Früher Studentin, jetzt selbstständig

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giorina
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Früher Studentin, jetzt selbstständig

Beitragvon giorina » 11.05.2010, 09:17

Hallo an alle,

ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich war bis 31.03.2009 Studentin, habe aber schon am 1.01.2009 Gewerbe angemeldet. War bis zum 1 April als Stundentin in der gesetzlichen KK versichert, danach als freiwillig gesetzlich versicherte.

Mein Einkommenssteuerbescheid für 2009 ist noch nicht da, aber ich glaube es wird nicht so einfach sein KK davon zu überzeugen, dass ich bis zum 1 April hauptberuflich Studentin war. Glaubt ihr, die KK wird schwierigkeiten machen und Beiträge für die ersten drei Monate zurückfordern? Was für Beweise brauche ich um der KK klar zu machen, dass ich da noch hauptberuflich studiert habe?

LG

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Beitragvon RHW » 13.05.2010, 13:08

Hallo,
vielleicht können folgende Punkte helfen:
- monatliche Gewinn-/Verlustrechnung für Januar bis März
- Vorlesungsscheine oder Prüfungstermine
- andere plausible Fakten (z.B. Eröffnung des Ladens erst am 02.05. etc.)

Es kann hilfreich sein, jetzt schon auf die Krankenkasse zuzugehen:
Wie wird aus den Jahreseinkünften laut Steuerbescheid ein Monatsbeitrag errechnet?
Am besten ein Gespräch bei der Krankenkasse mit einem Spezialisten für Selbständigen-Einstufungen.
Gruß
RHW

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Beitragvon giorina » 15.05.2010, 04:57

Vielen Dank für deine Antwort!


Wieviel darf man eigentlich im Monat verdienen, dass die KK es noch akzeptiert? Um die 400 Euro oder weniger?

RHW
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Beitragvon RHW » 15.05.2010, 07:46

Hallo,
die 400-Euro-Grenze gilt nur für Arbeitnehmer.
Die Krankenkassen gehen in der Regel von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit aus, wenn einer (!!!) der folgenden Punkte erfüllt ist:
- wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden (oder mehr als 20 Stunden)
oder
- die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit bilden die Haupteinnahme
oder
- in der selbständigen Tätigkeit wird mindestens ein 1 Arbeitnehmer beschäftigt
Insbesondere zum 2. Punkt ist es hilfreich, zum Gespräch mit der KK entsprechende Unterlagen mitzunehmen (z.B. Bafög-Zahlungen oder Kontoauszüge über Unterhaltszahlungen der Eltern).
Gruß
RHW

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Beitragvon giorina » 16.05.2010, 01:50

wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden (oder mehr als 20 Stunden)


die KK kann es auch schlecht überprüfen, wieviel Zeit ich tatsächlich investiert habe oder?


die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit bilden die Haupteinnahme


hmmm, es waren leider die einzigen Einnahmen, die ich hatte....reicht es jetzt als Argument um die selbstständige Tätigkeit als hauptberufliche Selbstständigkeit einzustufen?


in der selbständigen Tätigkeit wird mindestens ein 1 Arbeitnehmer beschäftigt


gibt es nicht, nur freie Mitarbeiter, die zählen hoffentlich nicht oder?

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Beitragvon RHW » 16.05.2010, 05:16

Hallo,
die KK kann es auch schlecht überprüfen, wieviel Zeit ich tatsächlich investiert habe oder?


Das ist korrekt. Ausnahmen sind z.B. Öffnungszeiten eines Ladens.

hmmm, es waren leider die einzigen Einnahmen, die ich hatte....reicht es jetzt als Argument um die selbstständige Tätigkeit als hauptberufliche Selbstständigkeit einzustufen?


Unter Umständen ja. Es gibt hier meines Wissens nach keine einheitliche Regelung, die von allen KK angewandt wird. Evtl. ist es möglich, dass die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben im Minus lagen? Oder unter 400 Euro (wird teilweise als Genzwert genommen)? Oder Entnahme von Ersparnissen? Einnahmen des Partners? Wenn einer dieser Punkte zutrifft, könnte man vielleicht Glück haben. Es gibt aber zur Zeit keine aktuell einheitliche Regelung.

gibt es nicht, nur freie Mitarbeiter, die zählen hoffentlich nicht oder?

