Kann mir jemand bei folgender Fragestellung helfen?
Was sind die Aufnahmekriterien, um als Pflichtversicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden, wenn man aus dem EU-Ausland nach Deutschland zurückkehrt? Es hat eine Anwartschaftsversicherung bestanden.
Hintergrund:
Ich bin Anfang 2007 nach 5-jähriger Berufstätigkeit in den Niederlanden nach Deutschland zurückkehrt. Dort war ich zunächst 1 Monat arbeitssuchend und habe mich für diesen Monat als freiwillig gesetzlich Versicherte bei der Krankenkasse angemeldet, bei der ich vor meinem Auslandsaufenthalt versichert war und bei der ich für die Auslandszeit eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hatte.
Ist es korrekt, dass ich bei Arbeitsaufnahme bei meinem deutschen Arbeitgeber 1 Monat später als PFLICHTversicherte hätte gemeldet werden müssen? Leider bin ich bis heute als freiwillig gesetzlich Versicherte geführt. Meine Einkünfte lagen während und nach dem Auslandsaufenthalt über der Beitragsbemessungsgrenze.
Da ich momentan in Elternzeit bin und inzwischen kein Elterngeld mehr beziehe, ist es sehr ärgerlich, dass ich als freiwillig gesetzlich Versicherte den Höchstbetrag von mehr als 300 Euro im Monat zahlen muss. Mein Mann ist leider privat versichert. Es wäre eine Erleichterung, wenn ich rückwirkend als Pflichtversicherte umgeschlüsselt werden könnte.
Gibt es hier Möglichkeiten?
Vielen lieben Dank für Euer Feedback.
Pflichtversicherung bei Rückkehr aus dem Ausland?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 21.05.2010, 18:51
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Hallo,
aus meiner Sicht sind 3 Möglichkeiten vielleicht denkbar:
1) Bezug von Arbeitslosengeld (wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht)
2) Beschäftigung zwischen 401 Euro und der Versicherungspflichtgrenze
3) Überprüfung, ob der Arbeitgeber bei Beschäftigungsbeginn die Versicherungspflicht richtig beurteilt hat:
Wurde in den letzten 3 Kalenderjahren vor Beginn der deutschen Beschäftigung immer die jährliche Versicherungspflichtgrenze (2010: 49950 Euro) überschritten (unter Umständen können unregelmäßige Bezüge oder Familienzuschläge in Abzug gebracht werden; es sind nur Entgelte aus Arbeitnehmertätigkeiten anzurechnen)? Wurde voraussichtlich ab Beschäftigungsbeginn in den folgenden 12 Monaten die Versicherungspflichtgrenze überschritten (unter Umständen können unregelmäßige Bezüge oder Familienzuschläge in Abzug gebracht werden)?
Wenn die Antwart 2x "Ja" ist, besteht Versicherungsfreiheit und eine freiwillige Versicherung.
Einzelheiten: Absatz 1 Nr. 1 + Abs. 4: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Der eine Monat Arbeitslosigkeit hat für den Arbeitgeber bei der Beurteilung der Versicherungspflicht keine Bedeutung (außer, dass das Entgelt für diesen Monat 0 Euro betrug).
Gruß
RHW
aus meiner Sicht sind 3 Möglichkeiten vielleicht denkbar:
1) Bezug von Arbeitslosengeld (wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht)
2) Beschäftigung zwischen 401 Euro und der Versicherungspflichtgrenze
3) Überprüfung, ob der Arbeitgeber bei Beschäftigungsbeginn die Versicherungspflicht richtig beurteilt hat:
Wurde in den letzten 3 Kalenderjahren vor Beginn der deutschen Beschäftigung immer die jährliche Versicherungspflichtgrenze (2010: 49950 Euro) überschritten (unter Umständen können unregelmäßige Bezüge oder Familienzuschläge in Abzug gebracht werden; es sind nur Entgelte aus Arbeitnehmertätigkeiten anzurechnen)? Wurde voraussichtlich ab Beschäftigungsbeginn in den folgenden 12 Monaten die Versicherungspflichtgrenze überschritten (unter Umständen können unregelmäßige Bezüge oder Familienzuschläge in Abzug gebracht werden)?
Wenn die Antwart 2x "Ja" ist, besteht Versicherungsfreiheit und eine freiwillige Versicherung.
Einzelheiten: Absatz 1 Nr. 1 + Abs. 4: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Der eine Monat Arbeitslosigkeit hat für den Arbeitgeber bei der Beurteilung der Versicherungspflicht keine Bedeutung (außer, dass das Entgelt für diesen Monat 0 Euro betrug).
Gruß
RHW
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste