Welcher Weg? PKV oder GKV als ALG II Bezieher

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Saniman
Beiträge: 2
Registriert: 28.06.2010, 14:37

Welcher Weg? PKV oder GKV als ALG II Bezieher

Beitragvon Saniman » 28.06.2010, 16:11

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ich hier die eine oder andere Anregung oder Hilfestellung bekommen kann. Vorab schonmal vielen Dank.

Bedingt durch Insolvenz beziehe ich seit Mitte 2007 Bezüge von der ARGE. Dadurch wurde ich umgehend in die GKV genommen, hier soweit also kein Problem.

Meine Frau war und ist Selbstständig, verdient mit rund 500,- Euro im Monat jedoch nicht sonderlich viel. Somit beziehen wir beide seit Mitte 2007 als sogenannte Bedarfgemeinschaft ALG II.

Meine Frau war bis Ende 2008 bei einer PKV versichert. Zwischen Mitte 2007 und Ende 2008 zahlte die ARGE einen Zuschuss zum Beitrag der KV meiner Frau. Der Zuschuss betrug jedoch nur etwas mehr als 1/3 des Beitrages und so kam es bald zu Zahlungsschwierigkeiten und letzendlich auch zur Kündigung der Versciherung durch den Versicherer Ende 2008 führte.

Seitdem ist meine Frau ohne Versicherung.

Ich versuchte zunächst meine Frau in meine GKV hineinzunehmen. Dies wurde aber durch meine GKV verweigert, da sie Selbstständig ist. Die Berater bei der ARGE waren mit dem Thema überfordert und daher verwies man uns an die PKV wo meine Frau halt zuletzt versichert war. Die allerdings wollten meine Frau wegen offenen Beiträgen aus der Vorversicherung nicht aufnehmen, zumal die KV meine Frau ja erst rausgeworfen hatten (berechtigterweise).

Aus diversen Gründen auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte, war es das mit unseren Bemühungen meine Frau in eine KV zu bekommen.

Nun ist der Stand folgender:

Meine Frau ist seit nun mehr 18 Monaten nicht versichert. Wir beide erhalten als Bedarfgemeinschaft weiterhin ALG II, allerdings nur noch einen kleinen Zuschuss, da ich mittlerweile eine Teilzeitstellung angenommen habe und sie halt weiterhin ihrer Selbstständigeit hat. In Zukunft erwartet meine Frau ein Anstieg der Gewinne, so das eine KV auch bezahlbar wäre (also 200-300 Euro wären drin). Allerdings wecken die drohenden Nachzahlungen bzw. Strafzahlungen echte Existenzängste.

Seit Tagen versuche ich mich ins Thema einzlesen, aber irgendwie wird alles immer undurchschaubarer für mich. Daher mal hier meine Überlegungen:

Hat meine Frau nicht eigentlich Anspruch in die GKV zu kommen, nachdem sie aus der PKV rausgeflogen ist? Sie ist trotz ihrer Selbstständigkeit schliesslich ALG II Beziehern und ich habe gelesen, dass jeder ALG II Bezieher eigentlich automatisch in der GKV landet. Hat die ARGE also damals nicht richtig informiert bzw. gehandelt? Und wenn ja, was bedeutet das für uns?

Und was wäre wenn meine Frau die Selbstständigkeit nun für eine gewisse Zeit an den Nagel hängt? Wäre dann der Weg in die GKV möglich? Nur wie sehe es dann mit Nachbelastungen aus? Sie war ja bis Ende 2008 in der PKV. Fällt dann eine Nachbelastung an? Ich hörte im Umgekehrten Fall wird seitens der PKV oftmals darauf verzichtet. Weil die sich nicht zuständig fühlen GKV Kosten einzutreiben.

Der andere Weg wäre wieder in eine PKV. Muss meine Frau dann in die PKV die sie bis Ende 2008 hatte, oder kann sie sich neu orientieren. Ohne nun angefragt zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass die wegen der Bonität Probleme machen. Muss die Versicherung dann trotzdem aufnehmen und wenn ja, wie sieht es mit den Beiträgen aus. Einen monatlichen 500 Euro Beitrag können wir uns nicht leisten.

Wie sieht es da mit den Strafzahlungen aus? Hat jemand Erfahrungswerte, ob diese von der ARGE übernommen werden und wie hoch würden diese Wohl ausfallen?