Offiziell zählen "freie Mitarbeiter" nicht. Für mich persönlich wäre es aber ein Indiz für eine hauptberufliche Selbständigkeit (insbes. wenn der Punkt Haupteinnahme kritisch ist).

Gruß
RHW

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Beitragvon giorina » 24.05.2010, 15:14

Hallo, bin wieder da und habe noch ein paar Fragen. Ich habe meine ESE bei der Krankenkasse abgegeben und muss ca 1-2 Wochen auf die Antwort warten. Ganz schön lange!
Ich wollte mal fragen, wie die Krankenkasse bei der Berechnung vorgehen wird, hier habe ich einpaar Zahlen.

Gesamtgewinn 16000 im Jahr 2009
Selbstständigkeit ab 1.4.2009
Student bis zum 1.4.2009

Werden jetzt 16000 durch 12 geteilt und dann nur die Monate ab dem 1.4 genommen um den Betrag zu berechnen oder anders?

Zu meiner Tätigkeit, ich arbeite zu Hause und habe unter 20 Stunden die Woche gearbeiet, im ersten Monat hatte ich keine Einnahmen, also gleich 0, erst danach lief es langsam. Hatte keine Unterstützung.

Meine Frage ist jetzt, wie die Krankenkasse jetzt mein Gewinn über 12 Monate verteilen will oder soll ich es selbst machen?

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Beitragvon RHW » 24.05.2010, 16:14

Hallo,
m.E. gibt es praktisch nur 2 Varianten:
1) Die Einkünfte laut Steuerbescheid werden durch 9 Monate geteilt und dann aus dem Ergebnis (ggf. aus der Mindesteinnahme) die Beiträge berechnet. Ggf. gibt es noch einen Fragebogen der KK zu steuerfreien Einnahmen.
oder
2) Die KK prüft, ob von Januar bis März bereits hauptberufliche Selbständigkeit vorgelegen hat (mit einem Fragebogen der KK: Arbeitszeit, Haupteinnahmequelle, Arbeitnehmer angestellt?, ggf. Übersicht über monatliche Einkünfte)

Bei dieser Konstellation sind aber je nach KK auch unterschiedliche Vorgehensweisen möglich.

Gruß
RHW

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Beitragvon giorina » 28.05.2010, 20:24

1) Die Einkünfte laut Steuerbescheid werden durch 9 Monate geteilt und dann aus dem Ergebnis (ggf. aus der Mindesteinnahme) die Beiträge berechnet. Ggf. gibt es noch einen Fragebogen der KK zu steuerfreien Einnahmen.


Du hast recht gehabt, so haben die es gemacht. Sie haben mein Einkommen von 12 Monaten so berechnet, als hätte ich nur 9 Monate gearbeitet (da davor Studentin).

Ich habe nachgerechnet, es wäre für mich besser, wenn Sie mein Einkommen durch 12 geteilt hätten, da ich von März bis April schon meine Studentenbeiträge bezahlt habe.

Glaubt ihr, es wäre ok, wenn ich Widerspruch schreibe oder wie soll man da am besten verfahren?

Ich möchte, dass man wenigstens Einkommen von Januar bis April abzieht. Könnte das klappen? Und bis zur welchen Höhe darf man eigentlich als Studentin verdienen?

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Beitragvon giorina » 28.05.2010, 21:32

Könnte ich von der KK fordern, Gewinn für 2009 durch 12 zu teilen und davon 3 Monate abzuziehen (um Gewinn zu minimieren und weniger nachzuzahlen) würde das klappen?

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Beitragvon RHW » 29.05.2010, 05:54

Hallo giorina,
ich vermute (meines Erachtens auch wahrscheinlich), dass dann Folgendes passiert:
2) Die KK prüft, ob von Januar bis März bereits hauptberufliche Selbständigkeit vorgelegen hat (mit einem Fragebogen der KK: Arbeitszeit, Haupteinnahmequelle, Arbeitnehmer angestellt?, ggf. Übersicht über monatliche Einkünfte)

