Wechsel in Basistarif/Verzögerungstaktik
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Wechsel in Basistarif/Verzögerungstaktik
Ich krieg hier gleich einen Herzanfall. Das darf nicht wahr sein. Jetzt tun sie bei meiner Versicherung so (Allianz) als wüssten sie nicht, dass sie bei hilfebedürftigkeit den Basistarif halbieren müssen. Nein der Beitrag beträgt 500 irgendwas Euro. Nach allem, was ich hier bisher gelesen hab, ist die Private bei Hilfebedürftigkeit verpflichtet den Basistarif zu halbieren oder muss ich da jetzt klagen. Ich versteh hier gar nichts mehr.
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- Postrank7
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Das ist mir klar. Ich hab mich mit dem Thema eingehend beschäftigt. Schon vor Wochen habe ich meinen persönlichen Berater gebeten, mir die Unterlagen für ein Tarifumstellung zu schicken. Er tat es nicht. Dann versuchte ich es über die Zentrale. wieder kam nichts an. Gestern hat dann der persönliche Berater mich gewarnt, der Tarif läge ja bei über 500 Euro und das würde die Arge sicher nicht übernehmen. Zweimal wurde ich angerufen und dann wurde mir noch gesagt, ich müsste jetzt erstmal jede Menge GEsundheitsfragen beantworten etc. "da müssen Sie jetzt durch"..Ich habe mehrfach gesagt, dass ich Hartz IV-Empfängerin bin. "Ja, das müssen Sie wissen, von einer Halbierung des Betrags ist mir nichts bekannt und ich habe auch mit der Vertragsabteilung gesprochen. Die 500 Euro werden von der Arge nicht übernommen." Letztens sprach ich mit einem Mitglied der Expertengruppe "Basistarif" der Allianz. Er meinte zu mir: Können Sie nicht in die Gesetzliche wechseln? Ich glaub ich steh im Wald. Da musste ich dem erklären, dass sich die Gesetze geändert haben und es keine Wahlmöglichkeit mehr gibt. Er: "aha, dann bin ich wohl nicht auf dem neuesten STand". Sind die alle unfähig oder ist das Vorsatz. Ich find das einen Skandal. Ich hab das Gefühl, dass mir bewusst Angst eingejagt werden soll und dass ich für dumm verkauft werde, nur um zu verhindern, dass ich in diesen Tarif wechsel.
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Übrigens gehts jetzt weiter. Nun wurde mir ein Antrag auf Umstellung in den Basistarif geschickt, in dem die Summe von 562 steht. Schön mit Textmarker hat die Dame mir die Stellen angezeigt, wo ich unterschreiben soll und wo ich Gesundheitsfragen beantworten soll. Das kann ich so nicht unterschreiben. An anderer Stelle ist zwar ein Punkt, an dem man ankreuzen soll, ob man Empfänger von Grundsicherung/Hartz IV ist, aber der Nachweis wird nirgends gefordert und darauf wurde ich auch nicht hingewiesen. Wie soll ich vorgehen? Soll ich den Vertrag ignorieren und selbst ein Schreiben aufsetzen, in dem ich die Umstellung in den Basistarif fordere und selbigen zu halbieren mit Nachweis meiner Hilfebedürftigkeit? Das wär wohl der bessere Weg. Die wollen mich doch offensichtlich übers Ohr hauen 

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- Postrank7
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Hallo Rolien,
ich nehme einmal ein wenig Emotion wech und werf Sie über Bord
Keiner will Ihnen was Böses und ja sehr viele Mitarbeiter sind nicht vertraut mit der Gesetzes und Sachlage. Dafür giebt es bei jeder Krankenversicherung nur eine Stelle, das heißt wenn Sie irgentwo anrufen haben Sie einen
Mitarbeiter aus einem Callcenter, der bestimmt freundlich ist und wie bereits von Ihnen beschrieben sich um Sie sorgt.
Vorgehensweise wie folgt:
Sie beantragen den Basistarif bei der Allianz zum vollen Beitrag
ja
erst wenn Sie den Basistarif haben, gehen Sie zur Arge und lassen sich die Hilfebedürftigkeit bescheinigen, mit dem Schein zur Allianz und die Halbierung beantragen.
