Als beihilfeberechtigter Beamter gesetzlich versichern?
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Als beihilfeberechtigter Beamter gesetzlich versichern?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin beihilfeberechtiger Beamter (50% Beihilfe) und möchte wissen ob es sinnvoll ist sich trotzdem freiwillig gesetzlich zu versichern - aus folgendem Grund:
1. Nach zwei Jahren endet mein Beamtenstatus, dann komme ich ja, wenn ich richtig liege nicht wieder in die GKV zurück?!
2. Aufgrund von Vorerkrankungen würde die PKV Risikozuschläge verlangen bzw. bestimmte Behandlungen ausschließen, was ich nicht möchte.
Kann man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter (in Hessen) Beihilfe in Anspruch nehmen?
Danke schonmal!
ich habe folgendes Problem. Ich bin beihilfeberechtiger Beamter (50% Beihilfe) und möchte wissen ob es sinnvoll ist sich trotzdem freiwillig gesetzlich zu versichern - aus folgendem Grund:
1. Nach zwei Jahren endet mein Beamtenstatus, dann komme ich ja, wenn ich richtig liege nicht wieder in die GKV zurück?!
2. Aufgrund von Vorerkrankungen würde die PKV Risikozuschläge verlangen bzw. bestimmte Behandlungen ausschließen, was ich nicht möchte.
Kann man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter (in Hessen) Beihilfe in Anspruch nehmen?
Danke schonmal!
Re: Als beihilfeberechtigter Beamter gesetzlich versichern?
cawero hat geschrieben:Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin beihilfeberechtiger Beamter (50% Beihilfe) und möchte wissen ob es sinnvoll ist sich trotzdem freiwillig gesetzlich zu versichern - aus folgendem Grund:
1. Nach zwei Jahren endet mein Beamtenstatus, dann komme ich ja, wenn ich richtig liege nicht wieder in die GKV zurück?!
2. Aufgrund von Vorerkrankungen würde die PKV Risikozuschläge verlangen bzw. bestimmte Behandlungen ausschließen, was ich nicht möchte.
Kann man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter (in Hessen) Beihilfe in Anspruch nehmen?
Danke schonmal!
Hallo,
ja, die freiwillige Weiterversicherung als Beamter in der GKV ist möglich, wobei hier die Betonung auf Weiterversicherung liegt. Eine Aufnahmeberechtigung in die GKV gibt es für Beamte nicht, es sei denn, sie waren bereits Mitglied der GKV oder kommen aus der Familienversicherung, ebenfalls aus der GKV.
Gerade in Hessen räumt das dorttige Beihilferecht den gesetzlich krankenversicherten Beamten die Beihilfemöglichkeit selbst in dem Falle ein dass diese sich grundsätzlich nur auf KVK. behandeln lassen, also als Kassenpatient und nicht als Privatpatient.
Gruss
Czauderna
Danke erstmal für die schnelle Antwort!!!
Ich muss aber trotzdem nochmal nachfragen (habe leider nicht so viel Ahnung auf dem Gebiet)
Es ist also so, dass ich als freiwillig gesetzlich Versicherter in Hessen die 50% Beihilfe trotzdem in Anspruch nehmen kann? Hab ich das richtig verstanden? Wenn ja, wie soll das gehen, ich bekomme ja vom Arzt keine Rechnung als Kassenpatient...
Ich muss aber trotzdem nochmal nachfragen (habe leider nicht so viel Ahnung auf dem Gebiet)
Es ist also so, dass ich als freiwillig gesetzlich Versicherter in Hessen die 50% Beihilfe trotzdem in Anspruch nehmen kann? Hab ich das richtig verstanden? Wenn ja, wie soll das gehen, ich bekomme ja vom Arzt keine Rechnung als Kassenpatient...
Du brauchst der Beihilfe keine Rechnungen ...
... einzureichen - welche denn auch? - wenn Du den Kassenpatienten gibst.
Die (hessische) Beihilfe zahlt Dich gewissermaßen dafür aus, dass Du auf sie verzichtest.
Details liefere ich nach.
Nur soviel ist mir noch spontan in Erinnerung: Ein betroffener Hesse verglich die Hessenbeihilfe mal mit einer Ehefrau, die ihrem Mann - dem Hessenbeamten -ein extra Taschengeld gibt, damit er auf ein angestammtes Eherecht - in gegenseitigem Einvernehmen, versteht sich - verzichtet, sie also (nachts und auch tagsüber) in Ruhe lässt. Das heißt aber noch lange nicht, dass er das Geld auch auf die hohe Kante legen kann
Gruß von
Gerhard
Die (hessische) Beihilfe zahlt Dich gewissermaßen dafür aus, dass Du auf sie verzichtest.
Details liefere ich nach.
