in die Vorerkrankungsfalle getreten

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Falkensteiner
Beiträge: 3
Registriert: 20.05.2010, 10:55

in die Vorerkrankungsfalle getreten

Beitragvon Falkensteiner » 20.05.2010, 12:30

Jetzt ist es mir auch passiert! Bin als damals alleinstehender gut verdienender Angestellter 2001 in die PKV eingetreten. Die Betreung und Abrechnung liefen gut, aber alles hat seinen Preis: die Beiträge stiegen jährlich z.T. erheblich. Im Juni 2008 machte die XY Werbung und ich ließ mich beraten. X und Y klang seriös, meine Frau ist auch dort versichert, also warum nicht. Der Berater der Versicherungsdienste zeigte mir auf dem Antragsbogen der XY sein Logo um auszudrücken, dass er quasi die XY ist. Ich hatte im Vorgespräch von meiner Besorgnis erzählt, über die unvollständige Angabe von Vorerkrankungen späteren Ärger mit der Versicherung zu bekommen. Als wir bei dem Thema ankamen und ich die alten Wehwehchen aufzählte unterbrach er mich und sagte, ihn interessierten nur aktuelle Erkrankungen. Die hatte ich nicht. Dann unterschrieb ich den Antrag, bekam den Versicherungsschein und gut. Im Herbst 2009 habe ich im Ausland einen Unfall, werde dort operiert und will nach Rückkehr nach Hause die Krankentagegeldversicherung ab 43. Tag in Anspruch nehmen. Arglos beantworte ich die darauf von der XY gestellte Frage nach Vorerkrankungen wahrheitsgemäß und bekomme prompt den Rücktritt bzw. die hilfsweise Kündigung in 4 Wochen. Als ich mir nun den Antrag von 2008 durchlese, sehe ich dass der Berater bei Vorerkrankungen ein Kreuz bei "nein" gemacht hat. Bei Schwangerschaft war ein Kreuz bei "ja" (ich Mann). Ich weiß, ich war dämlich, den Antrag nicht nochmal genaustens geprüft zu haben, aber es ist nun mal passiert. Aber ich habe weder vorsätzlich noch grob fahrlässig falsche Angaben gemacht. Der Berater streitet natürlich alles ab; kann ich sogar verstehen; ist ja auch nur ein Angestellter, der seinen Job behalten will.
Ich widerspreche immer wieder dem Rücktritt bzw. der Kündigung, zahle weiter meinen Beitrag und habe mich auch schon an den Vorstand gewandt. Die bleiben aber bei ihrer Entscheidung.
Parallel habe ich 6 andere Versicherer angefragt und jedesmal eine Absage erhalten (gibt es eine "schwarze Liste"?). Ich bin jetzt den 3 Monat ohne Versicherung und werde langsam unruhig.
Mein Plan A ist: weiter an die XY Beiträge überweisen und mir schlimmstenfalls den Basistarif geben zu lassen.
Wenn gar nichts mehr geht, muß Plan B mit weniger Gehalt (wenn der Chef mitspielt) oder mit Kündigung des Jobs herhalten, um in die GKV zu kommen.
Ich danke für den Rat der Experten. Hinweise, wie saublöd ich war, sind entbehrlich; das weiß ich selbst.
Zuletzt geändert von Falkensteiner am 20.05.2010, 15:22, insgesamt 3-mal geändert.

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Beitragvon Philipp Mättig » 20.05.2010, 13:12

Hallo,
Belehrungen möchte ich mir hier sparen. Bevor hier groß alle Möglichkeiten losgetreten werden, posten Sie bitte Ihre Vorerkrankungen. Danach lässt sich besser darüber philosophieren welche Möglichkeiten man nutzt bzw. ob es überhaupt Alternativen zur GKV / Basistarif gibt.
Gruß
Philipp

Falkensteiner
Beiträge: 3
Registriert: 20.05.2010, 10:55

Beitragvon Falkensteiner » 20.05.2010, 15:40

Hallo Philipp, ich werde wohl kaum meine Krankengeschichte veröffentlichen. Aber gem. Schreiben der XY waren für sie besonders ausschlaggebend
1. Migräne (vor Jahren hatte ich mich überarbeitet und hatte Kopfschmerzen, die der Arzt als Migräne bezeichnete. Kam nie wieder vor; also viel Arbeit schon, aber keine "Migräne")
2. Schulterverletzung vor 3 Jahren nach Inlinersturz. Ist schon lange wieder o.k.
Das wars schon. Danke und Gruß
Falkensteiner

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 20.05.2010, 20:42

Hallo Falkensteiner,

Sie haben im Antrag und bestimmt noch einmal mit dem Fragebogen der Versicherung Ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreit. Wahrscheinlich sind auch Ihre Ärzte befragt worden.

