KVdR - Beitragsbemessung bei Kapitalleistung

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erefo
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KVdR - Beitragsbemessung bei Kapitalleistung

Beitragvon erefo » 18.05.2010, 15:15

Guten Tag,
ich habe von meinem früheren Arbeitgeber eine Kapitalleistung erhalten. Die Auszahlung erfolgte in vier gleichen Jahresraten (jeweils im Januar).
Die erste Auszahlung war also ein Viertel des Kapitals, bei den Auszahlungen zwei bis vier sind Zinsen hinzugekommen.
Frage: Welcher Betrag wird zur Beitragsbemessung herangezogen? Der ursprüngliche Betrag der Kapitalleistung oder der tatsächlich ausbezahlte Betrag einschließlich der Zinsen? Soweit ich aber weiß sind Zinserträge bei der KVdR beitragsfrei.
Auf erklärende Antwort freue ich mich.

RHW
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Beitragvon RHW » 18.05.2010, 21:18

Hallo,
ich vermute, dass die Kapitalleistung als Abfindung für eine Betriebsrente (wegen Erreichens der Altersgrenze) gezahlt wird. (Falls, nicht, bitte noch nähere Einzelheiten mitteilen.)

Für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen ist nach § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V der Zahlbetrag der Kapital-leistungen sind auf zehn Jahre (dies entspricht 1/120 monatlich) umzulegen; § 226 Absatz 2 SGB V findet Anwendung, d.h., die Beitragsentrichtung unterbleibt, wenn nach der Division des beitragspflichtigen Zahlbetrages durch 120 der monatliche Betrag ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV nicht übersteigt (vgl. 2.1.3.8.2). Wird die Kapitalleistung in Raten ausgezahlt, ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils im Rahmen der 1/120-Regelung dennoch der Gesamtbetrag heranzuziehen. Hierbei bleiben eventuelle Verzinsungen der einzelnen Raten unberücksichtigt. Maßgeblich für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen ist die mit Eintritt des Leis-tungsfalls insgesamt zustehende Kapitalleistung.


Quelle: Seite 87: http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... 122008.pdf

Gruß
RHW

Czauderna
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Re: KVdR - Beitragsbemessung bei Kapitalleistung

Beitragvon Czauderna » 18.05.2010, 21:20

erefo hat geschrieben:Guten Tag,
ich habe von meinem früheren Arbeitgeber eine Kapitalleistung erhalten. Die Auszahlung erfolgte in vier gleichen Jahresraten (jeweils im Januar).
Die erste Auszahlung war also ein Viertel des Kapitals, bei den Auszahlungen zwei bis vier sind Zinsen hinzugekommen.
Frage: Welcher Betrag wird zur Beitragsbemessung herangezogen? Der ursprüngliche Betrag der Kapitalleistung oder der tatsächlich ausbezahlte Betrag einschließlich der Zinsen? Soweit ich aber weiß sind Zinserträge bei der KVdR beitragsfrei.
Auf erklärende Antwort freue ich mich.


Hallo,
hier handelt es sich um einen Versorgungsbezug der grundsätzlich beitragspflichtig ist - wenn er als Einmalzahlung erfolgt dann wird die Beitragsberechnung auf 120 Kalendermonate verteilt und es müssen ggf. die sich daraus ergebenden Beiträge entrichtet werden wenn der entsprechende Freibetrag (Summe ist mir momentan nicht geläufig).
Ich glaube dass dies auch so ist wenn die Kapitalleistung in vier Raten gezahlt wird - näheres und genaues sagt die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

RHW
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Beitragvon RHW » 18.05.2010, 21:27

Die Untergrenze für die Beitragspflicht liegt bei monatlich 127,75 Euro.
d.h. wenn 1/120 der Gesamtzahlung unter diesem Wert liegt, besteht Beitragsfreiheit.

erefo
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Beitragvon erefo » 20.05.2010, 18:34

Guten Abend,
ich bedanke mich sehr für die hilfreichen Antworten, insbesondere für den Verweis von RHW. Dort ist alles verständlich zusammengefasst. Meine Frage ist also beantwortet.
Grüße erefo


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