Hausfrau mit Mieteinnahmen

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noreia
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Hausfrau mit Mieteinnahmen

Beitragvon noreia » 06.07.2010, 19:24

Hallo,

die Boardsuche hat leider nichts passendes dazu geliefert also versuch ich es so mit meiner Frage.

Ich bin Hausfrau mit Mieteinnahmen in Höhe von ca. 3000 € brutto/Monat.

Seit 9 Jahren gehe ich keiner Arbeit mehr nach und bin seit 3 1/2 Jahren in der GKV erst familienversichert und seit geraumer Zeit freiwillig. Die freiwillige hat allerdings nach der letzten Steuererklärung einen großen Sprung auf den dreifachen bisherigen Beitrag monatlich gemacht und ich hab die Nase gestrichen voll. Mir bleiben durch die Ausgaben die sich über die Vermietung und das Haus in dem mein Mann und ich in Eigenbedarf leben ergeben keine 150 € im Monat für Lebenshaltungskosten mehr.

Kann ich als Hausfrau mit Mieteinnahmen in die PKV wechseln?

Wo liegen die Kostenfallen bei chronischen Erkrankungen?

Besten Dank schonmal für die Antworten.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.07.2010, 20:10

Hallo Hausfrau mit Mieteinnahmen,

Kann ich als Hausfrau mit Mieteinnahmen in die PKV wechseln?
Ja

Wo liegen die Kostenfallen bei chronischen Erkrankungen?

es gibt keine Kostenfallen, die PKV macht allerdings bei Antragsaufnahme eine Gesundheitsprüfung.
Gruß

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 07.07.2010, 09:54

Hallo noreia,

DKV-Service-Center schrieb (gekürzt):
(Frage noreia): Wo liegen die Kostenfallen bei chronischen Erkrankungen?
(Antwort Herr Maaß): es gibt keine Kostenfallen
Das ist eine "mutige" Behauptung, die einen unabhängigen und für seine Aussagen haftenden Makler Kopf und Kragen kosten könnte.

Fakt ist (und nur als Beispiel für eine problematische Klausel): Es gibt PKV-Anbieter / Tarife, die laut den Vertragsbedingungen bei einer chronischen Nierenerkrankung weder die Fahrtkosten zur Dialyse noch ein Heimdialysegerät erstatten.

Es ist also (wenn Sie in die nähere Auswahl des für Sie geeigneten Versicherungsschutzes einsteigen wollen) größte Vorsicht bei der Auswahl des Versicherers und des Tarifes geboten.

Gruß
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 07.07.2010, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.

noreia
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Beitragvon noreia » 07.07.2010, 10:04

Besten Dank für Ihre Antworten.

Es ist glücklicherweise nicht ganz so schlimm, daß Maßnahmen wie die Dialyse oder dergleichen nötig wären.

Es handelt sich um eine Schilddrüsenunterfunktion und daraus resultierendes starkes Übergewicht sowie Diabetes mellitus (Typ 2) - medikamentös gut eingestellt und nicht insulinpflichtig.

Daß ich schon allein mit dem Gewicht - auch wenn es nicht durch schlechte Ernährung sondern als Folge einer Stoffwechselerkrankung zustande kommt - automatisch sehr hohe Beiträge bezahlen müssen werde ist mir bewußt.

Mir ging es vorwiegend um die Frage ob ich wechseln darf, da ich weder Angestellte mit entsprechend hohem Einkommen noch selbständig bin.

La Schef
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Beitragvon La Schef » 07.07.2010, 10:21

Fakt ist: Es gibt PKV-Anbieter / Tarife, die laut den Vertragsbedingungen zum Beispiel bei einer chronischen Nierenerkrankung weder die Fahrtkosten zur Dialyse noch ein Heimdialysegerät erstatten.

Sie schreiben es ja selbst: "Laut Vertragsbedingungen". Ist für mich also keine Kostenfalle. Man muß sich halt informieren vor Abschluß. Auch ich bin auf der Suche nach der richtigen Krankenversicherung - da sollte man schon einmal die ein oder andere Stunde investieren (oder Tage).

Grüsse.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 07.07.2010, 10:54

Hallo La Schef,

Ist für mich also keine Kostenfalle. Man muß sich halt informieren vor Abschluß.
Da haben Sie natürlich Recht - aber leider nur theoretisch.

