Auslandsaufenthalt mit zwischenzeitlicher Rückkehr

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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siegfried93
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Auslandsaufenthalt mit zwischenzeitlicher Rückkehr

Beitragvon siegfried93 » 22.05.2007, 13:13

Hallo allerseits,

ich weiß nicht genau wie ich mich zu verhalten habe. Zur Zeit bin ich arbeitslos (noch bis Juli Arbeitslosigkeit 1, danach wegen Kapitalvermögen bekomme ich keine Leistungen mehr) und somit noch bis Juli gesetzlich über eine Betriebskrankenkasse versichert. Danach sollte ich mich eigentlich freiwillig versichern müssen, wenn ich die neue Gesetzeslage richtig verstanden habe. Ab Juli werde ich allerdings für fünf Jahre auf die Philippinen gehen. Meine Wohnsitz möchte ich aber weiterhin in Deutschland behalten. Kann ich mich trotzdem bei meiner Krankenversicherung abmelden und somit keine Beiträge entrichten? Oder muß ich meinen Wohnsitz dazu in Deutschland komplett abmelden?

Desweiteren werde ich einmal im Jahr für ca. 2 Wochen nach Deutschland zu Besuch kommen. Demnach würde ich während dieser 2 Wochen in Deutschland nicht versichert. Ist das gestzlich erlaubt?

Ich hoffe es kann jemand Auskunft geben. Vielen Dank

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Beitragvon Rossi » 22.05.2007, 21:06

Tja, grundsätzlich wird durch die Einstellung des ALG I die sog. Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V beendet. D. h. sobald Du keine Leistungen mehr von der Agentur erhälst, bist Du auch nicht mehr krankenversichert.

Wie Du dann den KV/PV-Schutz sicherstellst, ist Dir dem Grunde nach selber überlassen.

Aber wie läuft denn die Versicherung auf den Philippinen?!?! Was machst Du dort?

Wenn Du dort nichts machst, einfach nur Urlaub und wieder nach Deutschland kommst, dann müsstes Du zum Personenkreis der sog. Pflichtversicherten der Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gehören. Bist Du allerdings dort bspw. hauptberuflich selbständig, dann dürfte es anders aussehen.

siegfried93
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Beitragvon siegfried93 » 24.05.2007, 11:43

Auf den Phillipinen werde ich als Tourist sein und nur einmal pro Jahr für ca. 2 Wochen nach Deutschland zu Besuch kommen. Dafür lohnt sich meiner Meinung nach keine Deutsche Versicherung das ganze Jahr zu bezahlen, zumal die deutsche Versicherung mir im Ausland nichts bezahlt. Sieht der Gesetzgeber das genauso, oder muß ich mich wegen der jetzigen Versicherungspflicht weiterhin in Deutschland versichern, weil ich doch meinen Wohnsitz in Deutschland behalte?

Ich gehe davon aus, dass ich mich auf den Philippinen privat versichern werde, falls möglich, eventuell auch gar nicht dort versichert.

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Beitragvon Rossi » 24.05.2007, 18:42

Na ja, es mag zwar sein, dass Du den Wohnsitz noch in Deutschland behälst, aber der sog. gewöhnliche Aufenthalt wird wohl im Ausland liegen.

Grundsätzlich dürftest Du dann mit dem Ende des ALG I aus der Versicherungspflicht ausscheiden.

Wie es dann anschliessend - nach der Rückkehr aus Ausland aussieht - müssten man im Einzelfall klären.

Es gibt ein schönes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen, welches sich mit der Thematik - Versicherungspflicht nach Rückkehr aus dem Ausland - beschäftigt.

Ich hänge diesen lyrischen Erguss mal an. http://www.vdak.de/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf

Ich kann Dir persönlich nur dringend empfehlen, irgendwie dafür Sorge zu tragen, den KV-Schutz vernünftig zu regeln.

Stell Dir mal vor, du erleidest im Ausland einen Unfall, die medizinische Versorgung im Ausland ist bei weitem nicht so gut wie in Deutschland. Was dann????