Gruß
Ps. Ja auch Gesundheitsfragen sind erforderlich und möglicherweise auch aktuelle Arztberichte.
Egal wie lange Sie bei der Allianz versichert sind .
ich nehme einmal ein wenig Emotion wech und werf Sie über Bord

Mitarbeiter aus einem Callcenter, der bestimmt freundlich ist und wie bereits von Ihnen beschrieben sich um Sie sorgt.
Vorgehensweise wie folgt:
Sie beantragen den Basistarif bei der Allianz zum vollen Beitrag


Gruß
Ps. Ja auch Gesundheitsfragen sind erforderlich und möglicherweise auch aktuelle Arztberichte.
Egal wie lange Sie bei der Allianz versichert sind .
Hallo DKV-Service-Center,
gibt es für die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Basistarif eine gesetzliche Grundlage?
Quelle: http://www.bmg.bund.de/cln_160/nn_11682 ... 2bodyText6
Wenn es keinen Risikozuschlag und keine Leistungsausschlüsse geben darf, erscheinen mir Gesundheitsfragen unlogisch.
Gruß
RHW
gibt es für die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Basistarif eine gesetzliche Grundlage?
Der Basistarif sieht einen Aufnahmezwang vor; die Versicherungsunternehmen können also niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Um die Bezahlbarkeit zu gewährleisten, darf der Beitrag im Basistarif zudem den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (in 2009 knapp 570 Euro/Monat) nicht überschreiten. Bei finanziell Hilfebedürftigen wird der individuelle Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit außerdem auf Nachweis halbiert; falls notwendig, beteiligt sich der Träger von ALG II bzw. der Sozialhilfe am Beitrag. Mit dem Basistarif erhalten damit auch Menschen mit Vorerkrankungen die Möglichkeit, sich ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in der PKV zu einer bezahlbaren Prämie zu versichern.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/cln_160/nn_11682 ... 2bodyText6
Wenn es keinen Risikozuschlag und keine Leistungsausschlüsse geben darf, erscheinen mir Gesundheitsfragen unlogisch.
Gruß
RHW
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RHW hat geschrieben:Wenn es keinen Risikozuschlag und keine Leistungsausschlüsse geben darf, erscheinen mir Gesundheitsfragen unlogisch.
Jede PKV erhebt Gesundheitsfragen für den Basistarif, da ggf irgendwann mal ein unternehmensübergreifender Ausgleich (evtl. ähnlich dem RSA) kommen wird. Mit Schikanen hat das wenig zu tun.
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DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Rolien,
ich nehme einmal ein wenig Emotion wech und werf Sie über BordKeiner will Ihnen was Böses und ja sehr viele Mitarbeiter sind nicht vertraut mit der Gesetzes und Sachlage. Dafür giebt es bei jeder Krankenversicherung nur eine Stelle, das heißt wenn Sie irgentwo anrufen haben Sie einen
Mitarbeiter aus einem Callcenter, der bestimmt freundlich ist und wie bereits von Ihnen beschrieben sich um Sie sorgt.
Vorgehensweise wie folgt:
Sie beantragen den Basistarif bei der Allianz zum vollen Beitragja
erst wenn Sie den Basistarif haben, gehen Sie zur Arge und lassen sich die Hilfebedürftigkeit bescheinigen, mit dem Schein zur Allianz und die Halbierung beantragen.
Gruß
Ps. Ja auch Gesundheitsfragen sind erforderlich und möglicherweise auch aktuelle Arztberichte.