Ich bin zum größten Teil in der Beratung für PKV tätig und ich habe noch keinen Kunden erlebt, der über die Details der Vertragsbedingungen eines Tarifes wirklich informiert ist / war. Das ist ja auch bei der Vielzahl der Tarife, den juristisch spitzfindig verklausulierten Formulierungen absolut unmöglich.

Wie will ein Laie das für den gesamten Markt überlicken, vergleichen und bewerten?

Nur mal als Beispiel: Wüßten Sie, welche Tarife die Fahrtkosten zur Dialyse vertragsgemäß übernehmen und welche nicht? Oder wo das Heimdialyse-Gerät Vertragsinhalt ist und wo nicht?

Wenn ja, ziehe ich meinen Hut und schreibe ab jetzt, dass ich einen kennengelernt habe ;-)

Aber dann geht es weiter: Es geht ja bei der Beurteilung der Leistungsaussagen weiß Gott nicht nur um die Dialyse!

Gruß
RG

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Beitragvon romkatzi » 07.07.2010, 10:59

Mit Diabetes mellitus <b>und</b> starkem Übergewicht werden Sie wohl kaum Chancen haben in die PKV zu kommen.

Auch nicht gegen Risikozuschläge, sorry.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 07.07.2010, 11:04

Sorry - einen Beitrag übersehen!

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Beitragvon La Schef » 08.07.2010, 08:59

schreibe ab jetzt, dass ich einen kennengelernt habe....EINE bitte!

Wie suche ich eine gute Krankenversicherung? Ich leg mich vorher fest, was mir wichtig erscheint - hole mir Angebote ein - lass die Vertreter sprechen - schau in die Bedingungen und merke, dass es passt oder nicht.
Wichtig erscheint mir aber auch, bei welchem Unternehmen ich mich versicher - da ist mir halt Mercedes lieber als Fiat.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 08.07.2010, 09:39

Hallo La Schef,

Sie schrieben
EINE bitte!
Ja sorry, hätte ich anhand des Artikels ja eigentlich sehen müssen ;-)

Ich leg mich vorher fest, was mir wichtig erscheint
Sehe ich genau so.

Frage: Wie beurteilen Sie, was Ihnen wichtig ist? Als Beispiel: Unser Analyse-Programm untersucht 897 einzelne Leistungspunkte, von denen 134 bezüglich Kosten und Relevanz "für die Gesundheit" elementar wichtig sind. Ich habe noch keine(n) Interessentin(en) erlebt, die/der diese (zum Teil sehr wichtigen) Details auch nur annähernd in Anzahl und Relevanz bedacht hätte.

Ich verweise (beispielhaft) nur mal auf die von mir oben genannten Leistungsmerkmale: "Erstattung von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung bei Dialyse" oder "Heimdialysegerät". Beides ist (nebenbei) jeweils nur ein Punkt der genannten 134 Punkte. Hätten Sie das bei Ihrer Wunschliste berücksichtigt? Wenn "nein": Weil Sie nicht von deren Existenz wussten oder weil es Ihnen tatsächlich unwichtig ist? (Ich will damit nicht behaupten, dass es für jede(n) zwingend notwendig sein muss, frau/man muss aber nach meiner Berufsauffassung wissen, dass es diese Punkte gibt, dass verschiedenen Anbieter unterschiedliche Regelungen haben und dann entscheiden, was frau/man will.

hole mir Angebote ein
Wieviele Angebote holen Sie sich ein? Woher wissen Sie, welche der hunderten alternativen Tarife / Anbieter Ihre Wünsche abbildet und welche von vorneherein wegfallen können, da Ihre Wünsche nicht abgebildet sind?

lass die Vertreter sprechen
Der (Einfirmen-) Vertreter wird Ihnen in der Regel nur etwas über die Vorzüge "seiner" Versicherung erzählen.

schau in die Bedingungen und merke, dass es passt oder nicht.
Wieviele Bedingungswerke (mit teilweise um die 80 Seiten juritischer Texte) können Sie lesen? (Ich meine mal nur das Zeitproblem!) Wer gibt Ihnen den Marktvergleich? Haben Sie tatsächlich die (juristischen und teiweise medizinischen) Kenntnisse, um die Bedeutung und die Unterschiede von Vertragsformulierungen zu bewerten?

