Wechsel in Basistarif/Verzögerungstaktik

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Beitragvon DKV-Service-Center » 05.06.2010, 10:48

Hi Rolien,
wir reden aneinander vorbei.
1Punkt Basistarif hat nix mit Ihrer Fachfrau betreuerin zu tun, diese darf diesbezüglich gar nicht
s tun sondern im Ernstfall maximal eine Nr geben.
Bitte machen Sie sich die Mühe meine obige Post nochmals zu lesen. Das Amt macht keine Planspiele
was wäre wenn.Denen muss mann die Zahlen vorlegen.
Die PKV benötigt den Nachweis das Sie Hilfebedürftig sind um den Basistarif zu halbieren.
Sonst könnte doch jeder sagen ich bin Hilfebedürftig und zahle nur den halben Beitrag.

Das Prozedere ist in keinen AGB festgehalten sondern ein Gesetz welches im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Dieses Gesetz oben Auszüge daraus ist jedoch so unausgegoren das jetzt die Sozialgerichte versuchen die Fehler zu Korigieren.
Gruß

Rolien
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Wechsel in den Basistarif/Verzögerungstaktik

Beitragvon Rolien » 05.06.2010, 11:07

Na super. Der SB hätte die Übernahme des Beitrags gar nicht einfach so genehmigen dürfen, die persönliche Beraterin hätte die Auskunft so nicht geben dürfen, das Gesetz weist Lücken auf und ich soll mal eben einen Versicherungsvertrag über einen monatlichen Beitrag von 570 Euro unterschreiben...und darauf hoffen, dass irgendjemand weiß, wo der Hase lang läuft.......ich glaub, ich steh im Wald

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 05.06.2010, 12:06

Versuchen Sie mal ganz ruhig an die Sache zu gegen und stellen den Antrag so, wie er vorgeschlagen wurde. Es gibt mittlerweile über 15.000 Basistarife in der Branche, irgendwie haben die es auch geschafft.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.06.2010, 18:59

Nun denn, die Probleme kenne ich aus der Praxis.

Von den Versicherungsmaklern vor Ort bekommt man fast keine Auskünfte. Der Hintergrund ist relativ einfach; die Versicherungsmakler bekommen für den Abschluss im Basistarif keine Provision. In der Hochglanzbroschüre der PKV wird dieses (keine Provision) damit begründet, dass man den Basistarif so günstig wie möglich halten will. Ho, ho, der Rossi fällt mal wieder rückwärts vom Stuhl.

Die armen betroffenen Kunden sind dann gehalten, sich auf die Informationen der Zentrale zu verlassen. Auch dort kommen keine vernünftige Informationen. In der Regel nur, dass der Basistarif auf keinen Fall zu empfehlen ist. Warum diese Empfehlung kommt, ist relativ einfach. Der PKV wurde der Basistarif per Gesetzt übergestülpt; die PKV wollte es nicht. Und weil die PKV noch immer nicht den Basistarif will, betreibt sie eine heftige Abwehrhaltung.

Bei meinem letzten Aufbauseminar über das Problemfeld der Krankenversicherung in Berlin brachte ein Teilnehmer ein fettes 2-seitiges Schreiben einer PKV mit, warum der Basistarif nicht zu empfehlen ist. Boah, es waren viele Gründe, aber die meisten trafen individuell auf den Einzelfall nicht zu.

Lange Rede kurzer Sinn. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob sich der Wechsel in den Basistarif lohnt. Jenes kann man nicht im Schweinsgalopp entscheiden.

Ich bin mittlerweile dabei, die Mitarbeiter meiner ARGE (ca. 120) im Rahmen eines 1-tägigen Seminars zu schulen, wie sie die SGB II-Kunden beraten und aufklären, welche Vor- und Nachteile der Basistarif hat. Die Aufgabe der Mitarbeiter der ARGEN ist schliesslich auch eine Beratung und Aufklärung.

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Beitragvon Cassiesmann » 05.06.2010, 22:10

Rossi hat geschrieben: die Versicherungsmakler bekommen für den Abschluss im Basistarif keine Provision.

