Guten Abend alle
Meine Private Krankenversicherung hat mir geschrieben daß meine KV zum 01.10.2010 in eine normale PKV zu 480 Euro umgewandelt wird wegen der Überschreitung der Fachsemester.
Vermutlich werde ich mit meiner DA erst zum 31.12.2010 fertig.
Gibt es eine Möglichkeit das solange etwas zu strecken?
Wie geht es nach Studienende am besten weiter? Arbeitsmarkt ist momentan ja nicht wirklich rossig. Am Besten einen 401 Job sofort anzunehmen um in die GKV wechseln zu können?
Danke euch
PKV, 14.Fachsemester, Möglichkeit es rauszuzögern?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
ich vermute, "DA" ist die Doktorarbeit.
Somit ist das "normale" Studium bereits abgeschlossen. Daher gilt bei einer AN-Tätigkeit über 400 Euro die Versicherungsfreiheit für Werkstudenten nicht mehr und es tritt Versicherungspflicht in der GKV ein (ich gehe davon aus, dass das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
).
Die Befreiung vn der Versicherungspflicht als Student hat bei einer Versicherungspflicht als AN keine Bedeutung (mehr).
Dazu kann ich nichts Konkretes sagen (vermute aber eher nein).
Gruß
RHW
ich vermute, "DA" ist die Doktorarbeit.
Somit ist das "normale" Studium bereits abgeschlossen. Daher gilt bei einer AN-Tätigkeit über 400 Euro die Versicherungsfreiheit für Werkstudenten nicht mehr und es tritt Versicherungspflicht in der GKV ein (ich gehe davon aus, dass das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist

Die Befreiung vn der Versicherungspflicht als Student hat bei einer Versicherungspflicht als AN keine Bedeutung (mehr).
Gibt es eine Möglichkeit das solange etwas zu strecken?
Dazu kann ich nichts Konkretes sagen (vermute aber eher nein).
Gruß
RHW
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Hallo,
falls "DA" die Diplom-Arbeit ist, tritt bei einer Beschäftigung nur Versicherungspflicht ein, wenn die Tätigkeit unbefristet und die Arbeitszeit über 20 Stunden pro Woche beträgt (oder die Beschäftigungen wiederholen sich innerhalb eines Jahres und überschreiten unter bestimmten Voraussetzungen 26 Wochen).
Nach der Diplomprüfung reicht eine Beschäftigung über 400 Euro.
Gruß
RHW
falls "DA" die Diplom-Arbeit ist, tritt bei einer Beschäftigung nur Versicherungspflicht ein, wenn die Tätigkeit unbefristet und die Arbeitszeit über 20 Stunden pro Woche beträgt (oder die Beschäftigungen wiederholen sich innerhalb eines Jahres und überschreiten unter bestimmten Voraussetzungen 26 Wochen).
Nach der Diplomprüfung reicht eine Beschäftigung über 400 Euro.
Gruß
RHW
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