Hallo,
ich bin neu im Forum und hoffe dass meine Frage hier rein passt. Vorerst aber kurz zu meiner Person. Ich bin Vertretungsweise 6 Monate in der Personalabteilung, da meine Kollegin in Elternzeit ist. Mit dem normalen Arbeitsablaut (Lohn/Gehlat und Zeiteverwalung der Mitarbeiter) komme ich gut zu recht, doch wenn Besonderheiten auftreten, dann bin ich auf das Internet. Derzeit habe ich wieder einen Sonderfall und weiß wie ich vorgehen muss und hoffe/bitte somit auf/um eure Unterstützung:
Folgendes:
Für den Produktionsbetreib haben wir für den Zeitraum 19.07.2010 - 31.08.10 eine Mitarbeitern beschäftig. Diese hat zuvor eine Ausbildung (bis zum 30.06.2010) absolviert. Ab dem 01.09.2010 geht sie studieren. Ich frage mich nun als was ich sie für die Krankenkasse anmelden soll. Als kurzfristig Beschäftigte? Soweit ich weiß, dürfen kurzfristig Beschäftigte nur bis zu 2 Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr arbeiten.
In wieweit hier die Ausbildungszeit an die 50 Tage angerechnet wird, weiß ich leider nicht und hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten.
Muss ich sie als normale Mitarbeiterin für den Zeitraum 19.07-31.08. anmelden? Und somit auch den AG- Anteil der KV Beiträge abführen? Oder wie mache ich das am besten?
Für jeden Tipp bin ich euch dankbar.
Gruß
Martin
P.S.
Mehr als 400 € Euro im Monat verdient die auch
kurzfristigen Beschäftigung + Studium
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: kurzfristigen Beschäftigung + Studium
marcys hat geschrieben:Hallo,
ich bin neu im Forum und hoffe dass meine Frage hier rein passt. Vorerst aber kurz zu meiner Person. Ich bin Vertretungsweise 6 Monate in der Personalabteilung, da meine Kollegin in Elternzeit ist. Mit dem normalen Arbeitsablaut (Lohn/Gehlat und Zeiteverwalung der Mitarbeiter) komme ich gut zu recht, doch wenn Besonderheiten auftreten, dann bin ich auf das Internet. Derzeit habe ich wieder einen Sonderfall und weiß wie ich vorgehen muss und hoffe/bitte somit auf/um eure Unterstützung:
Folgendes:
Für den Produktionsbetreib haben wir für den Zeitraum 19.07.2010 - 31.08.10 eine Mitarbeitern beschäftig. Diese hat zuvor eine Ausbildung (bis zum 30.06.2010) absolviert. Ab dem 01.09.2010 geht sie studieren. Ich frage mich nun als was ich sie für die Krankenkasse anmelden soll. Als kurzfristig Beschäftigte? Soweit ich weiß, dürfen kurzfristig Beschäftigte nur bis zu 2 Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr arbeiten.
In wieweit hier die Ausbildungszeit an die 50 Tage angerechnet wird, weiß ich leider nicht und hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten.
Muss ich sie als normale Mitarbeiterin für den Zeitraum 19.07-31.08. anmelden? Und somit auch den AG- Anteil der KV Beiträge abführen? Oder wie mache ich das am besten?
Für jeden Tipp bin ich euch dankbar.
Gruß
Martin
P.S.
Mehr als 400 € Euro im Monat verdient die auch
Hallo,
habe dazu folgendes gefunden (bin noch im Urlaub, deshlab kann ich nur aufs INternet zurückgreifen)
"Achtung: Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, sofern das Entgelt über 400 Euro liegt. Berufsmäßigkeit liegt unter anderem vor, wenn der Arbeitende das Geld für seinen Lebensunterhalt benötigt. Hier eine nicht vollständige Aufzählung:
* berufsmäßig
o Arbeitslosengeld-Empfänger
o ALG-II-Empfänger (Hartz-IV-Empfänger)
* nicht berufsmäßig
o normaler Arbeitnehmer, der zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausübt
o Personen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind
o Schüler während der Schulzeit
o Studenten während des Studiums
Hier liegt nun folgender Sachverhalt vor - Es handelt sich nicht mehr um einen Schüler und noch nicht um einen Studenten, folglich liegt hier Berufsmässigkeit vor und er ist als ganz normalöer Arbeitnehmer zu behandeln - keine Kurzfristigkeit wegen der fehlenden Voraussetzungen und keine geringfügige Tätigkeit weil mehr als 400,00 €.