Auf meiner Tour durch das Netzt habe ich folgendes gefunden: http://www.krankenschutz24.de/bedingungen.html

Es handelt sich nicht um eine Krankenversicherung sondern um einen Club. Ich frage mich wie das nun in das System passt. Es heist ja, dass man sich versichern muss, wenn man nicht anderweitig abgesichert ist, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dieser Club soll keine Nachzahlungen verlangen. Was für mich erstmal gegenüber der GKV und der PKV ein Vorteil wäre. Kennt jemand diesen Club? Was gibt es dazu zu sagen, ist dies überhaupt möglich in diesen Club zu gehen und somit der Pflicht genüge zutun?

Man sieht, viele Fragen viele Wege und ich bin wirklich überfordert.

Meine Frau hat Gott sei dank nie einen Arzt benötigt, naja bis auf gewisse Termine beim Frauenarzt, aber die hat sie früher als sie versichert war auch immer selbst bezahlt und so ist es die lezten Monate halt auch gewesen. Nun soll jedoch alles vernünftig laufen. Wir kommen grad wieder auf die Beine und sind natürlich bemüht Kosten so weit wie möglich niedrig zu halten. Das gilt insbesondere für meiner Meinung nach unnötige Strafzahlungen gleich welcher Art.

Ich freue mich über jegliche Antwort und über alle Anregungen zu diesem Thema.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 28.06.2010, 18:15

hi Saniman
von der Sache ich würde die Finger davon lassen.
KS24 und seine Gründer/Besitzer haben das Recht jeder Zeit Ihren Club/Besitz zu Verkaufen/Aufzulösen/Schließen ohne Ihre Mitglieder in jeglicher Art vorher zu Informieren, nach Gerichtlicher/Notarieller Beglaubigung sind die Gründer/Besitzer für KS24 und die Mitglieder nicht mehr verantwortlich.

Gruß

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 28.06.2010, 18:21

Hallo,

dieser "Club" entspricht m.E. nicht den Anforderungen an die vom Gesetzgeber geforderte Krankenversicherung (GKV/PKV). Von daher wird bei einer späteren Aufnahme in einer GKV oder PKV die Pflicht zur Nachzahlung der Beiträge nicht durch diese "Clubmitgliedschaft" gehemmt. Im Endeffekt zahlen Sie dann doppelt. Mich würde mal interessieren, ob es Ärzte gibt, die wirklich direkt mit diesem "Club" abrechnen, ich tippe darauf, das wird schwer welche zu finden.

Gruß
CM

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 28.06.2010, 18:21

Ist eigentlich ganz einfach, zu dem Zeitpunkt wo keine KV mehr bestand, tritt deine Versicherungspflicht in den Vordergrund, die Ehefrau meldet das Gewrbe ab und kommt bei dir in die Familienversicherung.
durch den zuschuss zur PV, tritt für deine Ehefrau grundsättlich versichrungspflicht ein, am besten mit deiner KV reden und den schstand abklären

1.7.4 Zusammentreffen von Arbeitslosengeld II und hauptberuflich selbständiger Tätigkeit

[1] Personen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, werden nach § 5 Abs. 5 SGB V auch dann nicht versicherungspflichtig, wenn sie daneben einen Tatbestand erfüllen, der zur Versicherungspflicht führen würde (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 SGB V).

[2] In Fällen, in denen hauptberuflich Selbständige Arbeitslosengeld II erhalten, tritt allerdings Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V ein, weil in § 5 Abs. 5 SGB V ein Ausschluss der Versicherungspflicht für diesen Fall nicht vorgesehen ist

Gr. v. 26.01.2007

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 28.06.2010, 19:40

Hallo,
wenn Ehegatten beide Arbeitslosengeld II beziehen, wurden beide nach dem Recht bis zum 31.12.2008 versicherungspflichtig. Wenn ein Ehegatte bei dem anderen familienversichert werden konnte, hat die Arge nur einen Beitrag an die Krankenkasse überwiesen (Familienversicherung vorrangig vor der Versicherungspflicht).
Aufgrund der selbständigen Tätigkeit war die Familienversicherung für die Ehefrau in 2007 ausgeschlossen (Einkommensgrenze ca. 350 Euro, heute 365 Euro).
Bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse mit Kopie des AlgII-Bescheides und Hinweis, dass § 5 Absatz 5 SGB V nicht gilt, eine Mitgliedschaft ab 2007 beantragen. Schriftlichen Bescheid verlangen.

