Krankenkassenbeitrag nach abgelaufener ALG 1 Leistung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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siebenlist
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Krankenkassenbeitrag nach abgelaufener ALG 1 Leistung

Beitragvon siebenlist » 04.08.2010, 23:58

Hallo an die Experten,

zunächst freue ich mich, auf dieses interessante Forum gestoßen zu sein und danke vorab schon mal allen usern für die hilfreichen Informationen.

Mein Problem: Ich werde bald keine ALG 1 - Leistungen (Arbeitslosengeld) erhalten und muss selbstverständlich krankenversichert bleiben. Ich bin bald 60 Jahre alt und die Chancen auf einen neuen Job sind gleich null.

Da ich ein bischen angespart habe und auch noch geringe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung habe, kommt Hartz 4 für mich nicht infrage. Bis zur Rente muss ich auch noch warten.

Kann ich weiter in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben und wie hoch ist der Beitrag wenn meine Frau (nicht erwerbstätig) mitversichert ist?


Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß siebenlist

RHW
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Beitragvon RHW » 07.08.2010, 14:44

Hallo,

wenn man länger als 1 Jahr ohne Unterbrechnung in der GKV Mitglied war, kann man eine freiwillige Versicherung beantragen.

Diese kostet 14,3% für die KV und 1,95 bzw. 2,2% für die PV von den beitragspflichtigen Einnahmen.
Wenn die monatlichen Einnahmen unter 851 Euro liegen, beträgt der Mindestbeitrag zur KV und PV zusammen 138 Euro.

Gruß
RHW

siebenlist
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Beitragvon siebenlist » 16.08.2010, 16:49

Hallo RHW,

danke für Deine Antwort - ist in den von Dir geschilderten Beträgen auch die Ehefrau mitversichert wenn sie keine eigene Tätigkeit ausübt?

Gruß Siebenlist

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.08.2010, 18:05

Die Ehefrau ist kostenlos mit versichert, wenn sie unter anderem kein Gesamteinkommen hat, welches monatlich über 365,00 Euro liegt.

Wenn also nix an Einkommen, dann dürften die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung vorliegen!


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