Meine Auffassung (aus dem Bauch und der Erinnerung heraus).
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 28.07.2010, 19:29, insgesamt 1-mal geändert.
hallo fragesteller,
ich vertrete auch die Auffassung von Czauderna.
Muss Dir aber Folgendes sagen.
Hier antworten zwar meist Leute, die bei Krankenkassen arbeiten.
ABER: nicht unbedingt in der entsprechenden Fachabteilung, nämlich der Beitragsabteilung.
Bevor Du Dich ins Internet bzw hier in ein Forum stürtz , als PERSONALABTEILUNG, solltest Du bei der ZUSTÄNDIGEN KK anrufen.
Nach Beitragsabteilung fragen. Da bekommst Du dann auch eine Antwort.
In Internet stehen nämlich nicht nur richtige Sachen.
Hier dieses Forum wird meist aus Sicht von Privatleuten genutzt.
Muss Dir aber sagen, dass hier v Leute antworten, die nicht unbedingt
in der entsprechenden Fachabt
ich vertrete auch die Auffassung von Czauderna.
Muss Dir aber Folgendes sagen.
Hier antworten zwar meist Leute, die bei Krankenkassen arbeiten.
ABER: nicht unbedingt in der entsprechenden Fachabteilung, nämlich der Beitragsabteilung.
Bevor Du Dich ins Internet bzw hier in ein Forum stürtz , als PERSONALABTEILUNG, solltest Du bei der ZUSTÄNDIGEN KK anrufen.
Nach Beitragsabteilung fragen. Da bekommst Du dann auch eine Antwort.
In Internet stehen nämlich nicht nur richtige Sachen.
Hier dieses Forum wird meist aus Sicht von Privatleuten genutzt.
Muss Dir aber sagen, dass hier v Leute antworten, die nicht unbedingt
in der entsprechenden Fachabt
heinrich hat geschrieben:hallo fragesteller,
ich vertrete auch die Auffassung von Czauderna.
Muss Dir aber Folgendes sagen.
Hier antworten zwar meist Leute, die bei Krankenkassen arbeiten.
ABER: nicht unbedingt in der entsprechenden Fachabteilung, nämlich der Beitragsabteilung.
Bevor Du Dich ins Internet bzw hier in ein Forum stürtz , als PERSONALABTEILUNG, solltest Du bei der ZUSTÄNDIGEN KK anrufen.
Nach Beitragsabteilung fragen. Da bekommst Du dann auch eine Antwort.
In Internet stehen nämlich nicht nur richtige Sachen.
Hier dieses Forum wird meist aus Sicht von Privatleuten genutzt.
Muss Dir aber sagen, dass hier v Leute antworten, die nicht unbedingt
in der entsprechenden Fachabt
Hallo,
das ist schon richtig, aber wenn ich deinen Gedankengang weiterverfolge
dann kann man hier überhaupt nichts glauben und sollte immer doch nur seine Kasse kontaktieren. Grundsätzlich stimme ich diese "Forderung" ja auch zu, aber dann ist das Forum total überflüssig.
Wenn ich z.B. als Kassenmitarbeiter antworte dann überlege ich mir vorher ob ich diese Antwort auch verantworten kann, ansonsten halte ich es mit Dieter Nuhr.
Auch wenn ich nicht direkt in der Fachabteilung Leistungen sitzte oder in der Fachabteilung Mitgliedschaft und Beiträge, so bin ich doch als Kundenberater trotzdem genug Experte um hier antworten zu können.
Dies ist doch im Sinne des Forums und der Fragesteller oder täusche ich mit da ?
Gleichwohl, ich gebe dir recht - richtig endgültig für den Betreffenden ist die Frage erst beantwortet wenn er seine Kasse direkt fragt - wir kennen hier immer nur eine Seit des "Problems".
Gruss
Czauderna
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