Freiwillige GKV nach Elterngeld -> später kein zurück?

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Frank-DD
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Freiwillige GKV nach Elterngeld -> später kein zurück?

Beitragvon Frank-DD » 20.08.2010, 11:14

Hallo,

zunächst eine kurze Vorstellung als neuer Nutzer:

Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (1,5 und 4,5). Ich bin berufstätig, und meine Frau ist in Elternzeit.

Nun zu unserem nicht ganz alltäglichen Problem. Sollte das schon behandelt sein, freue ich mich über einen Link - ich hab es in der Suche jetzt nicht gefunden.

Zur Zeit wird die KV meiner Frau (keine Ehe) und der Kinder durch den Bezug von Elterngeld gesichert. Dieser endet Mitte November nach 23 Monaten. Davor bestand ALG1-Bezug, Restanspruch bestünde auch noch.

Ab Mitte Dezember, "im dritten Lebensjahr", so die gesetzliche Formulierung, soll für 9 Monate Landeserziehungsgeld bezogen werden.
Ein Bezug direkt im Anschluss wäre nur für 6 Monate möglich, da "im zweiten Lebensjahr" beginnend. Das möchten wir nicht.

Nun aber besteht für einen Monat eine Lücke. Nach Aussage der AOK vor Ort ist eine freiwillige Versicherung zwar möglich, aber eine Übernahme der Beiträge durch das dann folgende Landeserziehungsgeld sei nicht möglich.

Ein Zurück zur "normalen" GKV gäbe es dann erst durch einen versicherungspflichtigen Job.

Wir haben in den vergangenen fünf Jahren so manche Klippe zwischen ALG2 (trotz massenweise Überstunden am WE teilweise 4-Schicht-Arbeit in 7-Tage-Woche), Kinderzuschlag und Wohngeld umschifft, doch diesmal weiß ich echt nicht, was zu tun ist.

Gibt es noch einen Unterschied, ob vor Beginn des Elterngeldes ALG1 oder Job war?

Die Alternative, sich für den einen Monat arbeitslos zu melden, und sei es nur für 3 Stunden am Tag, kann es ja irgendwie auch nicht sein. Da sehe ich mich schon wieder sämtliche Anträge mit unzähligen Seiten und zig Kopien neu stellen, Rückzahlungschaos, Bescheide, Änderungsbescheide ... Alles eine Menge Ärger und Zeit, die ich viel lieber mit den Kindern verbringen möchte...

Vielen Dank. :)

heinrich
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Beitragvon heinrich » 20.08.2010, 13:35

Hallo,

soweit der Sachverhalt hier von Dir richtig vorgetragen wurde, ist die Aussage der KK vollkommen richtig.

Schau Dir mal § 192 SGB V an. Dort ist der Erhalt (betone: ERHALT) von Mitgliedschaften geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html

auszugsweise

.......bleibt (DAS IST DAS ENTSCHEIDENDE WORT) erhalten, solange
... oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen ......genommen wird

Bis zum Beginn des Elterngeldbezuges wurde anscheinend Arbeitslosengeld bezogen. DIESE Mitgliedschaft BLEIBT dann erhalten, da es das ELTERNGELD NAHTLOS an den Arbeitslosengeld-Anspruch (ggfl. noch zwischendurch mitgliedschaftserhaltend durch Mutterschaftsgeld, aber dies ist hier wohl zu kompliziert zu erklären)

ALSO muss nahtlos JEDEN Tag durchgehend Elterngeld bezogen werden, damit diese Mitgliedschaft (die ja kostenlos ist) erhalten BLEIBT.

1 Tag Lücke macht die Erhaltung schon zunichte.

Völlig richtig, was die KK gesagt hat.

Wie bist Du denn versichert.
gesetzlich oder privat

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.08.2010, 16:45

Mal ne bescheidene Frage, was ist denn Landeserziehungsgeld?

Wie soll die Holde denn während des Bezugs von Landeserziehungsgeld versichert werden?

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 20.08.2010, 18:16

Hallo,
Rossi hat geschrieben:Mal ne bescheidene Frage, was ist denn Landeserziehungsgeld?

Wie soll die Holde denn während des Bezugs von Landeserziehungsgeld versichert werden?
Wenn sich das Landeserziehungsgeld nahtlos an die vorherige Versicherung anschließen würde, bliebe die Mitgliedschaft erhalten (§ 192 SGB V) und es bestände Beitragsfreiheit während des Erziehungsgeldbezuges(§ 224 SGB V).

Rossi hat geschrieben:Mal ne bescheidene Frage, was ist denn Landeserziehungsgeld?
M.W. gibt es das nur in einigen Bundesländern (Bayern., Thüringen, Sachsen) und wird einkommensabhängig und nach dem Elterngeld gezahlt.

MfG
ratte1

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Beitragvon Rossi » 20.08.2010, 19:36

Okay, dann müßte für die Holde wohl auf für die Zeit des Bezuges Landeserziehungsgeldes auch weiterhin ne freiw. Kv. gemacht werden.

Rechnet sich das?

Ist es nicht naherliegender dann nahtlos das Landeserziehungsgeld für 6 Monate in Anspruch zu nehmen? Dann dürfte die Kv. weiterhin beitragsfrei sein.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 20.08.2010, 21:32

Rossi hat geschrieben:Okay, dann müßte für die Holde wohl auf für die Zeit des Bezuges Landeserziehungsgeldes auch weiterhin ne freiw. Kv. gemacht werden.

Rechnet sich das?

Ist es nicht naherliegender dann nahtlos das Landeserziehungsgeld für 6 Monate in Anspruch zu nehmen? Dann dürfte die Kv. weiterhin beitragsfrei sein.
Das sehe ich auch so.

MfG
ratte1


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