Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass hier eine kurze Einführung zum Thema:
Ich bin seit Jan. 2006 Selbst. und habe im Zusammenhang mit Existenzgründung von der ARGE bis Sep. 2009 ergänzende Leistungen erhalten - weil es eben nicht so gut lief wie angenommen. das änderte sich im Sept 2009 -Umzug nach Niedersachsen. Gute Auftraggeber - die geschäfte laufen seit dem gut. Ich Informierte die ARGE Anfang Okt. 2009, das ich per sofort keine weiteren Leistungen mehr benötige. das wurde bestätigt und damit wurden die Leistungen der ARGE an die AOK, Rentenvers. etc. eingestellt. Von einer Pflicht mich weiter versichern zu müssen erfuhr ich erst heute - denn:
Ich hatte Aufträge im Ausland - seit Ende Mai wieder hier - nun habe ich die "Pflicht-Wahl" mich zu versichern. Ich habe eine PKV mit mtl. ca. 230,- im Auge (Hanse Merkur). Obgleich der über Internet gefundene Versich.-Makler sagte wir könnte da etwas machen ohne nachzahlen zu müssen - traue ich dem nicht so recht !??! Nun - offensichtlich muss ich definitiv alle Fehlzeiten nachzahlen !??? Ist das so ? Woher sollte ich das denn wissen mit dem Gesetz. Die AOK hat auf meine damalige nachfrage wie es nu weiter geht, nur gesagt sie können wählen - ob Freiwillig oder Privat - egal. Sie entscheiden sich selbst. Von Pflicht war keine Rede. Daher dachte ich, na dann warte ich erst einmal wie es so läuft und kümmere mich später darum. Was ich jetzt tue. Verdammte Axt - und nun das !
Was ist angeraten ? Bitte erleuchtet mich einmal kurz zu Thema.
kuechengeist
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Also, wenn Du jetzt ne PKV abschließt, brauchst Du dort nicht nachzahlen, da Du im Bereich der PKV keine Pflicht hast, Dich zu versichern. Du kannst Dich in der PKV versichern, musst es aber nicht. Die PKV muss Dich auch nicht nehmen, sie kann, wenn sie es will.
Du bist nur verpflichtet bei AOK nachzuzahlen und zwar ab Oktober 2009 bis zu dem Zeitpunkt, wo Du evtl. ne priv. Kv. abschließt. Aber Gretchenfrage ist, ob die AOK auf Dich zukommt?
Du bist nur verpflichtet bei AOK nachzuzahlen und zwar ab Oktober 2009 bis zu dem Zeitpunkt, wo Du evtl. ne priv. Kv. abschließt. Aber Gretchenfrage ist, ob die AOK auf Dich zukommt?
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- Postrank7
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Nun denn, die PKV kann keinen Strafzuschlag fordern.
Der Strafzuschlag kann nur dann gefordert werden, wenn man gem § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet war eine PKV abzuschließen und zu unterhalten. Diese Verpflichtung hast Du gem. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG definitiv nicht, da Du normalerweise im Bereich der GKV versicherungspflichtig bist.
Daher muss Dich die PKV auch nicht nehmen, da Du in der GKV pflichtig bist. Aber wie schon geschrieben, sie kann Dich nehmen.
Ich glaube auch, wenn es bei Dir so richtig ins Eingemachte geht, dann wird die PKV den Vertrag ablehnen und Dir sagen, dass Du in der GKV pflichtig bist.
Der Strafzuschlag kann nur dann gefordert werden, wenn man gem § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet war eine PKV abzuschließen und zu unterhalten. Diese Verpflichtung hast Du gem. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG definitiv nicht, da Du normalerweise im Bereich der GKV versicherungspflichtig bist.
Daher muss Dich die PKV auch nicht nehmen, da Du in der GKV pflichtig bist. Aber wie schon geschrieben, sie kann Dich nehmen.
Ich glaube auch, wenn es bei Dir so richtig ins Eingemachte geht, dann wird die PKV den Vertrag ablehnen und Dir sagen, dass Du in der GKV pflichtig bist.
Hallo
da du sagtest du hast ein Angebot von der Hanse Merkur kann ich dir helfen, da ich für diese arbeite....
du musst nichts nachzahlen, es wird ein kurzer Arztbericht verlangt und gut ist, keine Zuschläge ect. Wenn du Hilfe dazu brauchst sag Bescheid ich kann dir auch die Unterlagen dafür gerne zur Verfügung stellen.
da du sagtest du hast ein Angebot von der Hanse Merkur kann ich dir helfen, da ich für diese arbeite....
du musst nichts nachzahlen, es wird ein kurzer Arztbericht verlangt und gut ist, keine Zuschläge ect. Wenn du Hilfe dazu brauchst sag Bescheid ich kann dir auch die Unterlagen dafür gerne zur Verfügung stellen.
Hallo,
bei Selbständigen ist die Entscheidung zwischen GKV und PKV nicht einfach, hat aber teilweise Auswirkungen aufs ganze Leben.
Neben den Leistungen (z.B. Kuren und Hilfsmittel) sind die Auswirkungen bei besonderen Situationen zu beachten: geringe Einnahmen aus Selbstständigkeit, Aufgabe der Selbständigkeit (als Arbeitsloser keine Rückkehr in die GKV), Frührente, Altersrente, Heirat, Kinder/Stiefkinder
Vielleicht interessant:
http://www.verbraucherzentrale-bayern.d ... 1232A.html
Beim Vergleich GKV/PKV sollte man sich zu diesen Punkten Gedanken machen. Eine aktuelle Beitragsnachzahlung ist jetzt bestimmt ärgerlich, kann aber unter Umständen weniger schwierig sein als eine der obigen Situationen.
Wenn für die Zeit der Auslandsaufenthalte eine Privatversicherung bestand, sind keine Beiträge nachzuzahlen (Nachweise?). Wenn keine Versicherung bestand, ist in der GKV unter Umständen eine Anwartschaft für 40 Euro monatlich möglich.
Es empfiehlt sich ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter (ggf. andere Krankenkasse) und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (oder Versicherungsmakler).
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
bei Selbständigen ist die Entscheidung zwischen GKV und PKV nicht einfach, hat aber teilweise Auswirkungen aufs ganze Leben.
Neben den Leistungen (z.B. Kuren und Hilfsmittel) sind die Auswirkungen bei besonderen Situationen zu beachten: geringe Einnahmen aus Selbstständigkeit, Aufgabe der Selbständigkeit (als Arbeitsloser keine Rückkehr in die GKV), Frührente, Altersrente, Heirat, Kinder/Stiefkinder
Vielleicht interessant:
http://www.verbraucherzentrale-bayern.d ... 1232A.html
Beim Vergleich GKV/PKV sollte man sich zu diesen Punkten Gedanken machen. Eine aktuelle Beitragsnachzahlung ist jetzt bestimmt ärgerlich, kann aber unter Umständen weniger schwierig sein als eine der obigen Situationen.
Wenn für die Zeit der Auslandsaufenthalte eine Privatversicherung bestand, sind keine Beiträge nachzuzahlen (Nachweise?). Wenn keine Versicherung bestand, ist in der GKV unter Umständen eine Anwartschaft für 40 Euro monatlich möglich.
Es empfiehlt sich ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter (ggf. andere Krankenkasse) und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (oder Versicherungsmakler).
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
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