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Beitragvon siegfried93 » 24.05.2007, 22:28

Vielen Dank für die Informationen. Die medizinische Versorgung auf den Philippinen ist mit Sicherheit nicht so gut wie in Deutschland, da hast Du sicherlich Recht. Nur hat das meiner Meinung nach zunächst nichts mit Versicherungsschutz zu tun. Die med. Versorgung wird so oder so schlecht sein. Inwieweit ich mich dort vorort privat versichern kann, dass muss ich wohl vorort klären. Oder macht es Sinn eine Versicherung in Deutschland abzuschliessen mit Auslandsabdeckung für solch lange Zeitraeume?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 24.05.2007, 23:01

Hallo siegfried93

[quote] Oder macht es Sinn eine Versicherung in Deutschland abzuschliessen mit Auslandsabdeckung für solch lange Zeitraeume?[/quote][/quote]

Ja das macht Sinn :-))

zusätzlicher Bonus

[quote]Desweiteren werde ich einmal im Jahr für ca. 2 Wochen nach Deutschland zu Besuch kommen. Demnach würde ich während dieser 2 Wochen in Deutschland nicht versichert. [/quote]

Für die Dauer des Deutschlandaufenthaltes besteht für längstens 3 Monate
Versicherungsschutz für akut eintretende Versicherungsfälle.
Gruß

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Beitragvon Rossi » 25.05.2007, 00:41

@siegfried63

Oh weia, es macht mit Sicherheit Sinn den Versicherungsschutz im Vorfeld zu klären!!

Ich kann dort nur aus der Erfahrung in der Praxis posten.

Hatte vor ca. 1 Jahr nen netten Fall auf´n Tisch.

Ein 23-jähriger war aus der Familienversicherung ausgeschieden. Er hatte es auch nicht für nötig gehalten den KV-Schutz zu regeln. Es galt das Motto, ach es passiert nicht´s. Er wollte leben und die schönen Seiten des Lebens kennenlernen.

Ein Urlaub in Kroatien gehörte auch dazu. Sonne, schöne Mädels und wat weiss ich sonst noch. Leider ist er unglücklich gestürzt und fiel dann in´s Koma! Die Behandlung in Kroatien war nicht so Pralle.

Die Mutter hat mit allen Mitteln nächtelang telefoniert und organisiert, dass der Sohnemann nach Deutschland kommt um hier anschliessend behandelt zu werden.

Er wurde per ADAC nach Deutschland geflogen, anschliessend auf der Intensivstation behandelt. Behandlungskosten in Höhe von ca. 25.000,00 Euro. Leider hatte er ein Problem, er hatte sich zuvor nicht um den Krankenversicherungsschutz gekümmert.

Die Mutter sass in Tränen ausgelöst bei mir und wusste nicht was sie machen sollte.

Hierfür sind Versicherungen da um Risikien abzudecken, mehr einfach nicht. Na klar, wenn Du die 25 Mille in der Tasche hast, dann braucht man sich nicht abzusichern!!

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Beitragvon siegfried93 » 25.05.2007, 11:08

Nun bekomme ich doch das Gefühl, dass es besser wäre hier eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, zumal vermutlich auch ein erforderlicher Rücktransport nach Deutschland abgedeckt wird. Danke für die Hinweise. Dies könnte eine private Versicherung auf den Philippinen sicherlich nicht leisten.

Ist es denn notwendig, dass ich eine innerdeutsche Krankenversicherung besitze, um eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen oder ist es völlig unabhängig voneinander?

Was kostet eigentlich in so einem Falle eine Auslandskrankenversicherung?

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Beitragvon Frank » 25.05.2007, 11:57

@siegfried

ich mail mal eine leistungs- und beitragsübersicht rüber. das ist ein tarif, wo man im ausland komplett versichert bist, auch für zahnersatz-leistungen und nicht nur für notfallbehandlung. für aufenthalte im heimatland besteht versicherungsschutz für 6 monate.

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Beitragvon Rossi » 25.05.2007, 16:13

Du solltest Dich auch ausführlich über den Versicherungsschutz in Deutschland informieren.

Nehmen wir mal an, Du kommst für 14 Tage nach Deutschland und dann passiert etwas. Oder Du wirst nach einem Unfall per Luftrettung nach Deutschland geflogen. Wer zahlt dann die Krankenkosten in Deutschland?

Die reine Auslandskrankenversicherung vermutlich nicht.

Ich würde mich für diese Fälle ausführlich über die neue Versicherungspflicht der Nichtversicherten beraten lassen. Es hat den Anschein, dass Du hierüber vielleicht abgedeckt sein könntest.

Kläre es in Deinem Interesse!!!!!


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