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Vielen Dank für die Antwort. Ich wüsste nun gern, wo es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass das das von Ihnen beschriebene Procedere ist. Also, wo steht geschrieben, dass ich zunächst den Umstellungsvertrag über den vollen Beitrag unterschreibe, umgestellt werde und dann den Nachweis erbringe und der Beitrag um die Hälfte reduziert wird. Das muss ja irgendwo stehen. Im übrigen könnte ich ja bereits jetzt den Nachweis erbringen. Ich bin ja bereits bei Hartz IV und habe einen Bewilligungsbescheid vorliegen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße von Rollien
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Hi Rolien
Das steht im sogenannten Gesundheitsreformgesetz
Die Träger der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung für Arbeitssuchende nutzen dabei ein vom Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform (GKV-WSG) geschaffenes Schlupfloch, um bei hilfebedürftigen Versicherten im Basistarif einen Großteil der Krankenversicherungskosten auf die PKV abzuwälzen. Dabei definiert das Gesetz folgende Abstufung:
•Wenn durch die Zahlung des Basistarif-Beitrags Hilfebedürftigkeit entsteht, verringert sich der zu zahlende Beitrag um die Hälfte – also von derzeit rund 570 Euro auf rund 285 Euro (§ 12 Abs. 1c Satz 4 bis 6 VAG). Das heißt, hier wird die Hälfte der Kosten auf die Versicherten der privaten Krankenversicherung verlagert, denen dadurch 285 Euro Beitrag vorenthalten werden.
•Wenn auch durch Zahlung dieses reduzierten Beitrags Hilfebedürftigkeit entsteht, beteiligt sich der nach dem Sozialgesetzbuch zuständige Träger im erforderlichen Umfang an dem Beitrag, soweit dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
•Wenn unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Beitrags die Hilfebedürftigkeit bereits besteht, erhalten die Betroffenen zu dem halbierten Beitragssatz vom zuständigen Träger nur einen Betrag als Beitragszuschuss, den die Behörden auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II in der GKV zahlen. Im Jahr 2009 sind das 129,54 Euro. Den übrigen Beitrag, also die Differenz zu 285 Euro, muss der Versicherte selbst zahlen. Er muss somit rund 155 Euro aufbringen – von dem Geld, das an sich zur Deckung seines sächlichen Existenzminimums bestimmt ist.
Und dagegegen wird jetzt geklagt.
Um die Frage zu beantworten ich benötige erst die Zahl welche zu bezahlen ist um darauf hin die Hilfebedürftigkeit abzuleiten.
Ein ähnliches Problem versuchten unsere Vorfahren zu lösen, denen stellte sich die Frage " Was war zuerst da die Henne oder das EI"
Gruß
Das steht im sogenannten Gesundheitsreformgesetz
Die Träger der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung für Arbeitssuchende nutzen dabei ein vom Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform (GKV-WSG) geschaffenes Schlupfloch, um bei hilfebedürftigen Versicherten im Basistarif einen Großteil der Krankenversicherungskosten auf die PKV abzuwälzen. Dabei definiert das Gesetz folgende Abstufung:
•Wenn durch die Zahlung des Basistarif-Beitrags Hilfebedürftigkeit entsteht, verringert sich der zu zahlende Beitrag um die Hälfte – also von derzeit rund 570 Euro auf rund 285 Euro (§ 12 Abs. 1c Satz 4 bis 6 VAG). Das heißt, hier wird die Hälfte der Kosten auf die Versicherten der privaten Krankenversicherung verlagert, denen dadurch 285 Euro Beitrag vorenthalten werden.
•Wenn auch durch Zahlung dieses reduzierten Beitrags Hilfebedürftigkeit entsteht, beteiligt sich der nach dem Sozialgesetzbuch zuständige Träger im erforderlichen Umfang an dem Beitrag, soweit dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
•Wenn unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Beitrags die Hilfebedürftigkeit bereits besteht, erhalten die Betroffenen zu dem halbierten Beitragssatz vom zuständigen Träger nur einen Betrag als Beitragszuschuss, den die Behörden auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II in der GKV zahlen. Im Jahr 2009 sind das 129,54 Euro. Den übrigen Beitrag, also die Differenz zu 285 Euro, muss der Versicherte selbst zahlen. Er muss somit rund 155 Euro aufbringen – von dem Geld, das an sich zur Deckung seines sächlichen Existenzminimums bestimmt ist.
Und dagegegen wird jetzt geklagt.
