Hallo,
hab ein Sonderproblem und brauch Spezialistenrat.
Vorgeschichte:
ich war bis 30.04.2007 als Angestellter viele Jahre in der gesetzlichen pflichtversichert. Dann habe ich mich selbständig gemacht und war bis zum 31.12.2007 gar nicht versichert (Beitrag in der gesetzlichen zu hoch und bei privaten nur abgelehnt wegen Asthma und Übergewicht). Vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 (wird wohl so sein...) privat versichert. Der Beitrag beträgt 400 € incl. 49 % Risikoaufschlag bei 1000 € Selbstbeteiligung.
Meine Frau ist bisher gesetzlich pflichtversichert. Im März 2009 wird unser Nachwuchs zur Welt kommen. Unsere Einkommen bisher: meine rau ca. 25000 € brutto und ich ca. 30000 € Gewinn vor Steuer in 2008 und Verlust in 2007.
Nun die Fragen:
1. ist meine Frau auch in der Elternzeit gesetzlich versichert und wer zahlt die Beiträge
2. gibt es eine Möglichkeit dass das Kind bei meiner Frau mitversichert wird?
3. kann ich auch wieder in die gesetzliche zurückwechseln und wie? Bei dem SB ist der Beitrag einfach auf Dauer zu hoch
4. wenn wieder gesetzlich, richtet sich der Beitrag nach dem Gewinn im aktuellen Jahr (oder zählen sogar die Einnahmen und nicht der Gewinn) oder aus dem Vorjahr? Ist der Gewinn dann doch höher, erfolgt eine Nachzahlung oder nur eine Beitragsanpassung für die Folgejahre?
5. gibt es irgendwo eine neutrale Beratungsstelle für solche Fälle? Hier gehts für uns um ziemlich viel Geld....
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Wechsel von Privat in gesetzlich wegen Kind
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Re: Wechsel von Privat in gesetzlich wegen Kind
coyo12 hat geschrieben:2. gibt es eine Möglichkeit dass das Kind bei meiner Frau mitversichert wird?
Passiert automatisch, solange der Gewinn nicht zu sehr steigt (das Gesamteinkommen des nicht-GKV-versicherten Ehepartners darf, etwas vereinfacht, nicht viel höher als 4000 Euro im Monat sein).
coyo12 hat geschrieben:3. kann ich auch wieder in die gesetzliche zurückwechseln und wie?
Im Anschluß an die gesetzliche Versicherung, d.h. bis vor etwa einem halben Jahr, wäre eine freiwillige Versicherung möglich gewesen. Jetzt sehe ich nur noch Möglichkeiten bei einer Aufgabe der Selbständigkeit.
coyo12 hat geschrieben:5. gibt es irgendwo eine neutrale Beratungsstelle für solche Fälle? Hier gehts für uns um ziemlich viel Geld....
Neutral wären die zugelassenen Versicherungsberater (Honorarberater), die aber relativ dünn gesät sind (der BVVB hat beispielsweise bundesweit keine hundert Mitglieder). Auch die Verbraucherzentralen beraten oft zu KV-Fragen.
coyo12 hat geschrieben:Vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 (wird wohl so sein...) privat versichert.
Die Versicherungspflicht ab 1. 1. 2009 ist bekannt?
coyo12 hat geschrieben:nicht in vollem Umfang. Aber gibt es da denn ggf. für mich die Möglichkeit eines Basistarifes ohen den Risikoaufschlag?
Die Möglichkeit gibt es, jedoch ist da nicht unbedingt damit zu rechnen, daß es deutlich billiger wird.
coyo12 hat geschrieben:Oder doch der Wechsel in die gesetzliche?
Als hauptberuflich Selbständiger nicht. Sonst kommt zum Beispiel eine Familienversicherung als Hausmann in Betracht, oder eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer.
Öhm,
Jooh, geht wohl auch ohne Aufgabe der Selbständigkeit.
