Krankenversicherung bei unverheirateten mit Kind

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DMX76
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Krankenversicherung bei unverheirateten mit Kind

Beitragvon DMX76 » 01.07.2010, 20:03

Moin,

ich habe folgende Frage, meine Freundin ist im ALG2 bezug ich im ALG1 bezug, da ich bald wieder Arbeite haben wir ja kein Anspruch auf ALG mehr.

Meine Freundin ist bei der AOK und mein Sohn ist bei Ihr mitversichert, ich bin bei der Barmer allein versichert.

Wenn ich wieder Arbeite muss ich für meine Freundin extra die Krankenversicherung Zahlen? und wenn ja wie teuer wäre das ?

Oder kann ich in der AOK Wechseln und eine Familienversicherung abschliesen und beide Beitragsfrei mitversicherun lassen ?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.07.2010, 20:13

Solange wie ihr leider nicht in den Hafen der Ehe einkehrt, muss sich die Freundin immer selber freiwillig versichern.

Das Kind kannst Du allerdings in deine kostenlose Familienversicherung packen.

Wenn die Freundin kein Einkommen hat, dann kostet die freiw. Kv. ca. 140,00 Euronen im Monat.

Wie alt ist die Freundin?

DMX76
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Beitragvon DMX76 » 01.07.2010, 20:19

21 jahre Alt.


hm... also heißt es heiraten und dann beide beitragsfrei versichern ?

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 01.07.2010, 21:35

DMX76 hat geschrieben:21 jahre Alt.


hm... also heißt es heiraten und dann beide beitragsfrei versichern ?
Hat Deine Freundin prüfen lassen, ob sie einen Familienversicherungsanspruch über einen Elternteil hat?

MfG
ratte1

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Beitragvon Rossi » 01.07.2010, 21:53

Vermutlich hat die ARGE die Freundin als Familienversicherte bei der AOK angemeldet und das Kind ebenfalls. Dürfte ja ein Kind vom familienversicherten Kind sein.

Wenn die Freudin allerdings vor Beginn der Mutterschutzfrist selber pflichtversichert war (ALG I oder bspw. versicherungspflichtige Tätigkeit) muss die ARGE die Freundin als pflichtversicherte melden und Beiträge zahlen.

Aber das macht auch nichts. Entweder bleibt die Pflichtversicherung durch die ARGE weiterhin beitragsfrei während des Elterngeldbezuges bestehen, oder die Pflichtversicherung vor Beginn der Mutterschutzfristen. Beide Versicherung sind bekanntlich beitragsfrei.

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Beitragvon RHW » 03.07.2010, 18:31

Hallo,

wenn beide Elternteile der Freundin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann sie bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag in der kostenlosen Familienversicherung versichert werden oder bleiben (wenn das Einkommen maximal 365 Euro beträgt). Einzelheiten in § 10 SGB V.

Wenn ein Elternteil privat versichert ist, hängt die kostenlose Familienversicherung von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab.

Das Kind kann kostenlos über die Mutter (bzw. als Enkelkind über ein Großelternteil) oder den Vater versichert werden.

Gruß

RHW


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