Meine Ehefrau kam 2006 aus einem NICHT-EU-Land nach D und war die letzten 3 Jahre über die Debeka privatkrankenversichert / Beihilfe Bund. Ich bin Beamter und ebenfalls PKV (Debeka)/Beihilfe Bund. Meine Frau hatte die letzten 3 Jahre kein eigenes Einkommen. Zum 01.06.2010 wird sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit Teilzeit 25h/Woche als Altenpflegerin aufnehmen. Somit ist sie ja meines Wissens (dann)auch GKV pflichtversichert. Was ist jetz bei ihrem Wechsel PKV in die GKV zu beachten? Wann kann sie sich in der PKV abmelden? Wie lange muss sie mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen um im Falle einer evtl Arbeitslosigkeit nicht wieder in die PKV "abgeschoben" zu werden?
Vielen Dank!
Palawan68
Wechsel Ehefrau aus PKV in GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Bei Beginn der GKV-Pflichtversicherung erhält die Ehefrau eine Bescheinigung über die Pflichtmitgliedschaft. Diese legt sie der PKV innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht unter Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht vor.
Die PKV muss dann eine rückwirkende Kündigung zum Beginn der Pflichtmitgliedschaft akzeptieren.
Mindestdauer der Mitgliedschaft, um nach Ende der Pflichtversicherung in der GKV bleiben zu können: 12 Monate am Stück
Die PKV muss dann eine rückwirkende Kündigung zum Beginn der Pflichtmitgliedschaft akzeptieren.
Mindestdauer der Mitgliedschaft, um nach Ende der Pflichtversicherung in der GKV bleiben zu können: 12 Monate am Stück
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