Wenn nun ein Arzt einmaligen Kopfschmerz mit "Migräne" in seine Kartei aufgenommen hat, kann es durchaus sein, dass da noch andere Dinge stehen, von denen Sie nichts ahnen.

Ich würde mich an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Die Angabe "schwanger" ist möglicherweise ein Einstieg, die Glauibwürdigkeit des Vertreters in Zweifel zu ziehen.

Last but not least: Wenn es nur um diese beiden Krankheitsbilder geht, wundert es mich, dass 6 andere Versicherer ablehnen. Anfragen sollten Sie jedoch am besten über einen spezialisierten Makler machen lassen. Der wird dafür bezahlt und haftet für seine Beratung und Empfehlung.

Gruß
RG

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: in die Vorerkrankungsfalle getreten

Beitragvon DKV-Service-Center » 20.05.2010, 22:13

Hallo Falkensteiner
""Hinweise, wie saublöd ich war, sind entbehrlich; das weiß ich selbst.""
ok dann brauchen wir das nimmer machen :-) aber was bitte ist eine Vorerkrankungsfalle?

Besonders schade ist weil Sie schreiben bei der alten hätte alles so gut geklappt, als Hinweis für alle Leser wenn es bei der Alten gut klappt auf keinen Fall wechseln. Beitragsanpassungen gehören dazu, nix wird billiger.
Ansonsten schließe ich mich dem Rat an das das sofort in die Hand eine Anwaltes gehört. Kopfweh und Unfall reichen meiner Meinung nach nicht aus, da muss noch was anderes sein. Also Krankenakten besorgen.
Gruß

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 21.05.2010, 09:14

Hallo Herr Maaß,

Sie schreiben (gekürzt):
als Hinweis für alle Leser wenn es bei der Alten gut klappt auf keinen Fall wechseln.
Diese Meinung haben Sie ja bereits häufig geäußert - und ich meine gegenteilige!

Wenn es bei einer Versicherung "gut klappt", heißt das noch lange nicht, dass diese tatsächlich ein hohes Qualitätsniveau bei den Leistungen hat und / oder der Preis noch akzeptabel ist (wobei der Preis nachrangig ist - allerdings nicht in der Wahrnehmung der Kunden. Die wollen ja häufig "billig"!).

Hier schreiben ja meist Menschen, die ihre PKV (glücklicherweise) noch nicht für die wirklich teuren, komplizierten und gesundheitlich wichtigen Leistungen in Anspruch nehmen mussten.

Ich kann aus langjähriger Erfahrung und tausenden von Beratungsgesprächen sagen, dass die meisten PKV-Versicherten vom Glauben abfallen, wenn sie durch einen Spezialisten einen Einblick ins Kleingedruckte bekommen.

Alle haben doch erzählt bekommen, "PKV ist immer besser". Auf elementare Leistungslücken, die in vielen Tarifen bestehen, hat sie niemand hingewiesen.

Aus diesem Grund lohnt es sich für jeden, seinen Vertrag überprüfen zu lassen. Das ist immer von Vorteil:

1. Entweder kommt heraus, dass alles gut ist.

2. Oder es kommt heraus, dass Handlungsbedarf besteht.

Im 2. Fall gilt es dann zu prüfen, ob ein Wechsel Sinn macht und möglich ist (innerhalb einer Gesellschaft oder auch zu einem anderen Anbieter). Und das hängt von mehreren Faktoren ab (Rückstellungen, Leistungswünsche, Gesundheit etc.)

Ich vermute aber, dass wir in dieser Frage unterschiedlicher MEinung bleiben werden, oder?

