ist, dann könnte es anders aussehen!

Und jenes ist der gravierende Unterschied. Im Bereich der GKV geht es danach, was Du in der Tasche hast; die PKV interessiert es nicht!

Du hast jetzt nach der Erteilung des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes eine max. Frist von 3 Monaten der freiw. Krankenversicherung beizutreten. Danach ist der Zug leider abgefahren.

Die Altersgrenze von 45 Jahren ist nicht weiter tragisch.

Die Satzungen der Kassen können nämlich ne Altersgrenze festlegen, bis zu welchem Alter max. ein Beitritt als Schwerbehinderter möglich ist.

Es gibt dann Kassen, die haben ne Altersgrenze von 40, 45, 50, 55 oder gar keine Altersgrenze.

Man muss dann einfach nur wissen, welche Kasse welche Altersgrenze hat. Du hast nämlich ein Wahlrecht und kannst Dir die Kasse aussuchen, die eine für Dich passende Altersgrenze hat.

Dafür muss man natürlich wissen, welche Kasse hat welche Altersgrenze.

Tröste Dich, der Rossi hat eine mega Liste (bundesweit mit der jeweiligen Begrenzung der Bundesländer) über die entsprechenden Altersgrenzen.

Also die von Dir geschilderten 3 Wochen sind nicht massgeblich.

Du hast 3 Monate Zeit und kannst es Dir reichlich überlegen!

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Beitragvon twinny » 08.05.2010, 16:16

Danke für die Infos.

Bei den 3 Wochen/Monaten habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Ich habe mir die TKK ausgesucht die mich überhaupt nur bis zum 45. Lj aufnimmt. Und in 3 Wochen werde ich 45. :-) Klar, davon sind die 3 Monate Entscheidungsfrist nicht berührt.

Was ich mit dem "2000 Euro" Beispiel meinte ist: Bekommt ein PKV Versicherter netto eine höhere Rente als ein GKV-Versicherter, weil der Anteil für die GKV ja nicht abgezogen werden muss?

Wenn aber GKV und PKV Versicherte die selbe Rente (=2000€) bekommen und ich als PKV Versicherter davon die PKV noch abziehen muss, hätte ich Netto weniger ausbezahlt als ein GKV Versicherter.

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Beitragvon Rossi » 08.05.2010, 19:31

Ich glaube, da liegst Du etwas falsch!

Da Du jetzt schon 45 Jahre alt bist, wirst Du die sog. KVdR-Voraussetzungen vermutlich nicht mehr erfüllen. Ergo wird, wenn Du jetzt in die GKV wechselt, im Alter auch nur eine freiwillige Kv. in der GKV möglich sein. In dieser Konstellation wird auch nix von der Rente abgezogen. Ein Abzug ist nur bei den KVdR-Fällen. Du bekommst einen Beitragszuschuss für die freiw. Kv.! Dieser Beitragszuschuss ist genauso hoch, wie bei einem privat Versicherten.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.05.2010, 19:33

Ach ja, Du könntest noch ein Problem bekommen.

Die freiw. Kv. beginnt ab dem Zeitpunkt, wo Du die Beitrittsanzeige bei der GKV einreichst. Ab dem Zeitpunkt musst Du natürlich auch Beiträge löhnen.

Die PKV kannst Du leider nicht außerordentlich kündigen. D.h., Du musst vermutlich Kündigungsfristen bei der PKV einhalten. Es könnte daher sein, dass Du teilweise doppelt Beiträge zahlen musst!

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 17.05.2010, 17:58

Hallo Rossi, ich habe einen ähnlichen Vorgang in meinem Kundenstamm. Die PKV wird in diesem Fall wohl gesteigertes Interesse haben, die Kündigung zu akzeptieren.
Tipp an twinny: Vor der evtl. Kündigung eine Umwandlung in Zusatzversicherungen beantragen. Nach einer Kündigung gibt es da Probleme bei schlechten Risiken.


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