Oder habe ich hier etwas Wesentliches übersehen?
Oder wurde 2007 eineBefreiung von der Versicherungspflicht in der GKV beantragt?

Gruß
RHW

Saniman
Beiträge: 2
Registriert: 28.06.2010, 14:37

Beitragvon Saniman » 30.06.2010, 19:28

Erstmal vielen Dank für die Antworten!

@ DKV-Service-Center & Cassiesmann

Ok, von dem Club lassen wir dann mal lieber die Finger. Danke euch :)

Vergil09owl hat geschrieben: ... die Ehefrau meldet das Gewrbe ab und kommt bei dir in die Familienversicherung ...


Meine Frau möchte nicht dauerhaft mit der Selbstständigkeit brechen, aber wenn es das Ganze letztendlich vereinfachen würde, so hatten wir daran gedacht das Gewerbe abzumelden und notfalls in 1-2 Monaten wieder anzumelden. Nur ist diesüberhaupt so möglich? Was passiert wenn meine Frau dann wieder Selbstständg ist? Wie siehts es bei dieser Lösung mit Nachzahlungen aus?

RHW hat geschrieben: ... Bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse mit Kopie des AlgII-Bescheides und Hinweis, dass § 5 Absatz 5 SGB V nicht gilt, eine Mitgliedschaft ab 2007 beantragen. Schriftlichen Bescheid verlangen.

Oder habe ich hier etwas Wesentliches übersehen?
Oder wurde 2007 eineBefreiung von der Versicherungspflicht in der GKV beantragt?


Eine Befreiung wurde nicht beantragt.

Meine Frau war, bevor sie sich Privat versichert hatte, bei der Barmer. Das war jedoch 2002. Wird die Barmer nicht auf die letzte Versicherung, also die PKV, verweisen? Und, warum 2007? Meine Fau war bis Ende 2008 ja Privat versichert. Oder wird ab ALG 2 Bezug gerechnet? Auch hier die Frage: Was kommt da an Nachzahlungen auf uns zu?

Oder doch lieber wieder in eine Private Versicherung? Irgendwie erscheinen mir da die Folgen weniger drastisch.

Vielleicht noch ein Denkansatz: Was wenn wir die "Mitgliedschaft" bei der ARGE beenden. Wir bekommen wie bereits erwähnt einen kleinen Zuschuss. Wenn wir darauf verzichten würden, käme eine andere Lösung in Betracht?

Nochmals vielen Dank an alle die geantwortet haben und würde mich natürlich über weitere Hilfe sehr freuen.

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 30.06.2010, 20:10

Hallo,
nach § 5 Absatz 1 Nr. 2a SGB V sind alle Bezieher von Arbeitslosengeld II in der GKV versicherungspflichtig.
Hiervon gibt es nur 2 Ausnahmen:
- wenn jemand in der GKV familienversichert werden kann, ist diese vorrangig vor der Versicherungspflicht
- gilt erst seit 01.01.2009: wer vorher in der PKV war, bleibt bei Bezug von Alg II in der PKV
Eine hauptberufliche Selbständigkeit ist keine Ausnahme (§ 5 Absatz 5 SGB V):
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
-> Nr. 2a ist hier nicht aufgeführt!!!!

Das bedeutet, die Arge hätte 2007 für die Ehefrau Beiträge an die GKV zahlen müssen und der Ehemann wäre seitdem in der GKV familienbversichert (ohne Beitragszahlung), wenn er kein Einkommen über ca. 350 Euro hat(te).

Mit den Alg II-Bescheiden 2007+2008 zur gesetzlichen Krankenkasse gehen und für die Ehefrau eine GKV-Mitgliedschaft ab 2007 beantragen.
Das wird wahrscheinlich nicht einfach werden, aber auf jeden Fall auf einem schriftlichen Bescheid bestehen.

Quellen zur Unterstützung:
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... n_alg2.pdf
S. 29 Selbständige

§ 5 Absatz 1 Nr. 2a SGB V:
Versicherungspflichtig sind
....
2a. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,

Gruß
RHW


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste