PKV Kind
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PKV Kind
Hallo,
wir erwarten in nächster Zeit Nachwuchs und werden diesen privat versichern müssen. Dabei gibt es nun ja die folgenden Möglichkeiten:
1. Kind wird in der PKV meines Mannes versichert (ich bin GKV).
2. Kind wird in einer anderen PKV versichert.
3. Kind wird freiwillig gesetzlich versichert.
Kann mir jemand die Vor- und Nachteile der Möglichkeiten erläutern?
Danke und Grüße,
akazie
wir erwarten in nächster Zeit Nachwuchs und werden diesen privat versichern müssen. Dabei gibt es nun ja die folgenden Möglichkeiten:
1. Kind wird in der PKV meines Mannes versichert (ich bin GKV).
2. Kind wird in einer anderen PKV versichert.
3. Kind wird freiwillig gesetzlich versichert.
Kann mir jemand die Vor- und Nachteile der Möglichkeiten erläutern?
Danke und Grüße,
akazie
akazie hat geschrieben:Er erscheint uns als nicht so gut (z.B. sehr teuer). Aber bei den anderen Varianten entstehen unseres Wissens Nachteile, die wir aber nicht genau kennen. Deshalb würden wir da gern mehr drüber wissen, um das abschätzen zu können.
Na wenn Sie den Central-Tarif als teuer empfinden...
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hulrich hat geschrieben:Knackwurst hat geschrieben:Denken Sie aber in jedem Fall daran, keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
Es heißt nicht umsonst "Kinderkrankheiten"...
Das kann man so nicht sagen. Teilweise ist die monatliche Beitragsersparnis multipliziert mit 12 geringer als eine etwaige Selbstbeteiligung.
Und wenn der Vater Angestellter ist, hat der von der Beitragsersparnis nur die Hälfte, die SB aber voll und hat weniger KV-Beiträgen die abgesetzt werden können.
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Re: PKV Kind
[quote="akazie"]Hallo,
1. Kind wird in der PKV meines Mannes versichert (ich bin GKV).
2. Kind wird in einer anderen PKV versichert.
3. Kind wird freiwillig gesetzlich versichert.
akazie[/quote]
ich werde einmal versuchen auf die Fragen zu antworten.
Zu 1 wenn Vater schon länger Versichert ist (3 Monate) dann Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ganz wichtig wenn kleinste Abweichungen von der Norm bei der Geburt eintreten.
zu 2 m.M. Nein weil es im Streitfall sein kann dass Gesundheitsangaben nicht richtig beantwortet werden.
zu 3 hat auch seine Reize
Krankengeld für 10 Tage wenn das Kind krank ist. abhängig was die Central haben will.
und zu.4
Kind gesetzlich Plus privater Ergänzungsversicherung.
Gruß
1. Kind wird in der PKV meines Mannes versichert (ich bin GKV).
2. Kind wird in einer anderen PKV versichert.
3. Kind wird freiwillig gesetzlich versichert.
akazie[/quote]
ich werde einmal versuchen auf die Fragen zu antworten.
Zu 1 wenn Vater schon länger Versichert ist (3 Monate) dann Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ganz wichtig wenn kleinste Abweichungen von der Norm bei der Geburt eintreten.
zu 2 m.M. Nein weil es im Streitfall sein kann dass Gesundheitsangaben nicht richtig beantwortet werden.
zu 3 hat auch seine Reize

und zu.4

Gruß
Re: PKV Kind
DKV-Service-Center hat geschrieben:ich werde einmal versuchen auf die Fragen zu antworten.
Zu 1 wenn Vater schon länger Versichert ist (3 Monate) dann Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ganz wichtig wenn kleinste Abweichungen von der Norm bei der Geburt eintreten.
zu 2 m.M. Nein weil es im Streitfall sein kann dass Gesundheitsangaben nicht richtig beantwortet werden.
und dann sind die 2 Monate zu 1) meist schon vorbei, 2) also nur, wenn bei Geburt des Kindes absolut alles ok
würde ich nicht überbewerten. Gerade wenn das Kind nicht gesund ist, kann die Option "nächste 18-25 Jahre privat" den Eltern mehr Nerven ersparen als das Krankengeld je aufwiegen kann - nach meiner Erfahrung jedenfalls, und "die" ist inzwischen immerhin fast 22 Jahre alt.zu 3 hat auch seine ReizeKrankengeld für 10 Tage wenn das Kind krank ist. abhängig was die Central haben will.
und zu. 4: Kind gesetzlich Plus privater Ergänzungsversicherung.
wenn schon 3), klar, dann besser gleich 4, solange machbar.
Nicht erst dann von 3) nach 4) anwackeln, wenn es dafür zu spät ist.
Gru0 von
Gerhard
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Cassiesmann hat geschrieben:hulrich hat geschrieben:Knackwurst hat geschrieben:Denken Sie aber in jedem Fall daran, keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
Es heißt nicht umsonst "Kinderkrankheiten"...
Das kann man so nicht sagen. Teilweise ist die monatliche Beitragsersparnis multipliziert mit 12 geringer als eine etwaige Selbstbeteiligung.
Und wenn der Vater Angestellter ist, hat der von der Beitragsersparnis nur die Hälfte, die SB aber voll und hat weniger KV-Beiträgen die abgesetzt werden können.
Danke. Und bei steigenden PKV-Prämien ist eine Beitragsersparnis schnell überholt (unabhängig von SB-Anpassungen).
Hallo,
vielleicht als Ergänzung zu den Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nach § 10 Absatz 3 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Die kostenlose Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn:
1) die Eltern miteinander verheiratet sind
UND
2) die Einkünfte des PKV-Elternteils über der Versicherungspflichtsgrenze von 4162 Euro im monatlichen Durchschnitt liegen: es sind hier die steuerlichen Einkünfte maßgebend. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet, Zins- und Mieteinnahmen ggf. addiert; steuerfreie Einnahmen bleiben außen vor
(in bestimmten Ausnahmefällen gilt die Grenze von 3750 Euro)
UND
3) die Einkünfte des PKV-Ehegatten sind regelmäßig höher als die des GKV-Ehegatten
Wenn mindestens einer der drei Punkte nicht zutrifft, kann das Kind kostenlos familienversichert werden.
Die GKV-Mitgliedschaft für Kinder kostet 138 Euro monatlich. Später besteht bei Studenten und Fachschülern nach aktueller Lage ein Beitrag von 65 Euro monatlich.
Die Leistungen beinhalten:
- Reha/Kuren
- Psychotherapie
- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- offenes Hilfsmittelverzeichnis
http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Gruß
RHW
vielleicht als Ergänzung zu den Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nach § 10 Absatz 3 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Die kostenlose Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn:
1) die Eltern miteinander verheiratet sind
UND
2) die Einkünfte des PKV-Elternteils über der Versicherungspflichtsgrenze von 4162 Euro im monatlichen Durchschnitt liegen: es sind hier die steuerlichen Einkünfte maßgebend. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet, Zins- und Mieteinnahmen ggf. addiert; steuerfreie Einnahmen bleiben außen vor
(in bestimmten Ausnahmefällen gilt die Grenze von 3750 Euro)
UND
3) die Einkünfte des PKV-Ehegatten sind regelmäßig höher als die des GKV-Ehegatten
Wenn mindestens einer der drei Punkte nicht zutrifft, kann das Kind kostenlos familienversichert werden.
Die GKV-Mitgliedschaft für Kinder kostet 138 Euro monatlich. Später besteht bei Studenten und Fachschülern nach aktueller Lage ein Beitrag von 65 Euro monatlich.
Die Leistungen beinhalten:
- Reha/Kuren
- Psychotherapie
- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- offenes Hilfsmittelverzeichnis
http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Gruß
RHW
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