Hallo,
ich habe Fragen zur Berechnung meiner Beiträge. Habe den Eindruck, daß da etwas nicht stimmt.
Ausgangslage:
Freiwillig gesetzlich versichert (NICHT als Selbständiger) seit
einigen Monaten, bekomme kein Hartz IV wegen Erspartem. Habe
(unfreiwillig) kein Arbeitseinkommen.
Vorgeschichte:
Zunächst hieß es von KK-Seite, daß man meinen monatlichen Verbrauch
(Miete, Versicherungen, sonstige Ausgaben) ansetzen werde. Auf diese
Monatssumme würde man den Beitragssatz ansetzen.
Dann (anderer Bearbeiter) hieß es, ich müsse mein komplettes Vermögen angeben. Ich gab es
an. Ich sage jetzt hier einfach mal: 15000 Euro. Den genannten Betrag
teilte die Krankenkasse durch 12, das war dann für die KK mein
monatliches Bruttoeinkommen, von 1250 Euro nimmt die Kasse den
Beitragssatz.
1.
a) ist es gesetzlich zulässig, daß mein gesamtes Vermögen zur
Verechnung angesetzt wird?
Tatsache ist, daß mein auf diese weise berechnetes - fiktives -
Bruttomonatseinkommen (1250 Euro) höher ist als meine tatsächlichen
monatlichen Ausgaben. Und er ist auch höher als der Betrag von 816,67
Euro (unter der ein Mindestsatz angesetzt wird). Ich selbst hatte und
habe aber keine Einnahmen (die den Betrag von 816,67 Euro/Monat
übersteigen).
b) Hat die KK das recht, die Höhe meines Gesamtvermögens zu prüfen
(Kontoauszüge, etc.)?
2.
a) Hätte ich nicht das Recht, darauf hinzuweisen, daß meine Einnahmen
geringer sind als 816,67, um dann weniger zahlen zu müssen? Müsste
die KK dann nicht den Mindestsatz nehmen?
b) Oder bin ich durch die oben genannte berechnung (grundlage:
vermögen = 1250 monatlich) "automatisch" auf den höheren satz
festgelegt, obwohl ich keine laufenden Einnahmen habe, die über
816,67 euro liegen?
c) Kann ich rückwirkend etwas zurückfordern?
3.
a) allgemein gefragt: Welche Einnahmen sind beitragspflichtig, d.h.
was alles MUSS ich überhaupt angeben? Und wie? (Jahressteuerbescheid?
Kontoauszüge?) Was sind meine Pflichten, was meine Rechte?
b) Wenn ich nun z.B Zinseinnahmen, Einnahmen aus Dividendenzahlungen
erhielte oder Gewinne bei Wertpapieren (Aktien) erzielte: Muß ich die angeben?
c) Werden z.b. Zinseinnahmen oder Dividendenzahlungen auf den
fiktiven Monatsverdienst von 1250 euro aufgeschlagen - oder
werden die nur zur grundlage des monatlichen satzes, wenn sie 816,67 euro übersteigen (ich habe ja, wie gesagt, kein laufendes
Einkommen)? Kann ich argumentieren, daß ich (auch nicht mit eingerechneten Zinszahlungen) kein reales Einkommen > 816 Euro habe`?
d) Gibt es irgendwo Schriftliches, wo man das alles verläßlich
nachlesen kann?
Vielen dank für die Mühe und die Hilfe. Die KK soll ja ihre Beiträge
bekommen. Aber gerade, wenn man kein Einkommen hat, muß man wissenkönnen, aufgrund welcher Grundlagen welche Zahlungen/Beiträge man zu gegenwärtigen hat. Derzeit bin ich einfach sehr verunsichert.
Danke und Gruß
Karl
Ohne Einkommen: Was ist Grundlage der Beiträge für KK?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Ohne Einkommen: Was ist Grundlage der Beiträge für KK?
karl100 hat geschrieben:Hallo,
ich habe Fragen zur Berechnung meiner Beiträge. Habe den Eindruck, daß da etwas nicht stimmt.
Das lässt auf eine GKV schließen

Ausgangslage:
Freiwillig gesetzlich versichert (NICHT als Selbständiger) seit
einigen Monaten, bekomme kein Hartz IV wegen Erspartem. Habe
(unfreiwillig) kein Arbeitseinkommen.
Ich sage jetzt hier einfach mal: 15000 Euro. Den genannten Betrag
teilte die Krankenkasse durch 12, das war dann für die KK mein
monatliches Bruttoeinkommen, von 1250 Euro nimmt die Kasse den
Beitragssatz.
Wow, wo hat der denn sein Geld liegen? Wo kriegt man 100% Rendite pro Jahr?
1.
a) ist es gesetzlich zulässig, daß mein gesamtes Vermögen zur
Verechnung angesetzt wird?
b) Hat die KK das recht, die Höhe meines Gesamtvermögens zu prüfen
(Kontoauszüge, etc.)?
Das halte ich für sehr merkwürdig. Natürlich zählen bei freiwillig Versicherten alle Einkünfte, somit auch Zinsen, Tantiemen, Miete, Kapitaleinkünfte aller Art, Schenkungen, bAV-Leistungen, Renten, etc.etc. ...aber sicherlich nicht 1/12 des Vermögens pro Monat!
2.
a) Hätte ich nicht das Recht, darauf hinzuweisen, daß meine Einnahmen
geringer sind als 816,67, um dann weniger zahlen zu müssen? Müsste
die KK dann nicht den Mindestsatz nehmen?
b) Oder bin ich durch die oben genannte berechnung (grundlage:
vermögen = 1250 monatlich) "automatisch" auf den höheren satz
festgelegt, obwohl ich keine laufenden Einnahmen habe, die über
816,67 euro liegen?
c) Kann ich rückwirkend etwas zurückfordern?
Handeln Sie schnell, Legen Sie Einspruch gegen den Bescheid ein und verlangen Sie eine Korrektur der Berechnung oder einen Beleg der Berechnung anhand der KK-Satzung oder Gesetzestexten.
Frank Wilke
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