Nur soviel ist mir noch spontan in Erinnerung: Ein betroffener Hesse verglich die Hessenbeihilfe mal mit einer Ehefrau, die ihrem Mann - dem Hessenbeamten -ein extra Taschengeld gibt, damit er auf ein angestammtes Eherecht - in gegenseitigem Einvernehmen, versteht sich - verzichtet, sie also (nachts und auch tagsüber) in Ruhe lässt. Das heißt aber noch lange nicht, dass er das Geld auch auf die hohe Kante legen kann

Gruß von
Gerhard
Forist RHW hat am 24.4. im Beihilfeforum geschrieben
Hallo,
in Hessen gibt es für GKV-Versicherte Beamte eine Sonderregelung:
Bei Nutzung der Versichertenkarte wird nachträglich eine Beihilfe ausgezahlt:
(5) Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten
Zitat:
Personen, die keinen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag erhalten, die als Dienstordnungsangestellte keinen ermäßigten Beitrag entrichten oder die keinen Anspruch aus einem Teilkostentarif haben, gilt der nachgewiesene Geldwert in Anspruch genommener Sachleistungen der Krankenversicherung, vermindert um gesetzliche Zuzahlungen, als beihilfefähige Aufwendungen. Hiervon ist ausgenommen der in Abs. 6 Nr. 3 bezeichnete Ehegatte des Beihilfeberechtigten. Der Geldwert von Sachleistungen ist bis zur Höhe der Versicherungsbeiträge des Beihilfeberechtigten und der berücksichtigungsfähigen Angehörigen beihilfefähig, die für die dem Antragsmonat vorausgegangenen zwölf Kalendermonate geleistet und nicht bei einer früheren Beihilfefestsetzung berücksichtigt wurden.
aus § 5 http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspoint
[...]
Danke, RHW
Gruß von
Gerhard
in Hessen gibt es für GKV-Versicherte Beamte eine Sonderregelung:
Bei Nutzung der Versichertenkarte wird nachträglich eine Beihilfe ausgezahlt:
(5) Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten
Zitat:
Personen, die keinen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag erhalten, die als Dienstordnungsangestellte keinen ermäßigten Beitrag entrichten oder die keinen Anspruch aus einem Teilkostentarif haben, gilt der nachgewiesene Geldwert in Anspruch genommener Sachleistungen der Krankenversicherung, vermindert um gesetzliche Zuzahlungen, als beihilfefähige Aufwendungen. Hiervon ist ausgenommen der in Abs. 6 Nr. 3 bezeichnete Ehegatte des Beihilfeberechtigten. Der Geldwert von Sachleistungen ist bis zur Höhe der Versicherungsbeiträge des Beihilfeberechtigten und der berücksichtigungsfähigen Angehörigen beihilfefähig, die für die dem Antragsmonat vorausgegangenen zwölf Kalendermonate geleistet und nicht bei einer früheren Beihilfefestsetzung berücksichtigt wurden.
aus § 5 http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspoint
[...]
Danke, RHW
Gruß von
Gerhard
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Darf ich mal tippen, dass Sie Lehramtsanwärter sind? Es hängt von vielen Faktoren ab, aber wenn Sie z.B. im Anschluss eine BAT-Stelle bekommen, müssen Sie wieder in die GKV. Von daher ist die Aussage glaube ich recht uninformiert von Ihnen.
Zuletzt geändert von Cassiesmann am 05.08.2010, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
Guter Tipp!
Volltreffer, tippe ich jetzt mal.Cassiesmann hat geschrieben:Darf ich mal tippen, dass Sie Lehramtsanwärter sind?
Es hängt von vielen Faktoren ab, aber wenn Sie z.B. im Anschluss eine BAt-Stelle bekommen, müssen Sie wieder in die GKV. Von daher ist die Aussage glaube ich recht uninformiert von Ihnen.
Z. B. bekommt er auch gar nichts, und dann kann er für den BT kandidieren (BT in diesem Fall nicht Bundestag, sondern Basistarif) .
Aus meiner Sicht bleibst Du besser in der GKV. Aber es gibt sicher auch andere Sichtweisen ...
Gruß von
Gerhard
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Re: Guter Tipp!
GS hat geschrieben:Z. B. bekommt er auch gar nichts, und dann kann er für den BT kandidieren (BT in diesem Fall nicht Bundestag, sondern Basistarif) .
Aus meiner Sicht bleibst Du besser in der GKV. Aber es gibt sicher auch andere Sichtweisen ...
Wie kannst Du eine Aussage Treffen, ohne Fakten zu kennen? Was soll soll der Verweis auf den Basistarif?
Ja es geht tatsächlich ums Referendariat, was ich jetzt anfange. Das dauert bekanntlich zwei Jahre und für diese Zeit bin ich Beamter auf Widerruf. Nach den zwei Jahren verliere ich diesen Status.
Also ich fasse mal zusammen, wie mein Kenntnisstand im Moment ist und ihr widersprecht ggf.:
1. Wenn ich nach dem Ref angestellt und verbeamtet werde, dann könnte ich zurück in die GKV.
2. Wenn ich nach dem Ref ne Stelle bekomme und weiter Beamter bin muss ich in der PKV bleiben.
3. Wenn ich nach dem Ref nichts kriege (bzw. nichts kriegen möchte weil z.B. erstmal Familienplanung ansteht) dann muss ich auch in der PKV bleiben und hab ein richtiges Problem, weil ich nur Arbeitslosengeld bekomme und extrem hohe Versicherungsbeiträge zahle.
Daher also der Gedanke in der gesetzlichen zu bleiben. Wenn die Beihilfe da sogar trotzdem was zahlt, fände ich diese Möglichkeit durchaus verlockend.
Also ich fasse mal zusammen, wie mein Kenntnisstand im Moment ist und ihr widersprecht ggf.:
1. Wenn ich nach dem Ref angestellt und verbeamtet werde, dann könnte ich zurück in die GKV.
2. Wenn ich nach dem Ref ne Stelle bekomme und weiter Beamter bin muss ich in der PKV bleiben.
3. Wenn ich nach dem Ref nichts kriege (bzw. nichts kriegen möchte weil z.B. erstmal Familienplanung ansteht) dann muss ich auch in der PKV bleiben und hab ein richtiges Problem, weil ich nur Arbeitslosengeld bekomme und extrem hohe Versicherungsbeiträge zahle.
Daher also der Gedanke in der gesetzlichen zu bleiben. Wenn die Beihilfe da sogar trotzdem was zahlt, fände ich diese Möglichkeit durchaus verlockend.
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cawero hat geschrieben:Also ich fasse mal zusammen, wie mein Kenntnisstand im Moment ist und ihr widersprecht ggf.:
1. Wenn ich nach dem Ref angestellt und verbeamtet werde, dann könnte ich zurück in die GKV.
Ja
2. Wenn ich nach dem Ref ne Stelle bekomme und weiter Beamter bin muss ich in der PKV bleiben.
Ja
3. Wenn ich nach dem Ref nichts kriege (bzw. nichts kriegen möchte weil z.B. erstmal Familienplanung ansteht) dann muss ich auch in der PKV bleiben und hab ein richtiges Problem, weil ich nur Arbeitslosengeld bekomme und extrem hohe Versicherungsbeiträge zahle.
Nein. In der Regel gibt es kein Arbeitslosengeld, da Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. ABER: Einige Versichere bieten für diese Zeit Übergangsmöglichkeiten (Verdoppelt den Anwärtertarif) für bis zu 18 Monate. Das kostet je nach Alter und Geschlecht 90-150€, also nicht mehr als die freiwillige GKV. Man hat ale 18 mon. Zeit sich einen sozialversicherungspflichtigen Job zu suchen. Evtl. gibt es auch einen Ehegatten, der GKV versichert ist, dann kommt man in die kostenfreie Familienversicherung.
Daher also der Gedanke in der gesetzlichen zu bleiben. Wenn die Beihilfe da sogar trotzdem was zahlt, fände ich diese Möglichkeit durchaus verlockend.
Genau dieses Problem hat jeder Referendar. Außer gesundheitlichen Problemen und Kinder ohne anderes Elternteil in der GKV sehe ich kein Argument gegen die PKV im Referendariat.
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cawero hat geschrieben:Ich meine mit Arbeitslosengeld das Arbeitslosengeld II. Das würde ich dann ja bekommen. Und selbst wenn ich "nur" verdoppelten Anwärtertarif zahlen würde ist es fraglich, ob die Arge das übernimmt.
Mit einem Beamten verheiratet und ALGII, never.
"Leider" ist mein Mann selbst Beamter und in der PKV. Familienversicherung fällt also aus.
GS hat geschrieben:... die Fakten?
So Fakten: Was passiert denn nach dem Ref. mit der freiwilligen GKV? Vereinfacht wird das hälftige Einkommen des Gatten herangezogen und schuwbs wird die freiwillige GKV bis zu 300€ teuer.
Das lieber GS meinte ich damit, dass man erst mal Fakten kennen muss, bevor man Fragenden zu oder gegen etwas rät!
Mein Mann ist Beamtenanwärter (gerade erst angefangen) und verdient keine 1000 Euro. Wird schwer davon zu zweit zu leben...
Ich war gerade bei der Beihilfe. Die zahlt auch bei GKV zu. Im besten Fall bekommt man 50% des monatlichen GKV-Beitrags zurück. Dann besteht fast kein Unterschied mehr zur PKV...
Ich war gerade bei der Beihilfe. Die zahlt auch bei GKV zu. Im besten Fall bekommt man 50% des monatlichen GKV-Beitrags zurück. Dann besteht fast kein Unterschied mehr zur PKV...
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cawero hat geschrieben:Mein Mann ist Beamtenanwärter (gerade erst angefangen) und verdient keine 1000 Euro. Wird schwer davon zu zweit zu leben...
Ich war gerade bei der Beihilfe. Die zahlt auch bei GKV zu. Im besten Fall bekommt man 50% des monatlichen GKV-Beitrags zurück. Dann besteht fast kein Unterschied mehr zur PKV...
... wenn Rechnungen eingereicht werden. Wenn Sie nicht zum Arzt gehen, bekommen Sie auch nichts von der Beihilfe dazu.
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