PKV
Hallo Guten Abend,
wer kann mir zu folg. Problem Hilfe geben:
Ich bin Geschäftsführer und Inhaber einer GmbH mit 15 Angestellten und privat krankenversichert.
Daneben wurde ein Vorstandsposten als angestellter Vorstand einer AG angeboten mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze. Im Vertrag soll weiterhin festgelegt werden, daß mir der für 2010 gültige Zuschuß zur privaten KV/PV gezahlt wird, sofern ich dafür notwendige Bescheinigung von der Versicherung vorlege.
Kann ich das Angebot für den Zuschuß annehmen, der dann steuer- u. SV -frei gezahlt wird ?
Vielleicht kennt sich ja jemand da aus.
Schonmal danke
Mara
AG Zuschuß PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
der Zuschuss für die KV und PV ist bei einem Vorstandsmitglied einer AG steuer- und beitragsfrei nach § 257 SGB V:
Gruß
RHW
der Zuschuss für die KV und PV ist bei einem Vorstandsmitglied einer AG steuer- und beitragsfrei nach § 257 SGB V:
In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Vorstandsmitglieder in aller Regel schon aufgrund ihres Einkommens nicht versicherungspflichtig. Da das Bundessozialgericht jedoch mit Urteil vom 31.05.1989 (BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88) entschieden hat, dass Vorstandsmitglieder einer AG zwar nicht zu den Angestellten gehören, aber dennoch Arbeitnehmer sind, räumen die Spitzenverbände der Sozialversicherung den Vorstandmitgliedern einen Anspruch auf Beitragszuschuss zur freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ein. Auch die Finanzämter akzeptieren inzwischen, dass Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung an Vorstandsmitglieder von AG auf der Basis gesetzlicher Verpflichtung gezahlt werden und deshalb steuerfrei sind (§ 3 Nr. 62 EStG).
Gruß
RHW
@ratte1
DANKE für das LOB! Ich habe mich sehr gefreut.
Aber offen gestanden, wäre ich ohne Google ziemlich aufgeschmissen:
die richtigen Suchbegriffe eingeben und eine Einschätzung, welche Seiten inhaltlich vertrauenswürdig sind.
Deine Bandbreite ist aber auch sehr umfangreich: gelernt ist gelernt, oder?
Gruß
RHW
DANKE für das LOB! Ich habe mich sehr gefreut.

Aber offen gestanden, wäre ich ohne Google ziemlich aufgeschmissen:
die richtigen Suchbegriffe eingeben und eine Einschätzung, welche Seiten inhaltlich vertrauenswürdig sind.
Deine Bandbreite ist aber auch sehr umfangreich: gelernt ist gelernt, oder?
Gruß
RHW
RHW hat geschrieben:@ratte1
DANKE für das LOB! Ich habe mich sehr gefreut.![]()
Aber offen gestanden, wäre ich ohne Google ziemlich aufgeschmissen:
die richtigen Suchbegriffe eingeben und eine Einschätzung, welche Seiten inhaltlich vertrauenswürdig sind.
Deine Bandbreite ist aber auch sehr umfangreich: gelernt ist gelernt, oder?
Hallo RHW,
richtig, habe aber in Praxis überwiegend mit dem Geldausgeben zu tun (Leistungsabteilung).
Was ich bei Dir - neben dem Fachwissen - besonders schätze, ist die Art der Vermittlung - ausführlich, allgemeinverständlich, mit gesetzlichen Grundlagen und sehr unaufgeregt, Kompliment!
Schönen Sonntag.
MfG
ratte1
Hallo,
mal eine Frage zu der Antwort:
Wenn ich in §257 SGB V nachgucke kann ich nirgends den Hinweis auf die steuerfreiheit dieser Zuschüsse finden? Oder was übersehe ich da?
Inwiefern ist das hier:
eigentlich noch zutreffend? Gerade in dem Bereich hat sich seit 1989 doch einiges getan, oder?
Hintergrund: Bei mir ist die Situation vergleichbar: Ich bin (Mit)Vorstand einer kleinen AG. Meine Beschäftigung ist schon von Anfang an als nicht SV-pflichtig eingestuft worden und vor ein paar Jahren haben wir die Entlohnung so umgestellt, dass der PKV/PPV Beitrag bis zur Hälfte (unter Beachtung der BBG) bezuschusst wird, und zwar steuerfrei.
Nun kommt plötzlich das Lohnbüro/Steuerberater und meint, es müsste ein Statusfeststellungsverfahren bzgl. sozialversicherungsrechtlichem Status angestrengt werden, ob das alles so stimmt.
Hinzu kommt noch, dass bei uns 2008 eine Betriebsprüfung war. In der Zeit war ich schon als Vorstand SV-befreit tätig, aber die PKV/PPV Zuschüss-Regelung hatten wir so noch nicht. Wenn ich den Antrag aber richtig verstehe, wird das Feststellungsverfahren dann gar nicht mehr durchgeführt?
