Selbstständigkeit und GKV

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Zera
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Selbstständigkeit und GKV

Beitragvon Zera » 01.06.2010, 20:28

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe folgende Frage:

Ich bin alleierziehend mit 2 Kindern und bekomme seit einigen Monaten anteilsmäßiges ALGII.
Nun habe ich die Möglichkeit bekommen als Tagesmutter zu arbeiten und würde das natürlich super gerne annehmen.

Aus Hartz 4 wäre ich dann vermutlich raus, weil ich eh nur noch ein paar Euro vom Amt bekommen habe, aber nun kommen die Fragen:

Noch sind die Kinder und ich Familienversichert über meinen Noch-Mann.

In Kürze steht aber die Scheidung an, endet dann die Familienversicherung!?

Wieviel Euro muss ich dann selber für die GKV bezahlen?
Einen andern Job habe ich nicht, Tagesmutter wäre erstmal mein Hauptjob!
Der Verdienst schwankt monatlich, weil ich nach einem Stundensatz bezahlt würde.
Im Durchschnitt liegt er bei 300 Euro/Monate.

Ich kann die Tätigkeit erst vor und nach ausbauen, denn noch hindern mich die Räumlichkeiten daran, mehr als 1-2 Tageskinder zu nehmen oder aber, ich suche mir einen Job als Angestellte...was sich aber schon seit Monaten als sehr schwierig erweist und daher würde ich nun sehr gerne erstmal dieser Tätigkeit widmen, einfach um nicht mehr vom Amt abhängig zu sein!

Aber es muss sich eben auch rechnen....

Daher wäre ich über Antworten sehr dankbar!

Beth Barrier
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Krankenversicherung als Selbstständige

Beitragvon Beth Barrier » 02.06.2010, 17:18

Erstmal stellt sich die Frage, ob du als Tagesmutter selbstständig wärst oder angestellt bist. In jedem Fall hast du trotzdem Anspruch auf Geld vom "Amt", wenn du weniger als den HartzIV-Satz verdienst, was bei 300€/Monat ja der Fall ist.

Nach der Scheidung musst du dich auf jeden Fall selbst krankenversichern, wenn du Leistungen vom Sozialamt bekommst, übernimmt es auch die Beträge zur Krankenversicherung. Die Kinder sind in jedem Fall weiter kostenlos familienversichert, ob nun über dich oder deinen Ex-Mann.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen bei 14,9 Prozent deines Einkommens. Wie gesagt, das das Einkommen mit 300€/Monat unter dem Existenzminimum liegt, springt das Sozialamt ein.

Wenn du noch Fragen hast, guck mal auf der Seite hier vorbei:
http://www.1a-krankenversicherung.org/l ... ieden.html

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 02.06.2010, 18:53

Die zweite Möglichkeit wäre ggf das die ARGE oder JobCenter die KV Beiträge auf Antrag.

RHW
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Beitragvon RHW » 02.06.2010, 22:18

Hallo,
die Tätigkeit als Tagesmutter gilt als selbständige Tätigkeit. Wenn die Tagesmutter/Tagespflegeperson nicht mehr als fünf fremde, gleichzeitig anwesende Kinder in Tagespflege betreut, gilt die Tätigkeit als nebenberuflich. Die Familienversicherung endet, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen (Einkünfte laut Steuerrecht) 365 Euro monatlich überstiegen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehen, können abgezogen werden (ggf. Pauschalen, wenn diese im Steuerrecht existieren). Bevor der erste Steuerbescheid vorliegt, ist eine Schätzung vorzunehmen. Weitere Einkünfte (z.B. Miete und Zinsen) werden als Einkommen ebenfalls angerechnet.

Ab Rechtskraft der Scheidung (meist 1 Monat nach Scheidungstermin) endet die Familienversicherung spätestens.

Die Beiträge einer eigenen Mitgliedschaft (vor oder nach der Scheidung) werden von allen Einnahmen (auch steuerfreien, z.B. Unterhalt) berechnet.
Die Mindesteinnahme ist 851,67 Euro, der Mindestbeitrag somit 143,51 Euro (ggf. + Zusatzbeitrag). Bei Erhalt des ersten Steuerbescheids diesen möglichst schnell der KK vorlegen.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_6982/DRVB/de/Inhalt/Presse/Pressemitteilung/2009__1__15__tagesmuetter.html

Es empfiehlt sich, bereits jetzt mit der aktuellen KK Kontakt aufzunehmen und die einzelnen Besonderheiten bei Tagesmüttern zu besprechen.
Gruß
RHW


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