Es ist dann denkbar, dass von Januar bis März statt des Studentenbeitrages der Selbständigenbeitrag zu zahlen ist.
Mögliches Vorgehen:
alles so belassen
oder
Antworten zu folgenden Fragen hier posten:
-Gibt es detailiierte Auftsellungen zu den Einnahmen Jan. bis März?
- jeweilige Höhe der Einkünfte aus der Selbständigkeit im Januar, Februar und März?
- jährliche Einkünfte aus der Selbständigkeit?
- wie hoch sind die aktuellen Beiträge als Selbständige nach Einreichung des Steuerbescheids?
Aufgrund der Mindesteinnahme für Selbständige ist es häufig so, dass sich verringerte Einnahmen nicht auf die Beitragshöhe auswirken.
Gruß
RHW

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Beitragvon giorina » 29.05.2010, 06:23

Hat meine Vorgehensweise überhaupt eine Chance? Ich finde es unfair, wenn mein Gewinn durch 9 geteilt wird. Andererseits könnte die KK sagen, dass ich hauptberuflich selbstständig war und dann kommt es auf das gleiche raus, wie jetzt.
Zuletzt geändert von giorina am 29.05.2010, 07:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon RHW » 29.05.2010, 07:04

Hallo giorina,
meiner Einschätzung nach ist die Chance, eine Verbesserung zu erreichen, kleiner als das Risiko, dass es zu einer höheren Beitragsforderung kommt.
Aufgrund der wenigen Fakten ist eine Einschätzung aber schwierig.
Vielleicht mal selber durchrechnen, wie hoch die Ersparnis im günstigsten Fall wäre und wie hoch die Nachforderung im ungünstigten Fall wäre (Mindesteinnahmegrenze beachten). Ggf. auch persönliche Nachricht an mich mit konkreten zahlen.
Evtl. ist es eine Möglichkeit, anonym bei der Krankenkasse anzurufen, um die genauen Kriterien für eine hauptberufliche Selbständigkeit bei Studenten zu erfragen. Am besten mit einem/r Mitarbeiter/in der Beitragsabteilung sprechen.
Gruß
RHW

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Beitragvon giorina » 08.07.2010, 12:17

Halleljuja!!!

Es hat alles nach meinen Wünschen und Vorstellungen geklappt!

Deshalb kann ich nur jedem empfehlen, nie nachzugeben, wenn ihr denkt, dass ihr im Recht seid.

Kurzer Überblick für alle, was alles seitens Krankenkasse versucht wurde:

die KK hat Druck ausgeübt
man hat mich angeschrieen und beleidigt (habe natürlich zurückgeschrieen),
man hat mich erpresst (ich lasse mich nicht erpressen),
meine Kontoauszüge zu bekommen (für die Monate, wo ich Studentin war)
versucht mir andere Varianten vorzuschlagen, die nicht mal annähernd meinen Wünschen entsprachen,
es wurden, als nichts mehr half, neue Begriffe erfunden, die nirgendwo stehen, in keinen Merkblättern
es wurden willkürliche, subjektiv angehauchte Entscheidungen getroffen, abhängig von der Laune des Beraters
es wurde plötzlich eine Einkommensgrenze erfunden, wieviel ein Student verdienen darf (die es vorher nicht gegeben hat)
es wurden Säumnisgebühren und Mahngebühren berechnet, die sich schnell vermehrt haben (da ich den Betrag nicht überwiesen habe, bis zum Schluß nicht)
ich durfe in der Zeit nicht zum Arzt gehen, Leistungen der KK wurden eingeschränkt (nur wenn Lebensgefahr bestünde)



Die Berater machen sich gegenseitig schlecht und es herscht komplette Ahnungslosigkeit und Überforderung mit so einem kleinen Problem. Es gibt keinen direkten Ansprechsparter, jeder behandelt dein Fall, wie er kann und will.

Man hat auf Nachfrage, wo die gesetzliche Grundlage für die vielen erfundenen Begriffe zu lesen ist, zu hören bekommen, dass es keine gesetzliche Grundlage gäbe, es wäre die "Arbeitsanweisung" der KK.

Habe mittlerweile um die zehn Briefe von der KK, zwei Monate haben die gebraucht um ein paar Zahlen neu zu berechnen, aber der Kampf hat sich gelohnt. Muss den falsch berechneten vierstelligen Betrag nicht zahlen.

Lasst euch nicht verarschen, schon gar nicht von der KK.

Amen! ;-)


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