Wichtig erscheint mir aber auch, bei welchem Unternehmen ich mich versicher
Das halte ich für zweitrangig, weil leider nicht für die gesamte Vertragsdauer verbindlich zu bewerten. In diesem Zeitraum hat der Vorstand wahrscheinlich 10mal gewechselt, drei Fusionen haben stattgefunden - wer will da sagen, wie ein Unternehmen in 30, 40, 50 Jahren dasteht?
Nach unserer Beratungs-"Philosphie" sind in erster Linie die Vertragsinhalte für die Entscheidung relevant.

Ich glaube, dass Ihre Vorgehensweise nicht funktionieren kann, auch wenn Sie vom Ansatz her richtig ist. Hier brauchen Sie (beziehungsweise der Vermittler - denn Sie werden kaum die Lizenzgebühren dafür bezahlen wollen) ein "unbestechliches" Analyseprogramm, das nach Ihren Vorgaben den gesamten Markt scannt und möglichst passende Ergebnisse auswirft.

Davor muss nach unserem Verständnis eine sehr ausführliche Erfassung Ihrer Wünsche erfolgen. Allein das dauert erfahrungsgemäß 2 bis 3 Stunden.

Freundliche Grüße
RG

RHW
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Beitragvon RHW » 10.07.2010, 14:18

Hallo noreia,
manchmal gibt es für Verheiratete Konstellationen, in denen man die Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung drastisch reduzieren kann.
Wichtig hierfür sind folgende Punkte?
Ehe mit Zugewinngemeinschaft?
Versicherung des Ehegatten: PKV? AN in der GKV? Rentner, dem die Krankenkassenbeiträge direkt von der Rentenversicherung einbehalten werden? Oder?

Gruß
RHW

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Beitragvon noreia » 10.07.2010, 14:34

Hallo RHW,

mein Mann und ich haben, da er noch im Endstadium einer Privatinsolvenz steckte als wir heirateten, Gütertrennung durch Ehevertrag vereinbart.

Er ist AN in der GKV.

RHW
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Beitragvon RHW » 10.07.2010, 16:47

Hallo,

wenn die Immobilie zum gemeinsamen Eigentum gehört, kann folgende Regelung zur Familienversicherung interessant sein:

3.3 Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
Während die Zurechnung von Kapitalerträgen im Allgemeinen der wirtschaftlichen Inhaberschaft an dem zugrunde liegenden Kapitalvermögen folgt, ist für die Zurechnung von Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt. Entscheidend ist vielmehr, wer den
Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen; er muss Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein.
Sofern und soweit Ehegatten steuerrechtlich ein Dispositionsrecht hinsichtlich der Zuordnung der Einkünfte eingeräumt ist, gilt diese Zurechnung dann aber auch auf jeden Fall für die
Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der amilienversicherung. Die Regelung bezüglich der Zurechnung der Einkünfte gilt allerdings nur im Falle der Zugewinngemeinschaft
nach § 1363 BGB sowie für den Güterstand der Gütertrennung, soweit Einkünfte nach den obengenannten Voraussetzungen aus einem gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand erzielt werden. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft sind diese Einkünfte hingegen
ausschließlich beiden Ehegatten je zur Hälfte zuzurechnen, da es sich um Einkünfte aus einem ins Gesamtgut fallenden Vermögensgegenstand handelt (BSG, Urteile vom 10.11.1982 - 11 RK 1/82 -, USK 82209, - 11 RK 2/82 -, USK 82215).
Quelle:
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf (Seite 22)

Ich vermute aber, dass die Immobilie nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen zählt (sonst wäre ggf. eine kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten möglich; er als AN hätte aus den Mieteinnahmen keine Beiträge zu zahlen).

Vor einem Wechsel in eine PKV sollte man sich u.a. mit folgenden Punkten beschäftigen:
- Gesundheitsprüfung und Folgen fehlender Angaben
- Kuren/Reha
- Psychotherapie
- Hilfsmittel

Vielleicht interessant:

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Der "OMBUDSMANN-Private Kranken- und Pflegeversicherung" listet auf seiner Homepage die Hauptbeschwerdegründe in der PKV auf.

Bei einem GKV-/PKV-Vergleich sollte man immer ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler) führen.

Gruß
RHW


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