hallo
ich bin seit 04/08 selbstständig und verdiente ca. 700euro/monat...nun bin ich allerdings seit 04/10 kein student mehr und hauptberuflich selbstständig und möchte meine alte versicherung beibehalten und nur den tarif wechseln.
nun habe ich die befürchtung, dass ich eine dicke nachzahlung tätigen muss, weil ich zu meinem antrag zur aufnahme meiner KV ein einkommensteuerbescheid und eine kopie der gewerbeanmeldung mitliefern muss.
gilt hier die regel der 20std/woche, oder gibt ein maximaleinkommen, dass ich haben darf/durfte??? gibt es da gesetzesauszüge zu oder ist das vielleicht auslegeungssache der versicherungen???
VIELEN DANK!!
studententarif + sebstständigkeit = nachzahlung???
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- Registriert: 21.05.2010, 18:23
Hallo,
für die GKV sind 3 Kriterien maßgebend:
1) Werden in der Selbständigkeit AN beschäftigt?
2) In welchem Rahmen bewegt(e) sich die Arbeitszeit (18 oder 20 Stunden)?
3) War die Einnahme aus der Selbständigkeit die Haupteinnahme?
Die Regelungen sind nicht 100% eindeutig bzw. verbindlich. die einzelnen Krankenkassen haben da teilweise unterschiedliche Auslegungen.
Am besten entsprechende Unterlagen nehmen (z.B. monatliche Einkommensübersichten, Nachweise über weitere Einnahmen) und persönliches Gespräch mit der Krankenkasse vereinbaren.
Gruß
RHW
für die GKV sind 3 Kriterien maßgebend:
1) Werden in der Selbständigkeit AN beschäftigt?
2) In welchem Rahmen bewegt(e) sich die Arbeitszeit (18 oder 20 Stunden)?
3) War die Einnahme aus der Selbständigkeit die Haupteinnahme?
Die Regelungen sind nicht 100% eindeutig bzw. verbindlich. die einzelnen Krankenkassen haben da teilweise unterschiedliche Auslegungen.
Am besten entsprechende Unterlagen nehmen (z.B. monatliche Einkommensübersichten, Nachweise über weitere Einnahmen) und persönliches Gespräch mit der Krankenkasse vereinbaren.
Gruß
RHW
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