Ich danke den bisherigen Beantwortern für die hilfreichen Angaben.
Ein notwendiger Besuch beim Hautarzt zwecks vorgeschriebener Wirksamkeits-Kontrolle der Therapie erfolgte vor Kurzem. Für den patientenbegleitenden Familienangehörigen ist zwar bisher nach 10-maliger Anwendung keine Besserung feststellbar, der verordnende und gleichzeitig leistende Arzt meinte jedoch in etwa " ... naja, eindeutig besser ..." und "... ein besseres Kraut ist noch nicht gewachsen ..."
Die Frage nach den Sachkosten (siehe Ursprungsposting) in Höhe von 22,30 pro Anwendung beantwortete der Arzt mit "nur Sole ohne Zusatz, Energieverbrauch, UVB-Kamm-Anwendung und Personalkosten"
(Hinweis: Der UVB-Kamm wird nach dem Bad zur UVB-Bestrahlung der behaarten Kopfhaut, zusätzlich zur Ganzkörperbestrahlung, eingesetzt)
Der patientenseitige Hinweis, wonach Energieverbrauch in den veranschlagten Analogziffern 565 und 523 (Ursprungsposting) bereits enthalten sei, wurde vom Arzt knapp mit "... und gereinigt werden muss ja schließlich auch ..." ausweichend beantwortet.
Wenn hier noch mal einer der Fachleute etwas dazu sagen könnte ?
Oder - was läuft da schief ?
Hier geht es weiter mit den Kosten der Balneophototherapie
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Geregelt ist das in den allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt E der GOÄ.
"In den Leistungen des Abschnitts E sind <b>alle</b> Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel"
Also die Sole ist vielleicht grad noch ok. (ist ja aber eigentlich kein Arzneimittel), Energieverbrauch, Personalkosten (!) und Reinigungskosten sind da natürlich nicht gesondert berechenbar.
Allerdings kann die Anwendung des UV-Kamms mit der GOÄ 561 bzw 562 berechnet werden (1,8fach = 3,25 bzw. 4,83 €), je nachdem wieviele Bezirke bestrahlt werden.
"In den Leistungen des Abschnitts E sind <b>alle</b> Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel"
Also die Sole ist vielleicht grad noch ok. (ist ja aber eigentlich kein Arzneimittel), Energieverbrauch, Personalkosten (!) und Reinigungskosten sind da natürlich nicht gesondert berechenbar.
Allerdings kann die Anwendung des UV-Kamms mit der GOÄ 561 bzw 562 berechnet werden (1,8fach = 3,25 bzw. 4,83 €), je nachdem wieviele Bezirke bestrahlt werden.
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romkatzi hat geschrieben:
Allerdings kann die Anwendung des UV-Kamms mit der GOÄ 561 bzw 562 berechnet werden (1,8fach = 3,25 bzw. 4,83 €), je nachdem wieviele Bezirke bestrahlt werden.
Im Kostenvoranschlag des Arztes sind lediglich das Solebad und die UVB-Bestrahlung als zwei getrennte Posten aufgeführt. Dabei handelt es sich um vergleichbare (analoge) Gebührenziffern, da es für "asynchrone Balneo" noch keine besonderen Gebührenziffern gibt. Das sind die Nr. 565 und 532 mit zusammengerechnet = 20,56 €. Hinzugerechnet werden dann "Sachkosten (§10 GOÄ) "= 22,40 €.
Das Bad enthält keine weiteren Zusätze. Deshalb erschienen mir die Sachkosten zu hoch - 22,40 € für die paar Eimer Vollbad kann ja nicht sein, selbst dann nicht, wenn das Abwasser und die anschließende Duschbenutzung mitgerechnet wird.
Die Kopfhautprobleme waren dem Arzt bekannt, er sagte den Einsatz des UVB-Kamm deshalb auch vor der Verordnung zu. Da er dafür keine besondere Gebührenziffer im Kostenvoranschlag aufgeführt hat, nahm ich an, es gehöre zu der Bestrahlung in der UVB-Kabine dazu.
Jetzt hoffe ich nur, dass auf seiner abschließenden Rechnung nicht noch obendrein der UVB-Kamm auftaucht. Im letzten Gespräch mit dem Arzt sicherte er noch zu, die Patientin brauche nicht mehr an ihn zu bezahlen, als sie von der KK ersetzt bekommt - hoffentlich hält er sich daran.
romkatzi, Besten Dank für Ihre Überlegungen !
Das Dumme ist nur, dass der von der Patientin zu tragende Eigenanteil nicht als "gesetzliche Zuzahlung" in der 1% - bzw. 2% - Regelung gelten soll. Der Eigenanteil belastet die Patientin zusätzlich zu den Arzneimittelzuzahlungen deshalb sehr enorm.
Der Arzt gehört zwei medizinischen Versorgungszentren an, bei der Verordnung waren wir in einer Großstadt, bei der Nachkontrolle bzw. Zwischenuntersuchung waren wir in einer Kleinstadt, Bad Sowieso. Die Praxis befindet sich in unmittelbarer Nähe des Kurmittelhauses, in dem die Behandlung durchgeführt wird. Es scheint sich auch um eine Art von Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den "abgetakelten" Kurort zu handeln.
Hoffen wir, dass es der Patientin hilft.
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