Hast Du schon einen Schwerbehindertenausweis mit 50 %? Wenn nicht, dann beantrage doch mal einen, in der Hoffnung dass Du 50 % bekommst.
Wenn Du diesen hast, dann kannst Du innerhalb von 3 Monaten in eine gesetzliche KV als freiwilliges Mitglied eintreten. Die erforderliche Vorversicherungszeit (3 Jahre) kannst Du über die Gattin ableiten!!!
3. kann ich auch wieder in die gesetzliche zurückwechseln und wie?
Jooh, geht wohl auch ohne Aufgabe der Selbständigkeit.
Hast Du schon einen Schwerbehindertenausweis mit 50 %? Wenn nicht, dann beantrage doch mal einen, in der Hoffnung dass Du 50 % bekommst.
Wenn Du diesen hast, dann kannst Du innerhalb von 3 Monaten in eine gesetzliche KV als freiwilliges Mitglied eintreten. Die erforderliche Vorversicherungszeit (3 Jahre) kannst Du über die Gattin ableiten!!!
Re: Wechsel von Privat in gesetzlich wegen Kind
Hallo,
Bei mir ist das ähnlich; ich möchte zur privaten wechseln, meine Frau arbeitet halbtags
wie ist das, wenn ich zur privaten wechsel? wo ist das Kind dann versichert?
oder anders gefragt: was müssen wir tun, wenn ich als selbständiger zur privaten gehe und das Kind bei der Frau mitversichert werden soll?
Gruss
kulli
dij hat geschrieben:coyo12 hat geschrieben:2. gibt es eine Möglichkeit dass das Kind bei meiner Frau mitversichert wird?
Bei mir ist das ähnlich; ich möchte zur privaten wechseln, meine Frau arbeitet halbtags
wie ist das, wenn ich zur privaten wechsel? wo ist das Kind dann versichert?
oder anders gefragt: was müssen wir tun, wenn ich als selbständiger zur privaten gehe und das Kind bei der Frau mitversichert werden soll?
Gruss
kulli
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Re: Wechsel von Privat in gesetzlich wegen Kind
kulli hat geschrieben:oder anders gefragt: was müssen wir tun, wenn ich als selbständiger zur privaten gehe und das Kind bei der Frau mitversichert werden soll?
Sie müssen Ihren Überschuss unter 49950€ halten!
Re: Wechsel von Privat in gesetzlich wegen Kind
Hallo,
ja, den überschuss unter 49950 ist leider wirklich kein problem;
aber ich muss meine Frage wohl noch konkreter stellen:
Wechsel ich einfach mit einem Antrag zur Privaten und:
alles andere geht automatisch? (so einfach kann das doch in Deutschland nict sein, oder!!??)
oder was müssen wir: Ich als Selbständiger, meine Frau als Halbtageskraft, meine Tochter als Schülerin
?
gruss
kulli
ja, den überschuss unter 49950 ist leider wirklich kein problem;
aber ich muss meine Frage wohl noch konkreter stellen:
Wechsel ich einfach mit einem Antrag zur Privaten und:
alles andere geht automatisch? (so einfach kann das doch in Deutschland nict sein, oder!!??)
oder was müssen wir: Ich als Selbständiger, meine Frau als Halbtageskraft, meine Tochter als Schülerin
?
gruss
kulli
Cassiesmann hat geschrieben:kulli hat geschrieben:oder anders gefragt: was müssen wir tun, wenn ich als selbständiger zur privaten gehe und das Kind bei der Frau mitversichert werden soll?
Sie müssen Ihren Überschuss unter 49950€ halten!
Hallo,
die Ehefrau stellt bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Familienversicherung für die Tochter.
Wenn ein Elternteil PKV-versichert ist, ist auch immer eine Kopie des aktuellen Steuerbescheides beizufügen:
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte (nicht: zu versteuerndes Einkommen)
Einzelheiten:
§ 10 Absatz 3 SGB V und § 16 SGB IV
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Jeder neue Steuerbescheid ist der Kasse der Ehefrau unverzüglich einzureichen, um Nachforderungen zu vermeiden. Aus Datenschutzgründen kann der Teil des Steuerbescheides unterhalb des Gesamtbetrages der Einkünfte abgedeckt bzw. geschwärzt werden.
