2 Minijobs zusammen über 400€

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Kabeljau
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2 Minijobs zusammen über 400€

Beitragvon Kabeljau » 20.06.2010, 22:55

Hallo allerseits,

die Frage betrifft mich nicht, aber ich möchte es gern wissen und finde im Netz irgendwie nichts darüber und auch die Seiten der Minijobzentrale schaffen leider keine Klarheit. Eilt also nicht, aber ich würde mich über Aufklärung sehr freuen :D

Ich beziehe mich ausschließlich auf den Fall, bei dem ansonsten keine SV-pflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.
Grundsätzlich gilt ja: Wenn man 2 Minijobs hat, die zusammengerechnet die 400€ Grenze überschreiten, dann werden beide Minijobs sv-pflichtig. Wie berechnet man die Abzüge bei den jeweiligen Arbeitgebern, um sich ein Bild machen zu können was netto über bleibt?

Ich stelle mir das so vor:
bei Arbeitgeber A: 300 brutto (60% des Gesamtbruttos)
bei Arbeitgeber B: 200 brutto (40% des Gesamtbruttos)

der brutto-netto-Rechner spuckt bei 500€ ein netto von knapp 400€ aus
von Arbeitgeber A gibt's 60% davon: 240€
von Arbeitgeber B gibt's 40% davon: 160€

Wäre das so korrekt?
Wenn ja, woher weiß denn der jeweils andere Arbeitgeber, welchen prozentualen Anteil er abführen muss, wenn er z.B. wegen schwankendem Einkommen, das Gesamtbrutto nicht kennt?

Macht es abrechnungstechnisch einen Unterschied, wenn einer der beiden Jobs als Werkstudententätigkeit angemeldet ist? Grundsätzlich besteht soviel ich weiß, bei Werkstudenten nur RV-Pflicht. Gilt das auch wenn man unter 400€ liegt?

Was ist wenn aufgrund schwankender Einkünfte die 400€ Grenze mal unter- und mal überschritten wird? Wird dann in einem Monat was abgezogen und im nächsten nicht?

Abschließend, falls das zu viele Fragen sind, gibt kennt jemand von euch Literatur in der man sich zu diesen Fragen belesen kann?

Lieben Dank schon mal im Voraus für jeden sachdienlichen Hinweis :D

Schöne Grüße, Kabeljau

RHW
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Beitragvon RHW » 21.06.2010, 18:43

Hallo,
wenn aus beiden Beschäftigungen jeweils 400 Euro bezogen würden, wäre es einfach, da die beiden Beschäftigungen zusammen mit 800 Euro nicht mehr in der Gleitzone lägen: jeder Arbeitgeber berechnet ganz normal seine Beiträge.

Wenn die Beschäftigungen für sich betrachtet max. 400 Euro betragen, fällt auch bei der Addition keine Arbeitslosenversicherung an.

Für die Beitragsberechnung in der Gleitzone evtl. interessant:
http://www.400-euro.de/400/Berechnung.html

Bei Werkstudenten mit zwei für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen gilt die Regelung wie bei anderen Beschäftigten (aber nur in der Rentenversicherung).

Gleitzone:
Seite 12+13:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... itzone_pdf

Gruß
RHW

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Beitragvon Kabeljau » 21.06.2010, 22:59

Hallo RHW

Ich danke dir für deinen Beitrag :)

Hallo,
wenn aus beiden Beschäftigungen jeweils 400 Euro bezogen würden, wäre es einfach, da die beiden Beschäftigungen zusammen mit 800 Euro nicht mehr in der Gleitzone lägen: jeder Arbeitgeber berechnet ganz normal seine Beiträge.


Nun das Problem bei der Minijob+Minijob-Konstellation ist, dass dein beschriebener Idealfall eher selten eintritt. Wahrscheinlicher ist, dass die Gesamtsumme sich definitiv in der Gleitzone befindet und oft in der Höhe auch noch schwankt.

Alle Gleitzonenrechner/-formeln setzen die voraus, dass jeder der Arbeitgeber den AE (Arbeitsentgelt) also das zusammengezählte brutto kennt, um die Abgaben berechnen zu können. Das heißt für mich, Arbeitgeber A müsste allmonatlich Arbeitgeber B fragen, was der Arbeitnehmer beim jeweils anderen verdient hat, um die Abgabenlast korrekt berechnen zu können.

Jetzt mal abgesehen davon, wie das datenschutzrechlich zu werten ist, dass man einem Arbeitgeber gegenüber offenlegen soll, was man beim anderen verdient, scheint mir diese Vorgehensweise nicht sehr praxistauglich.

Ich habe jedenfalls den starken Verdacht, dass die theoretische Möglichkeit zwei Minijobs zu machen, in der Praxis gerade deshalb nicht machbar ist, weil die korrekte Abrechnung schwierig bis unmöglich ist. Nur so kann ich mir die recht beliebten arbeitgeberseitigen Verbote erklären, eine zweite geringfügige Tätigkeit aufzunehmen. Und nur so kann ich mir erklären, dass nirgendwo zu lesen ist, wie ein Arbeitgeber zwecks korrekter Abrechnung vorgehen soll, wenn sein Minijobber einen zweiten Minijob aufnimmt.

Ich lasse aber gerne meinen Verdacht zersteuen, denn ich fände es schade, wenn der Weg über 2 Minijobs eine gewisse soziale Absicherung zu erreichen, wegen Abrechnungsfragen versperrt wäre.

Liebe Grüße
Kabeljau

RHW
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Beitragvon RHW » 22.06.2010, 18:36

Hallo,
die Abrechnungen bei zwei Beschäftigungen, die zusammen in der Gleitzone liegen, sind tatsächlich kompliziert.

Ich glaube aber nicht, dass das AG abschreckt. Es ist auch schwierig eine Beschäftigung für 401 oder 500 Euro zu bekommen. Grund: Bei 400 Euro "sparen" viele AG illegal EFZ, Urlaub, UG/WG etc.

Das Problem Beitragsberechnung stellt sich z.B. auch, wenn eine Beschäftigung für 3000 Euro und eine für 1000 euro ausgeübt wird.

Es gibt m.E. grds. 2 Möglichkeiten:
1) Wenn ich planbare Verdienste habe und beide AG voneinander Einzelheiten erfahren dürfen, legt der AN beiden AG entsprechende Nachweise (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag etc.). Die AG können dann die korrekten Beiträge berechnen. Im PC-Alter dürfte die Berechnung machbar sein (ohne PC gäbe es bestimmt keine Gleitzone :) ).

2) Wenn das nicht möglich oder nicht gewollt ist, kann regelmäßig ein Antrag auf Erstattung (bzw. korrekte Berechnung und Erstattung) der zuviel gezahlten Beiträge gestellt werden.

Gruß
RHW


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