Zumindest für meinen Brötchengeber stimmt das so nicht.


Ich bin mittlerweile dabei, die Mitarbeiter meiner ARGE (ca. 120) im Rahmen eines 1-tägigen Seminars zu schulen, wie sie die SGB II-Kunden beraten und aufklären, welche Vor- und Nachteile der Basistarif hat. Die Aufgabe der Mitarbeiter der ARGEN ist schliesslich auch eine Beratung und Aufklärung.


Gute Idee, dann sag den Kollegen aber auch bitte, dass zu prüfen ist, ob es auch Tarife mit mehr Leistung für weniger Beitrag (Halbierung klappt nur im Basistarif) gibt! Das Problem haben wir derzeit öfters bei jungen ALGIIlern! Dort besteht die ARGE bei uns auf den Basistarif, der mehr Zuschuss und weniger Leistung bedeutet.

Rolien
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Wechsel in den Basistarif/Verzögerungstaktik

Beitragvon Rolien » 05.06.2010, 22:15

Vielen Dank für deinen ausführlichen und aufschlussreichen Beitrag =D> Ich lag mit meiner Wahrnehmung also absolut richtig. Diese Abwehrhaltung der PKV hab ich massiv zu spüren bekommen. Das war keine Unwissendheit irgendwelcher Callcenter-Agents. Das war Vorsatz. Und da ist es wohl kein Wunder, dass mein Vertrauen komplett dahin ist. Es mag sein, dass, wie mir hier versichert wurde, das von meiner persönlichen "Beraterin" vorgeschlagene Vorgehen gängige Praxis ist...Ich werde diesen Vertrag prüfen lassen, bevor ich irgendwas unterschreibe und mich nach allen Seiten absichern. Es wird wohl immer davon ausgegangen, dass wer krank ist und schwach auch keine Kraft hat, sich zu wehren und sich ein x für u vormachen lässt...die PKV mag ihre Gründe haben...ich find das Verhalten mir gegenüber trotzdem "unanständig"

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Beitragvon Rossi » 05.06.2010, 23:56

Oh weia Cassiesmann

Zumindest für meinen Brötchengeber stimmt das so nicht.



Der PKV-Verband schreibt es zumindest so in einer Hochglanzbroschüre, dass hier keine Provisionen gewährt werden. Ich denke mal, Dein Brötchemgeber stellt dort eher ne Ausnahme dar.


Gute Idee, dann sag den Kollegen aber auch bitte, dass zu prüfen ist, ob es auch Tarife mit mehr Leistung für weniger Beitrag (Halbierung klappt nur im Basistarif) gibt!


Jenes bringe ich den Kollegen vor Ort selbstverständlich bei. Es ist immer im Einzelfall zu prüfen. Ferner sollte eine Prognose erstellt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit und innerhalb welchen Zeitraumes der Kunde evtl. aus dem ALG II ausscheidet. Denn nach dem Ausscheiden aus dem ALG II kann der Schuss nach hinten losgegehen, weil sich der Beitrag wieder verdoppelt.

Dort besteht die ARGE bei uns auf den Basistarif, der mehr Zuschuss und weniger Leistung bedeutet.


Dat iss natürlich nen Hammer. Die ARGE kann die Kunden definitiv nicht zwingen in den Basistarif zu wechseln. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat. Artikel 1 - 20 des Grundgesetzes sind weder ersatzlos gestrichen noch eingeschränkt, wenn man ALG II bekommt.

Es ist und bleibt einzig und allein die Entscheidung des Kunden, ob er in den Basistarif wechselt. Wir suchen nur die Vor- und Nachteile aufzuzeigen und lassen den Kunden entscheiden. Wir gewähren allerdings nur max. die Hälfte im Basistarif, damit muss dann der Kunde leben. Aber immer hin die Hälfte und nicht wie andere ARGE nur die schlappen 126,05 Euro. Denn wir lassen unsere Kunden nicht allein im Regen stehen.

So ein Beratungsgespräch dauert ganz schnell mal ne Stunde. Aber unser Ziel ist immer, dass der Kunde mit Zufriedenheit unser Büro verlässt. Denn wir haben einen Auftrag, nämlich Beratung und Aufklärung; aber dort wiederhole ich mich!

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Beitragvon Cassiesmann » 06.06.2010, 09:37

Rossi hat geschrieben:...Denn wir haben einen Auftrag, nämlich Beratung und Aufklärung; aber dort wiederhole ich mich!


Und es ist wie in jeder Branche, die Qualiät hängt meist von Wissen und der Arbeitseinstellung des Gegenübers ab. Wobei wir mittlerweile unsere ARGE "weichgeklopft" haben und sich die Einstellung durchsetzt, mal logisch zu prüfen. Anfangs kam das Argument, dass nur der Basistarif für ALGII-Empfänger zuschussfähig sei.

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Wechsel in den Basistarif/Verzögerungstaktik

Beitragvon Rolien » 06.06.2010, 11:10

Übrigens würde mich doch nochmal von Cassiesmann und Rossie interessieren, ob es tatsächlich gängige Praxis ist, dass ich zunächst einen Vertrag über die monatliche Summe von 570 Euro abschließen muss. Das erscheint mir nach wie vor unlogisch. Ich habe ja bereits den Nachweis, dass ich hilfebedürftig (Hartz IV-Empfängerin seit März) bin. "Die Henne ist also bereits da und nicht nur das Ei..." Wieso kann ich nun nicht den Nachweis an die PKV schicken mit der Bitte um Umstellung in den halbierten Basistarif? Und wenn der SB Informationen über die Höhe des halbierten Beitrags braucht, wieso kann er die Info nicht einfach von der PKV anfordern? Vielleicht kann mir das nochmal jemand nachvollziehbar erklären..

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Re: Wechsel in den Basistarif/Verzögerungstaktik

Beitragvon hulrich » 06.06.2010, 12:13

Rolien hat geschrieben:Übrigens würde mich doch nochmal von Cassiesmann und Rossie interessieren, ob es tatsächlich gängige Praxis ist, dass ich zunächst einen Vertrag über die monatliche Summe von 570 Euro abschließen muss. Das erscheint mir nach wie vor unlogisch. Ich habe ja bereits den Nachweis, dass ich hilfebedürftig (Hartz IV-Empfängerin seit März) bin. "Die Henne ist also bereits da und nicht nur das Ei..." Wieso kann ich nun nicht den Nachweis an die PKV schicken mit der Bitte um Umstellung in den halbierten Basistarif? Und wenn der SB Informationen über die Höhe des halbierten Beitrags braucht, wieso kann er die Info nicht einfach von der PKV anfordern? Vielleicht kann mir das nochmal jemand nachvollziehbar erklären..


Sie brauchen einen separaten Nachweis vom Arbeitsamt.

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Beitragvon Rossi » 06.06.2010, 12:18

Jooh,

Anfangs kam das Argument, dass nur der Basistarif für ALGII-Empfänger zuschussfähig sei.


Jenes ist natürlich völlig daneben und ne Rechtsgrundlage hierzu gibt es auch nicht. Ich weiss, eine ARGE hat das mal gemacht und sich verklagen lassen. Man hat sich dann im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vorm LSG getroffen und die ARGE hat etwas an die Bummelbacken bekommen.



ich zunächst einen Vertrag über die monatliche Summe von 570 Euro abschließen muss.


Ich denke jenes ist in Ordnung. Der Vertrag kostet halt eben regulär 570,00 Euro; nur im Falle der Hilfebedürftigkeit - welche zu bescheinigen ist - wird der Beitrag halbiert.

Okay, Du hast die Bescheinigung schon vorgelegt, aber nix destso trotz kostet der Vertrag zunächst 570,00 Euro. Man könnte sicherlich sofort die Hälfte dort verlangen. Aber ich denke mal, im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist es in Ordnung. Wenn Du nur einen Vertrag mit der Hälfte bekommst, dann wird schnell der Eindruck erweckt, dass das der reguläre Preis ist. Und wenn Du aus dem ALG II-Bezug ausscheidest zahltst Du sofort wieder den regulären Preis (570,00 Euro).