Miet- und Zinseinnahmen gehören ebenfalls zu den Einkünften (steuerrechtliche Regelungen sind maßgebend; Ausnahme bei Renten).
Ein Risiko, dessen man sich bewusst sein sollte, ist eine mögliche Arbeitslosigkeit der Ehefrau:
Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit sind - neben dem Wegfall des Einkommens - entweder 2 zusätzliche PKV-Beiträge zu entrichten oder die GKV-Beiträge der Ehefrau richten sich ungefähr nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten.
§ 240 Absatz 5 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Beim GKV-/PKV-Vergleich sollte man sich u.a. auch mit folgenden Punkten beschäftigen:
- Reha/Kuren (z.B. nach Schlaganfall/Herzinfakt)
- Psychotherapie
- Gesundheitsprüfung (Folgen bei fehlenden Angaben)
- Hilfsmittel
- Mutterschaftsgeld
- Beitragshöhe bei Auftragsflaute/Insolvenz
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Tätigkeitsbericht auf der Homepage des "Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ". Dort sind die häufigsten Beschwerdegründe von PKV-Versicherten aufgelistet.
Vor einer Entscheidung GKV oder PKV ist auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler) sinnvoll.
Teilweise hat auch die GKV die Möglichkeit, den ausgesuchten PKV-Tarif näher zu beleuchten.
... und wenn jemand sagt, dass man auf jeden Fall wieder in die GKV zurück kann, am besten schriftlich geben lassen und auf die "Wenn´s" achten.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
die Ehefrau stellt bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Familienversicherung für die Tochter.
Wenn ein Elternteil PKV-versichert ist, ist auch immer eine Kopie des aktuellen Steuerbescheides beizufügen:
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte (nicht: zu versteuerndes Einkommen)
Einzelheiten:
§ 10 Absatz 3 SGB V und § 16 SGB IV
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Jeder neue Steuerbescheid ist der Kasse der Ehefrau unverzüglich einzureichen, um Nachforderungen zu vermeiden. Aus Datenschutzgründen kann der Teil des Steuerbescheides unterhalb des Gesamtbetrages der Einkünfte abgedeckt bzw. geschwärzt werden.
Miet- und Zinseinnahmen gehören ebenfalls zu den Einkünften (steuerrechtliche Regelungen sind maßgebend; Ausnahme bei Renten).
Ein Risiko, dessen man sich bewusst sein sollte, ist eine mögliche Arbeitslosigkeit der Ehefrau:
Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit sind - neben dem Wegfall des Einkommens - entweder 2 zusätzliche PKV-Beiträge zu entrichten oder die GKV-Beiträge der Ehefrau richten sich ungefähr nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten.
§ 240 Absatz 5 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Beim GKV-/PKV-Vergleich sollte man sich u.a. auch mit folgenden Punkten beschäftigen:
- Reha/Kuren (z.B. nach Schlaganfall/Herzinfakt)
- Psychotherapie
- Gesundheitsprüfung (Folgen bei fehlenden Angaben)
- Hilfsmittel
- Mutterschaftsgeld
- Beitragshöhe bei Auftragsflaute/Insolvenz
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Tätigkeitsbericht auf der Homepage des "Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ". Dort sind die häufigsten Beschwerdegründe von PKV-Versicherten aufgelistet.
Vor einer Entscheidung GKV oder PKV ist auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler) sinnvoll.
Teilweise hat auch die GKV die Möglichkeit, den ausgesuchten PKV-Tarif näher zu beleuchten.
... und wenn jemand sagt, dass man auf jeden Fall wieder in die GKV zurück kann, am besten schriftlich geben lassen und auf die "Wenn´s" achten.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
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