Um die Frage zu beantworten ich benötige erst die Zahl welche zu bezahlen ist um darauf hin die Hilfebedürftigkeit abzuleiten.
Ein ähnliches Problem versuchten unsere Vorfahren zu lösen, denen stellte sich die Frage " Was war zuerst da die Henne oder das EI"
Gruß
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Gruß
RHW[/quote]
aha interessant Politik speziell Gesundheitspolitik und Logik, Sie sind noch nicht lange dabei ? Die Pkv wurde dazu verdonnert den Basistarif einzuführen aus Angst davor das die PKV abgeschaft wird hat Sie diesem zugestimmt. Innerhal des PKV Verbandes gibt es die Abrede den Basistarif annalog der Pflegeversicherung zu Poolen. Eine Gesetzliche Grundlage für die Beantwortung der Gesundheitsfragen sehe ich nicht.
Allenfalls eine Vertragliche Grundlage. Das heißt in den AGB werden Gesundheitsfragen gefordert, werden diese nicht beantwortet oder es fehlt die Mitwirkung , ja bitte , wer nicht will der hat schon.
Gruß
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RHW[/quote]
aha interessant Politik speziell Gesundheitspolitik und Logik, Sie sind noch nicht lange dabei ? Die Pkv wurde dazu verdonnert den Basistarif einzuführen aus Angst davor das die PKV abgeschaft wird hat Sie diesem zugestimmt. Innerhal des PKV Verbandes gibt es die Abrede den Basistarif annalog der Pflegeversicherung zu Poolen. Eine Gesetzliche Grundlage für die Beantwortung der Gesundheitsfragen sehe ich nicht.
Allenfalls eine Vertragliche Grundlage. Das heißt in den AGB werden Gesundheitsfragen gefordert, werden diese nicht beantwortet oder es fehlt die Mitwirkung , ja bitte , wer nicht will der hat schon.
Gruß
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RHW hat geschrieben:Den (noch) nicht existierenden PKV-Ausgleichspool hatte ich nicht auf dem Schirm (man hört auch so wenig davon).
Den gibt es (noch ) nicht und wird es evtl. auch nie geben. Das war aber die Begründung für die Untersuchungsgeschicht. In wie weit das Politik der PKV-Verbandes ist, kann ich nicht beurteilen.
Wechsel in Basistarif/Verzögerungstaktik
Was mich betrifft reden wir hier aneinander vorbei bzw. wurde meine Frage nicht beantwortet. Meine Arge ist da wahrscheinlich bereits einen Schritt weiter bzw. das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen. Wie erwähnt bin ich bereits Hartz IV-Empfängerin und bin in einem Standarttarif, der von der Arge übernommen wird. Das ist eine Summe von 300 und irgendwas Euro. Mein SB hatte meine persönliche Beraterin (kein Callcenter-Agent also) angerufen, um zu klären, ob der Basistarif für mich nicht günstiger wäre. Dann hätten Sie mich sowieso sofort in selbigen hineingezwungen. Sie meinte zu ihm, dass das 500 irgendwas Euro wären, also wäre mein Standarttarif günstiger (Falschinformation) Er hat gar nicht weiter nachgehakt und hat sich den Mist erzählen lassen. Ich war verunsichert, weil ich dachte so eine Fachfrau wird sich ja wohl innerhalb von über einem Jahr mal informiert haben müssen, wie das mit dem Basistarif bei Hilfebedürftigkeit läuft...Ich muss jetzt aber in den Basistarif wechseln, weil mein alter Standarttarif mit hohen Zuzahlungen verbunden ist. Nochmal meine Frage: wo steht in der AGB, dass ich zunächst über die Gesamtsumme von 570 Euro den Umstellungsvertrag unterschreiben muss, dann den Nachweis über Hilfebedürftigkeit erbringen muss und dann die PKV halbiert. Den Nachweis kann ich doch bereits erbringen, kann ich denen schicken und sie schicken mir einen Umstellungsvertrag über den halbierten Beitrag. Das wäre für mich logisch....also nochmal: wo in den AGB ist das Procedere genau festgelegt?
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