*Verwirrt*
Kann da jmnd ein paar erhellende Worte sprechen?
DANKE!
Gruß,
JoeDalton
mal eine Frage zu der Antwort:
RHW hat geschrieben:der Zuschuss für die KV und PV ist bei einem Vorstandsmitglied einer AG steuer- und beitragsfrei nach § 257 SGB V:
Wenn ich in §257 SGB V nachgucke kann ich nirgends den Hinweis auf die steuerfreiheit dieser Zuschüsse finden? Oder was übersehe ich da?
Inwiefern ist das hier:
Da das Bundessozialgericht jedoch mit Urteil vom 31.05.1989 (BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88) entschieden hat, dass Vorstandsmitglieder einer AG zwar nicht zu den Angestellten gehören, aber dennoch Arbeitnehmer sind, räumen die Spitzenverbände der Sozialversicherung den Vorstandmitgliedern einen Anspruch auf Beitragszuschuss zur freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ein. Auch die Finanzämter akzeptieren inzwischen, dass Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung an Vorstandsmitglieder von AG auf der Basis gesetzlicher Verpflichtung gezahlt werden und deshalb steuerfrei sind (§ 3 Nr. 62 EStG).
eigentlich noch zutreffend? Gerade in dem Bereich hat sich seit 1989 doch einiges getan, oder?
Hintergrund: Bei mir ist die Situation vergleichbar: Ich bin (Mit)Vorstand einer kleinen AG. Meine Beschäftigung ist schon von Anfang an als nicht SV-pflichtig eingestuft worden und vor ein paar Jahren haben wir die Entlohnung so umgestellt, dass der PKV/PPV Beitrag bis zur Hälfte (unter Beachtung der BBG) bezuschusst wird, und zwar steuerfrei.
Nun kommt plötzlich das Lohnbüro/Steuerberater und meint, es müsste ein Statusfeststellungsverfahren bzgl. sozialversicherungsrechtlichem Status angestrengt werden, ob das alles so stimmt.
Hinzu kommt noch, dass bei uns 2008 eine Betriebsprüfung war. In der Zeit war ich schon als Vorstand SV-befreit tätig, aber die PKV/PPV Zuschüss-Regelung hatten wir so noch nicht. Wenn ich den Antrag aber richtig verstehe, wird das Feststellungsverfahren dann gar nicht mehr durchgeführt?
*Verwirrt*
Kann da jmnd ein paar erhellende Worte sprechen?
DANKE!
Gruß,
JoeDalton
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Hallo joedalton,
nach § 3 Nr. 62 EStG sind Arbeitgeberzuschüsse steuerfrei, wenn sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden: das ist § 257 SGB V.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__3.html
§ 3 Nr. 62
Zu den anderen Punkten folgen noch Infos.
Gruß
RHW
nach § 3 Nr. 62 EStG sind Arbeitgeberzuschüsse steuerfrei, wenn sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden: das ist § 257 SGB V.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__3.html
§ 3 Nr. 62
Zu den anderen Punkten folgen noch Infos.
Gruß
RHW
Hallo,
das ist wirklich ein schwieriges Thema!!
Ich habe folgende interessante Stellen gefunden, wobei sich die beiden letzten Links widersprechen. Am besten beim Finanzamt nachfragen (und ggf. schriftlich bestätigen lassen)
RV-Pflicht
http://www.handelsblatt.com/karriere/re ... ten;699987
KV: wie GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer
http://www.law-blog.de/322/sozialversic ... er-organe/
Beitragszuschuss möglich:
http://www.versicherung-vergleiche.de/l ... uss_kv.htm
Zuschuss steuerfrei
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... _id=17288&
nachträgliche Steuerpflicht bei GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer
http://blog.steuerberaten.de/unternehme ... beitslohn/
Unterschiedliche Meinungen Sozialversicherung und Steuerverwaltung
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... id=3550122
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... xid=256996
Gruß
RHW
das ist wirklich ein schwieriges Thema!!
Ich habe folgende interessante Stellen gefunden, wobei sich die beiden letzten Links widersprechen. Am besten beim Finanzamt nachfragen (und ggf. schriftlich bestätigen lassen)
RV-Pflicht
http://www.handelsblatt.com/karriere/re ... ten;699987
KV: wie GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer
http://www.law-blog.de/322/sozialversic ... er-organe/
Beitragszuschuss möglich:
http://www.versicherung-vergleiche.de/l ... uss_kv.htm
Zuschuss steuerfrei
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... _id=17288&
nachträgliche Steuerpflicht bei GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer
http://blog.steuerberaten.de/unternehme ... beitslohn/
Unterschiedliche Meinungen Sozialversicherung und Steuerverwaltung
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... id=3550122
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... xid=256996
Gruß
RHW
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