Hallo,
gestern habe ich einen Brief meiner PKV erhalten.
Aufgrund einer nicht angegebenen Erkrankung bei Vertragsabschluss
würden sie jetzt ab sofort einen Risikozuschlag in Höhe von 85€ (monatl.) erheben.
Diesen Betrag müsste ich auch rückwirkend zum 01.01. diesen Jahres zahlen. Bei der telefonischen Rückfrage wurde mir erklärt, dass ein akuter Hexenschuss eine Erkrankung sei, die man angeben müsste.
Ich habe der Dame erklärt, dass ich 2008 deswegen 3mal in Behandlung war und ich nicht chronisch Rückenkrank sei.z.B. 2007,2006 und 2009 war ich nicht wegen akuter Rückschmerzen beim Arzt. Dieses bestätigte mir auch meine Hausärztin. Ich habe kein Rückenleiden oder Bandscheibenvorfall oder ähnliches. Bei Vertragsabschluss wurden meinerseits alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, ich wollte niemanden täuschen.
Die Dame meinte, dass ich auf jedenfall die 85€ RZ zahlen müsse. Ein
Attest von einem z.B. Orthopäden würde nichts bringen.
Es wäre nett, wenn IHR mir helfen würdet....ich bin wirklich ratlos.
Eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Hilfe ist für mich selbstverständlich.
Besten Dank im Voraus.
Rückwirkender Risikozuschlag, ist das rechtens?
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Hallo,
welcher Zeitraum wurde im Antrag abgefragt ? 5 Jahre ?
Dann wäre der RZ in jedem Fall zulässig. Wurden nur 3 Jahre abgefragt ? Dann ist die Frage, wann man denn von einer abgeschlossenen Behandlung sprechen kann und ob diese vor dem Zeitraum lag. Die Höhe des RZ für einen vor fast 4 Jahren kurz aufgetretenen Hexenschuss erscheint mir jetzt auch ein wenig Hoch. Oder war es doch ein Bandscheibenvorfall ?
Nennen Sie bitte Gesellschaft und Tarif, dann kann ich mal schauen in wie fern der RZ der üblichen Höhe entspricht.
Gruß
Philipp
welcher Zeitraum wurde im Antrag abgefragt ? 5 Jahre ?
Dann wäre der RZ in jedem Fall zulässig. Wurden nur 3 Jahre abgefragt ? Dann ist die Frage, wann man denn von einer abgeschlossenen Behandlung sprechen kann und ob diese vor dem Zeitraum lag. Die Höhe des RZ für einen vor fast 4 Jahren kurz aufgetretenen Hexenschuss erscheint mir jetzt auch ein wenig Hoch. Oder war es doch ein Bandscheibenvorfall ?
Nennen Sie bitte Gesellschaft und Tarif, dann kann ich mal schauen in wie fern der RZ der üblichen Höhe entspricht.
Gruß
Philipp
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Ich habe gerade nochmal hingeschaut.
Es war ja 2008.
Sie haben jetzt 2 Möglichkeiten:
Über die Höhe des RZ zu verhandeln (mit Hilfe eines Makler / Vertreter / Vermittler)
Oder die Gunst der Stunde nutzen und sich über Ihren generellen Versicherungsschutz Gedanken machen, da Sie letztes Jahr anscheinend schlecht beraten wurden.
Vielleicht gibt es Tarife die besser auf Sie passen und einen RZ günstiger kalkulieren. Eine Sonderkündigungsrecht besteht jetzt.
Gruß
Philipp
Es war ja 2008.
Sie haben jetzt 2 Möglichkeiten:
Über die Höhe des RZ zu verhandeln (mit Hilfe eines Makler / Vertreter / Vermittler)
Oder die Gunst der Stunde nutzen und sich über Ihren generellen Versicherungsschutz Gedanken machen, da Sie letztes Jahr anscheinend schlecht beraten wurden.
Vielleicht gibt es Tarife die besser auf Sie passen und einen RZ günstiger kalkulieren. Eine Sonderkündigungsrecht besteht jetzt.
Gruß
Philipp
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Re: Rückwirkender Risikozuschlag, ist das rechtens?
fränk_men hat geschrieben:Aufgrund einer nicht angegebenen Erkrankung bei Vertragsabschluss
... Bei Vertragsabschluss wurden meinerseits alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, ...
Was denn nun

Ich bin mir sicher, dass im Antrag nach den Behandlungen der letzten X Jahre gefragt wurde und nicht, ob man glaubt ein Rückenleiden zu haben.
Was ist mit dem Versicherungsvermittler, wurde der auf den Hexenschuss hingewiesen?
Hallo Cassiesmann,
ich wurde nicht nach einem Rückenleiden gefragt. Die Gesundheitsfragen sind wir damals telefonisch durchgegangen.
Habe die Krankenhausaufenthalte angegeben. Und nach Erkrankungen wurde ich gefragt. Aber Schnupfen, Erkältung würde die Versicherung nicht interessieren. Habe ja kein chronisches Rückenleiden habe dieses unter belanglos eingestuft. Habe letztes Jahr noch nicht einmal daran gedacht. Und jetzt hab ich den Ärger.
Ein krummer Rücken, Bandscheibenvorfall oder sowas sehe ich als Erkrankung an...oh Gott aber mal nen Hexenschuss.
Meine Hausarzt meinte auch, dass ich kein chronisches Rückleiden hätte.