Ich sende Ihnen aber trotzdem und weiterhin

freundliche Grüße
RG

Falkensteiner
Beiträge: 3
Registriert: 20.05.2010, 10:55

Beitragvon Falkensteiner » 21.05.2010, 13:46

Ich danke für die Meinungen und werde mich mal an die Suche nach einem Anwalt machen.
Frohe Pfingstfeiertage wünscht
Falkensteiner

PS: wenn ein interessierter Anwalt diese Zeilen liest, darf er sich gerne bei mir über Privatnachricht oder e-mail melden.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 21.05.2010, 20:15

Sehr geehrter Herr Gutsch,
So wie ich meine Meinung vertrete, welche ich zugebe leicht DKV lastig ist, werde ich niemals aufhören gegen den Wechsel von einer PKV zur anderen zu predigen. Die Sichtweise , welche Sie vertreten ist geprägt von P.C.!?
Ich bekomme nur die Auswirkungen von so einem Wechsel zu spüren, oder wie im Fall oben zu lesen.
Im Gegensatz zur GKV ist bei der PKV als Vorversicherer, jede Rechnung einsehbar und mit einem Diagnoseschlüssel versehen. Ob dieser richtig oder falsch ist wird von PKV versicherten nicht kontrolliert, die Rechnung wird im Regelfall durchgereicht und abgehagt. Und das fällt eben bei einem Wechsel nach privat auf die Füsse.
Gruß
Ps ich habe nichts dagegen wenn Sie einen Neukunden richtig beraten, einem langjährigen Bestandskunden eines anderen Unternehmen verliert bei einem Wechsel, im Gegenzug hat er dann im Kriegsfall versicherungsschutz oder seine neue Versicherung leistet dann auch Im Urlaub ohne das er eine Reisekrankenversicherung abschließen muss.

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 21.05.2010, 22:29

Sehr geehrter Herr Maaß,

Sie schrieben (teiweise gekürzt)
Ich bekomme nur die Auswirkungen von so einem Wechsel zu spüren, oder wie im Fall oben zu lesen.
Beim oben beschriebenen Fall handelt es sich (ich benutze mal eine Vokabel von Ihnen) tatsächlich um ein "Verbrechen" - aber nicht wegen der Tatsache, dass ein Wechsel durchgeführt wurde, sondern weil der Vertreter völlig unverantwortlich mit den Gesundheitsfragen umgegangen ist.

Da schwillt mir allerdings auch der Kamm - das ist das absolut verwerflichste Vorgehen, das man einem Kunden antun kann. Scheitern ist vorprogrammiert - der Dumme ist immer der Kunde!

... jede Rechnung einsehbar und mit einem Diagnoseschlüssel versehen ... Und das fällt eben bei einem Wechsel nach privat auf die Füsse.
Deshalb raten wir jedem Kunden, beim Abschluss (egal ob Wechsel GKV-PKV oder PKV-PKV) seine Arztakte einzusehen und mit dem Arzt vor Antragstellung Unklarheiten zu beseitigen. Es soll ja Ärzte geben, die da "Fehler" machen!

langjährigen Bestandskunden eines anderen Unternehmen verliert bei einem Wechsel
... seine Alterungsrückstellungen, das muss er wissen! Nur kann er die im Ernstfall nicht von seinem "Rückstellungs-Girokonto" abheben, wenn ihm bei lückenhaftem Versicherungsschutz teure Rechnungen nicht erstattet werden. Das muss ein Kunde abwägen und entscheiden. Da gibt es kein: DAS darf man aber nie- niemals tun!

Gegenzug hat er dann im Kriegsfall versicherungsschutz oder seine neue Versicherung leistet dann auch Im Urlaub ohne das er eine Reisekrankenversicherung abschließen muss.
Herr Maaß - zwinkern Sie gerade mal wieder oder ist das "ernste Polemik" ;-)

Ich vermute mal, dieser eher unsachliche Kommentar ist von Ihrer grundsätzlichen Anti-Haltung geprägt und soll wohl die dahinter stehende Argumentation ins Lächerliche ziehen. Ich will das nicht vertiefen, aber die Problematik hinter der Frage "Kriegsklausel" und "Auslandsgeltung" ist sehr vielschichtig. Man sollte sie nicht so flapsig abtun.

Außerdem: Es gibt sehr viel mehr und sehr wichtige Leistungen, die in vielen Tarifen nicht vorhanden sind. Das kann ein Grund für einen Wechsel sein

Die Sichtweise , welche Sie vertreten ist geprägt von P.C.!?
Ja
- hochqualifizierte Analyse-Software,
- Beratung von Versicherungsgesellschaften bei der Verbesserung von Tarifbedingungen,
- Weiterbildung auf höchstem Niveau wie ich sie sonst nirgends gefunden habe (bin schon eine Weile im Job!),
- Spezialistentum für PKV-KT-ÖD-BU,
- korrekte Beratung von Kunden,
- kurz: Spitzen-Club - kann ich nur jedem empfehlen!
(wollte eigentlich hier keine Werbung machen - aber wenn Sie fragen)

Freundliche Grüße
RG


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste