Welcher Beitragssatz gilt für alleinerziehende Pflegemütter?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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bofferl
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Welcher Beitragssatz gilt für alleinerziehende Pflegemütter?

Beitragvon bofferl » 07.06.2010, 18:20

Hallo in die Runde,

ich werde demnächst als alleinerziehende Bereitschafts-Pflegemutter bzw. -Fachkraft tätig, d.h. ein Pflegekind wird vorübergehend in meinem Haushalt leben. Dies kann von ein paar Wochen bis mehrere Monate dauern, und ich kann in dieser Zeit nicht arbeiten gehen. Das Jugendamt zahlt mir (d.h. eigentlich dem Kind lt. Bescheid) pro Tag an die hundert Euro Honorar, das allerdings steuerfrei für mich ist und nach meinen Infos (von zukünftigen Kolleginnen, wovon die meisten bei ihren Ehemännern mitversichert sind) kein anrechenbares Einkommen für die Krankenversicherung darstellt. Wenn ich mich allerdings bei meiner KK erkundige, erfahre ich, dass ich dann selbstständig bin, und dieses Geld mir zum Verbrauch zur Verfügung steht (was ja auch stimmt) und deshalb als Einkommen gilt. Weiß hier jemand Genaueres? Bin verwirrt und freue mich über klärende Hinweise.

Schön' Abend schon mal und danke!
bofferl
Zuletzt geändert von bofferl am 08.06.2010, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 07.06.2010, 20:17

Das kommt darauf an wie viele Pflegekinder aufgenommen werden, bei mehr als 4 kann von einer selbst. Tätigkeit ausgangenwerden.
Daneben kommt es denn noch auf das Einkommen an.

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Beitragvon bofferl » 08.06.2010, 00:52

Danke für die Antwort, Vergil09owl!

Ich werde nur ein einziges Kind aufnehmen. Ansonsten verfüge ich über kein nennenswertes Einkommen. Ich werde also schon mein Leben von diesem Geld bestreiten und es natürlich für den Bedarf des Kindes verwenden. Reicht das zur Klärung? Wäre das dann also dieser KV-Mindestsatz, also ca. 140 Euro?

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Beitragvon Vergil09owl » 08.06.2010, 19:35

Gegenfrage, bist du ggf über deinen Ehemann familienversichert= wenn ja bleibt es so wie es ist und du bezahlst nix, da du nicht huptberuflich selbst. tätig bist.

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Beitragvon bofferl » 08.06.2010, 22:49

@Vergil09owl
Danke für den Tipp! Wahrscheinlich habe ich mit "alleinerziehend" nicht deutlich genug gemacht, dass ich alleinstehend, unverheiratet, single bin ;)
Momentan beziehe ich ALG 1 und bin damit ja automatisch krankenversichert.
Ist echt verzwickt, gell?! Nicht, dass es falsch rüberkommt, ich möchte mich nicht vor Beiträgen drücken, aber eben auch richtig eingestuft werden.

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Beitragvon Rossi » 09.06.2010, 00:23

Nun denn, durch das ALG I bist Du derzeit pflichtversichert!

Solange Du das ALG I erhälst, brauchst Du selber keine Beiträge zur KV entrichten.

Die Agentur könnte allerdings auf den Klops kommen, dass Du aufgrund der Tätigkeit als Pfelgemutter nicht mehr in der Lage bist, min. 15 Stunden in der Woche eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Dann würdest Du nämlich aus dem ALG I herausfallen!

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Beitragvon bofferl » 09.06.2010, 08:49

@Rossi
Danke für den Hinweis!

Ja genau, dann kann ich nicht mehr arbeiten, bzw. stehe dem Arbeitmarkt nicht mehr zur Verfügung. Ich melde mich, wenn das Kind da ist, bei der Agentur ab. Darum ja meine Frage, wie es dann krankenversicherungsmäßig weitergeht.

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Beitragvon Vergil09owl » 09.06.2010, 08:57

Richtig, pardon das hatte ich überlesen, also grundsätzlich ist das das so das du denn nur als hauptberuflich selbst anzusehen bist wenn du mehr als 4 Kinder betreust als Pflegemuter, es kommt jetzt denn nochdarauf an in welchen Bundesland du lebst, es gibt da denn ggf noch verschiedene Förderungsmöglichkeiten.
Ggf wenn du das für dich als Option erkennst kann man das ganze denn ggf durch die AfA mit einem Gründerzuschuss fördern.
Aber am besten mal mit der zuständigen IHK , anderen Pflegermütern, vätern sprechen und der Agentur für Arbeit.

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Beitragvon bofferl » 09.06.2010, 09:41

@Vergil09owl

Guten Morgen! Ich schreibe aus München. Über den Gründerzuschuss habe ich auch schon nachgedacht, aber verworfen, weil ich nur einen Autraggeber (Jugendamt) habe, und kein "Business" aufziehen möchte. Die anderen Pflegeeltern sind entweder familienversichert, die alleinstehenden sind etweder auch verwirrt, oder haben, je nach Sachbearbeiter unterschiedliche Beiträge. Gehört habe ich z.B., dass das Pflegegeld hälftig als Bemessungsgrundlage genommen wurde. Andere haben glaubhaft gemacht, dass sie genügend Geld haben und der KK erst gar nichts von der Pflegschaft erzählt. Letzteres kommt für mich nicht in Frage, weil ich ja kaum andere Einnahmen habe, außerdem nichts mauscheln will.

Gibts noch Ideen? :o

Meine neueste ist, dass ich mal zu einer anderen KK gehe, aber im Grunde müssten die Berechnungen ja nun bei allen gleich sein.

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Beitragvon RHW » 09.06.2010, 19:03

Hallo,
zu einer KK gehen ist auf jeden Fall eine gute Idee! :D

Nach dem einheitlichen "Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung" vom 24.10.2008 ist die Grundlage der Zahlung entscheidend.

Wenn die Zahlung nach § 23 Absatz 2 SGB VIII erfolgt, gilt für die KK der Begriff der Einkünfte (nicht Einkommen!!!!) im Steuerrecht (ggf. Abzug von Kosten oder Pauschalen).

Wenn die Zahlung nach § 39 SGB VIII (ggf. mit § 27 und 33 SGB VIII) erfolgt, ist eine Aufteilung nach Unterhaltsleistungen (nicht beitragspflichtig) und Abgeltung der Erziehungskosten und Erstattung von Vorsorgeaufwendungen (beide beitragspflichtig) vorzunehmen.

Ich hoffe, es ist jetzt keine dritte Variante! Dann gibt der Katalog nämlich keine Antwort her. Sonst evtl. beim Jugendamt wegen der Paragraphen nachfragen.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/

Gruß
RHW

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Beitragvon bofferl » 10.06.2010, 09:12

Hallo RHW, und danke für die §§

Nach meinem Wissen ist die Grundlage §39 SGB VIII, nur ist unklar, wie hoch der Erziehungskostenanteil in den Zahlungen ist. Ich habe gehört, dass in den Zahlungen für Bereitschaftspflege gar kein Erziehungsanteil enthalten ist. Vielleicht, weil das Kind ja in einer akuten Notlage betreuut und weniger erzogen wird. Steuerfrei ist es auf jeden Fall. Am besten ich frage im Jugendamt nach einer Aufschlüsselung der Zahlung, dann habe ich etwas in der Hand, womit ich mal unverbindlich bei einer (erstmal anderen) KK gehen kann. Guter Plan?

Schönen Tag allerseits!!

RHW
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Beitragvon RHW » 10.06.2010, 20:29

Hallo bofferl,
den Plan finde ich gut :D
Ein Tipp: Das Steuerrecht spielt hier keine Rolle (das ist nur bei familienversicherten Angehörigen entscheidend!)
Gruß und viel Erfolg!
RHW

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Beitragvon bofferl » 11.06.2010, 12:54

Danke für den Zuspruch! Gerade erfahre ich von einer Bereitschaftskollegin -auch single ;)-, dass sie ganz easy nur den Mindestsatz für freiwillige Versicherung (ca.140 euro) zahlen muss. Ich habe sie gebeten mir den Sachbearbeiter bei ihrer KK zu verraten, dann frage ich dort ganz konkret, ob ich die gleichen Konditionen haben kann, wenn ich wechsle.
Wünscht mir Glück!

Sommerliche Grüße
bofferl


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