Es wären nur akut Zustände gewesen, ich hätte eine gesunde Wirbelsäule.
....scheinbar aber doch nicht so gesund.
ich wurde nicht nach einem Rückenleiden gefragt. Die Gesundheitsfragen sind wir damals telefonisch durchgegangen.
Habe die Krankenhausaufenthalte angegeben. Und nach Erkrankungen wurde ich gefragt. Aber Schnupfen, Erkältung würde die Versicherung nicht interessieren. Habe ja kein chronisches Rückenleiden habe dieses unter belanglos eingestuft. Habe letztes Jahr noch nicht einmal daran gedacht. Und jetzt hab ich den Ärger.
Ein krummer Rücken, Bandscheibenvorfall oder sowas sehe ich als Erkrankung an...oh Gott aber mal nen Hexenschuss.
Meine Hausarzt meinte auch, dass ich kein chronisches Rückleiden hätte.
Es wären nur akut Zustände gewesen, ich hätte eine gesunde Wirbelsäule.
....scheinbar aber doch nicht so gesund.
fränk_men hat geschrieben:Hallo Cassiesmann,
ich wurde nicht nach einem Rückenleiden gefragt. Die Gesundheitsfragen sind wir damals telefonisch durchgegangen.
Habe die Krankenhausaufenthalte angegeben. Und nach Erkrankungen wurde ich gefragt. Aber Schnupfen, Erkältung würde die Versicherung nicht interessieren. Habe ja kein chronisches Rückenleiden habe dieses unter belanglos eingestuft. Habe letztes Jahr noch nicht einmal daran gedacht. Und jetzt hab ich den Ärger.
Ein krummer Rücken, Bandscheibenvorfall oder sowas sehe ich als Erkrankung an...oh Gott aber mal nen Hexenschuss.
Meine Hausarzt meinte auch, dass ich kein chronisches Rückleiden hätte.
Es wären nur akut Zustände gewesen, ich hätte eine gesunde Wirbelsäule.
....scheinbar aber doch nicht so gesund.
Sind Sie sich sicher, dass Sie die Gesundheitsangaben nicht unterschreiben mussten? Wer war der Vermittler, ein Makler oder ein Vertreter?
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Hallo fränk_men,
das ist leider der "Klassiker"!
Sie schreiben:
Ansonsten haben Sie nun ein Kündigungsrecht und könnten sich theoretisch einen neuen Versicherer suchen. Das muss innerhalb der gesetzten Annahmefrist geschehen.
Ob Sie das wollen, ob es sinnvoll ist und ob es zu einem besseren Ergebnis führt, kann von hier aus niemand sagen.
Falls Sie es versuchen wollen - machen Sie den Fehler nicht noch einmal.
Gesundheitsangaben müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß machen. Am besten nehmen Sie auch Einsicht in die Arztakte(n), damit Sie nichts vergessen.
RG
das ist leider der "Klassiker"!
Sie schreiben:
...aber (je nach Versicherer) nach "Krankheiten", "Beschwerden", "Untersuchungen", "Beratungen" und deshalb haben Sie eben nichtich wurde nicht nach einem Rückenleiden gefragt.
Es kommt auch nicht darauf an, was Siealle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet
als Erkrankung an (sehen)
Wer war denn WIR bzw der Gegenüber? Der hat in jedem Fall "Mist gebaut", weil er Sie auf die Folgen von solch fahrlässigen Angaben hätte hinweisen müssen. Falls Sie Zeugen haben, dass Sie den Hexenschuss erwähnt haben, könnten Sie eine Chance haben, dass das als der PKV zugegangene Information zählen könnte. Je nachdem, ob Ihr (Pseudo-)"Berater" ein Vertreter oder Makler war und wie die Dokumentation Ihrer Gespräche aussieht.Die Gesundheitsfragen sind wir damals telefonisch durchgegangen.
Ansonsten haben Sie nun ein Kündigungsrecht und könnten sich theoretisch einen neuen Versicherer suchen. Das muss innerhalb der gesetzten Annahmefrist geschehen.
Ob Sie das wollen, ob es sinnvoll ist und ob es zu einem besseren Ergebnis führt, kann von hier aus niemand sagen.
Falls Sie es versuchen wollen - machen Sie den Fehler nicht noch einmal.
Gesundheitsangaben müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß machen. Am besten nehmen Sie auch Einsicht in die Arztakte(n), damit Sie nichts vergessen.
RG
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Re: Rückwirkender Risikozuschlag, ist das rechtens?
fränk_men hat geschrieben:Die Dame meinte, dass ich auf jedenfall die 85€ RZ zahlen müsse.
fränk_men hat geschrieben:[b]Hilfe!! Doppelt versichert PKV!!
Hallo,
Ich bin seit ca. 8 Jahren PKV versichert.
Letztes Jahr habe ich aufgrund einer saftigen Beitragserhöhung
meine Versicherung gekündigt. Mein Kündigungsschreiben ist aber
leider nicht bei meiner Vorversicherung angekommen.
...]
fränk_men hat geschrieben:Hallo,
ich bin seit ca. 8 Jahren "Privat", nächstes Jahr ergibt sich folgende Situation:
Meine Frau (30 Jahre) und meine beiden Kinder 3 und 6 möchte ich gerne
auch "Privat" versichern...
Sie erleben aber auch verdammt viel. Es wär wohl sinnvoll, wenn Sie sich endlich mal in Ruhe vor Ort persönlich beraten lassen würden!
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