Und wenn der SB Informationen über die Höhe des halbierten Beitrags braucht, wieso kann er die Info nicht einfach von der PKV anfordern?


Relativ einfach, Du hast den Vertrag mit der PKV und nicht die ARGE. Die ARGE bekommt noch nicht einmal Auskünfte von der PKV, weil Du der Vertragsnehmen bist.

Die meisten ARGEN fordern auch nur ein Angebot im Basistarif, um zu gucken, was günstiger ist.


Aber lohnt sich für Dich der Wechsel in den Basistarif, Rolien?

Wie alt bist Du?

Welchen Vertrag mit welchen Leistungen und Sb`s hast Du derzeit?

Wie lange hast Du diesen Vertrag schon?

Hast Du Risiokozuschläge oder Leistungsausschlüße?

Was hast Du vor dem ALG II-Bezug gemacht?

Welchen Chancen bestehen und innerhalb welchen Zeitraumes könntest Du wieder unabhängig vom ALG II leben?

Wie sehen die Chancen aus, dass Du eine versicherungspflichtige (Beschäftigung gegen Arbeitsentsegelt mit GKV Versicherung) aufnimmst?

Jenes sind so die ersten Fragen, die wir bei uns abklopfen!

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Wechsel in den Basistarif/Verzögerungstaktik

Beitragvon Rolien » 06.06.2010, 14:10

Ich habe keine Chance wieder aus dem Leistungsbezug herauszukommen. Ich bin schwer chronisch krank und bin vom ärztlichen Dienst der Arge für dauerhaft 100% erwerbsunfähig beurteilt worden. Es folgt jetzt ein Rentenantrag, obwohl ich keine Ansprüche habe, weil ich immer Freiberuflerin war (also pro Forma) Nächster Schritt ist ein Antrag auf Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung. Ich war übrigens schon als Kind über meine Mutter in der damals noch "Vereinten" versichert. Jetzt habe ich einen alten Standarttarif und zahle bei jedem Arztbesuch 20% zu und auch bei jedem Medikament. Ich komm also gerade in Teufelsküche, weil ich wie gesagt Hartz-IV bin. Ich frage mich übrigens, wie das mit diesem Vertragsabschluss über die 570 Euro monatlich dann weitergeht. Das werden sie mir dann ja erstmal flux vom Konto abbuchen, bis das mit der Halbierung über die Bühne gegangen ist. Also es wird ja keinen nahtlosen Übergang geben. Krieg ich die Differenz dann zurückerstattet, sobald die Hilfebedürftigkeit erwiesen ist und der Beitrag halbiert wurde?

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Beitragvon Rossi » 06.06.2010, 15:05

Ich gehe mal davon aus, dass der Beitrag im Normaltarif höher ist, als die Hälfte im Basistarif, richtig? Ferner hast Du im ambulanten Bereich eine Selbstbeteiligung von 20 %!


Da Du offensichtlich keine Chance hast, irgendwann unabhängig von Sozialleistungen (SGB II oder SGB XII) leben zu können, dürfte für Dich der Basistarif die richtige Entscheidung sein.

Die Abbuchungsermächtigung würde ich evtl. zunächst stornieren.

Du hast kraft Gesetz gem. § 12 Abs. 1c Satz 4 - 6 VAG Anspruch auf Halbierung des Beitrages.

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Beitragvon hulrich » 06.06.2010, 15:08

Ich würde Ihnen empfehlen, dem Antrag gleich die Bitte um Halbierung inkl. Nachweis beizufügen, ggf. im Antrag auch direkt neben die 570 Euro einen Hinweis schreiben.

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Beitragvon Rolien » 06.06.2010, 15:35

Hervorragend =D> Das sind genau die Tipps, die ich brauchte. Vielen Dank. Nun kehrt in die Rolien langsam Ruhe ein :D der Sonntag ist gerettet


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