Hallo @ all,
brauche mal einen Rat von euch!
Also, kurzer Sachverhalt.
- selbständig seit 2006
- bis 02.2009 als AN (zusätzlicher Midijob) gesetzlich Krankenversichert
- bis 07.2009 freiwillig in der gesetzlichen ohne Krankengeld
- 07.2009 Krankheit (Abzess am Stammhirn) bis jetzt
- aufgrund Krankheit in 07.2009 ALGII beantragt somit wieder in der GKV!
freiwillige Versicherung für 02.2009 - 07.2009 wurde erst jetzt bearbeitet!.
Problem an der geschichte ist, das in der Zeit 02.2009 - 07.2009 die Person bereits nicht mehr ganz klar war in der Birne:-) sorry die ausdrucksweise! Die Krankenkasse hat eine freiwillige Versicherung für den Zeitraum 2009 zugestimmt. Da war doch was mit Wahltarif und so!! Könnte man darauf bestehen für die Zeit auch das Krankengeld mit abzusichern!? wie gesagt der VN war zu dem Zeitpunkt durch die Hirngeschichte nicht mehr ganz auf der höhe! oder gibt es da irgendwelche fristen! allerdings wären die bestimmt zu kurz. die person ist bis 12.2009 im Krankhaus gewesen.
wie sollte man da vorgehen um evtl noch einen Krankengeldanspruch zu haben.
danke
Krankengeld nachträglich!!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
hey!
das problem ist ja, das vorher das alles nicht so ganz richtig gelaufen ist im leben! dieser abzess ist wohl einige monate gewachsen und hat da einiges durcheinander gebracht im hirn (ist ja irgendwo verständlich)!
also die freiwillige versicherung ging ja auch ohne probleme, so das da keine lücke entstanden ist. da er selber nicht in der lage war zu handeln und keiner so genau wuste wie das alles laufen soll, hat man halt algII beantragt!
gibt es da evtl irgendwelche härtefal regelungen oder so!?!?
gruss
das problem ist ja, das vorher das alles nicht so ganz richtig gelaufen ist im leben! dieser abzess ist wohl einige monate gewachsen und hat da einiges durcheinander gebracht im hirn (ist ja irgendwo verständlich)!
also die freiwillige versicherung ging ja auch ohne probleme, so das da keine lücke entstanden ist. da er selber nicht in der lage war zu handeln und keiner so genau wuste wie das alles laufen soll, hat man halt algII beantragt!
gibt es da evtl irgendwelche härtefal regelungen oder so!?!?
gruss
Hallo,
ALGII begründet keinen Krankengeldanspruch.
Was die Zeit vorher betrifft gehe ich mal davon aus dass es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelte, trotz Nebenjob.
Von daher hätte damals schon eine Klasse mit Krankengeldanspruch gewählt werden müssen - rückwirkend ist da nix mehr zu machen.
Unabhängig davon ist für einen Krankengeldanspruch Voraussetzung dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Kasse vorgelegt werden muss und dies sofort - auch bei einer Versicherung in einer Klasse mit Krankengeld entsteht rückwirkend kein Krankengeldanspruch sondern erst mit Tag nach ärztlicher Feststellung (stationäre Krankenhausbehandlung ausgenommen).
Fazit - da geht leider nichts mehr mit Krankengeld.
Gruss
Czauderna
ALGII begründet keinen Krankengeldanspruch.
Was die Zeit vorher betrifft gehe ich mal davon aus dass es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelte, trotz Nebenjob.
Von daher hätte damals schon eine Klasse mit Krankengeldanspruch gewählt werden müssen - rückwirkend ist da nix mehr zu machen.
Unabhängig davon ist für einen Krankengeldanspruch Voraussetzung dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Kasse vorgelegt werden muss und dies sofort - auch bei einer Versicherung in einer Klasse mit Krankengeld entsteht rückwirkend kein Krankengeldanspruch sondern erst mit Tag nach ärztlicher Feststellung (stationäre Krankenhausbehandlung ausgenommen).
Fazit - da geht leider nichts mehr mit Krankengeld.
Gruss
Czauderna
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