nicht krankenversichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

humilein
Beiträge: 1
Registriert: 18.05.2010, 19:12

nicht krankenversichert

Beitragvon humilein » 18.05.2010, 19:35

hallo zusammen,
ich habe mal eine frage, vielleicht kann diese mir jemand beantworten.
arbeitnehmer arbeitet seit anfang 2010. sozialabgaben werden laut lohnabrechnung abgeführt. jetzt anruf von der firma das arbeitnehmer nicht krankenversichert ist (da ist mächtig was schiefgelaufen,verwaltung europaweit verteilt).
nun meine frage, wenn der arbeitnehmer nicht krankenversichert ist, wer übernimmt die arzt/krankenhauskosten für die zeit und was ist mit dem kind was über den arbeitnehmer gemeldet ist.

DANKE

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 18.05.2010, 21:25

Hallo,
m.E. gibt es hier zwei Varianten:
1) Beim AG (oder woanders) ist etwas schief gelaufen. Dann ist die Frage, wie man das am schnellsten bereinigen kann. (Wer braucht welche Info in welcher Form?)

2) Oder es liegt eine Besonderheit vor, so dass keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer eingetreten ist. Dann kann man entweder diese Ausnahme nochmal überprüfen und/oder man wendet sich an die Versicherung, die bis Dezember 2009 bestand.

Nähere Infos zum Sachverhalt wären sehr hilfreich: Entgelthöhe, Befristung, Tätigkeit in Deutschland/Ausland (Staat?), Wohnsitz in Deutschland/Ausland (Staat?), Aler, bisherige Versicherung, Student/Rentner etc.

Gruß
RHW


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 31 Gäste