Basistarif/hoher Risikozuschlag

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Rolien
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Basistarif/hoher Risikozuschlag

Beitragvon Rolien » 20.08.2010, 17:22

Ich habe als Hilfebdürftige eine Umstellung in den Basistarif beantragt. Ich musste Gesundheitsfragen beantworten. Mir wurden x Fragebögen zugesandt zu allen möglichen "Erkrankungen". Ich habe eine chronische neurologische Erkrankung, die evtl. regelmäßig behandelt werden wird aber nicht zwangsweise behandelt werden muss. Es handelt sich nicht um den Untergang von Nervenzellen. Es wurden aber auch Fragen gestellt z.B. zu einer Nierenerkrankung, die jetzt bei dem Risikozuschlag mit aufgeführt wurde. Ich hab ab und zu eine Blasenentzündung und mehr nicht. Ich hab fast bei allen bis auf die neurologische Erkrankung wahrheitsgemäß erklärt, dass das nicht mehr behandelt wird und ich keine Beschwerden hab. Ich kenn jemanden, der die gleiche Grunderkrankung hat wie ich und wesentlich weniger Risikozuschlag zahlt. Wie kann das sein? Es handelt sich übrigens um eine Summe von 274 Euro

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Beitragvon Cassiesmann » 20.08.2010, 17:28

Hallo,

im Basistarif gibt es keine Risikozuschläge für die Versicherungsnehmer. Man kann aber anhand der Krankheiten nichts bezüglich etwaiger Zuschlage sagen, das sind individuelle Betrachtungen.

Rolien hat geschrieben: Ich hab fast bei allen bis auf die neurologische Erkrankung wahrheitsgemäß erklärt, dass das nicht mehr behandelt wird und ich keine Beschwerden hab.


Den Satz verstehe ich nicht so ganz.

Gruß
CM

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Beitragvon Rossi » 20.08.2010, 17:37

Tja, für die Kunden im Basistarif haben die priv. Versicherer ja ein sog. Risikostrukturtöpfen zu bilden. Dafür muss man alle Erkrankungen angeben, damit die priv. Kv. evtl. etwas aus diesem Töpfchen bekommt. Aber auf die Höhe des Beitrags spielt es keine Rolle.

Wobei, ich hab mir mal sagen lassen, dass es dieses Töpfchen noch nicht gibt?!?

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Beitragvon Cassiesmann » 20.08.2010, 18:53

Rossi hat geschrieben:Wobei, ich hab mir mal sagen lassen, dass es dieses Töpfchen noch nicht gibt?!?


Korrekt

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Beitragvon Rossi » 20.08.2010, 19:37

Aha! Und warum dann diese mega Fragen? Abwimmelungstaktik?

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Beitragvon Cassiesmann » 20.08.2010, 20:54

Weil unklar war/ist welche Dimensionen der Basistarif annimmt bzw annehmen würde (Karlchen Lauterbach sprach ja von Hunderttausenden, die sich wieder versichern würden) und für den Fall ähnlich wie dem Morbi-RSA ein Ausgleich geschaffen werden soll(te).

Wenn es für potentielle Kunden eine solche Abschreckung sein sollte sich ärztlich untersuchen zu lassen und Gesundheitsfragen zu beantworten, dann weiß ich auch nicht mehr. Die Fragen sind weniger umfangreich als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die machen trotz der "mega Fragen" ganz viele Leute sogar freiwillig ;-)

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Beitragvon Rolien » 20.08.2010, 21:18

Ich wollte damit sagen, dass ich eine neurologische Erkrankung habe, die zumindest so schwerwiegend ist, dass sie zur Berufsunfähigkeit geführt hat. Alles andere, was da jetzt mit in den Zuschlag reingenommen wurde, ist so wie ich die Ärzte verstanden hab, nicht so schwerwiegend, dass es weiter behandlungsbedürftig ist. Die Brust muss routinemäßig untersucht werden. Ist aber auch nichts Schlimmes. Zisten sind drin, um genau zu sein. Myome haben Tausende Frauen und die werden damit 90. Ich frag mich mal wieder, ob ich da übers Ohr gehauen werde sprich, : soll ich das von einem Experten prüfen lassen oder ist das überflüssig?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.08.2010, 22:16

Hallo Rolien,
für den Beitrag welchen Sie zahlen müssen, ist Ihre Erkrankung , so schwer Sie auch sein mag , unerheblich. Ihre Pflicht, ist es alle Fragen Wahrheitsgemäß zu beantworten und ärztliche Ateste beizubringen. Nur mit vollständig beantworteten Fragen ist ein Vertrag möglich.
Gruß
Ps. ein Schelm wer böses dabei denkt.

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Beitragvon Cassiesmann » 20.08.2010, 22:40

Rolien hat geschrieben:. Alles andere, was da jetzt mit in den Zuschlag reingenommen wurde,.... Ich frag mich mal wieder, ob ich da übers Ohr gehauen werde sprich, : soll ich das von einem Experten prüfen lassen oder ist das überflüssig?


Ich sag es gerne noch einmal, es gibt beim Basistarif KEINEN Risikozuschlag. Da passt was nicht!

Abgesehen davon ist es Aufgabe der Versicherung zu beurteilen, was schwerwiegend ist und was nicht. Das ist hier aber nebensächlich.

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Zuschlag nur fiktiv, solange im Basistarif

Beitragvon GS » 21.08.2010, 00:40

darin liegt m. E. das Problem: rolien erkennt nicht (oder will nicht erkennen) dass ein Zuschlag nicht in Frage kommt , solange sie im Basistarif bleibt. Erst wenn sie in einen anderen Tarif wechseln wollte/sollte/könnte, würde der Zuschlag "zuschlagen".

Erst dann - also vermutlich nie.

Also was soll's - Fragen korrekt beantworten, Zuschlag sehen und gleich wieder vergessen.

Und gut is.

Die Prozedur haben sich andere aus"gedacht" - so genannte Gesundheitspolitiker, die das Ding noch vor der BT-Wahl 2009 durchjagen wollten, egal wie.

Was dabei herauskam, müssen rolien und Leidensgenossen zurzeit ausbaden.

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Beitragvon Rolien » 21.08.2010, 13:13

Natürlich erkenn ich das. Das ist mir völlig klar, dass der Zuschlag nur gelten würde, wenn ich in einen anderen Tarif wechseln würde. Trotzdem ist das eine horrende Summe und macht einen anderen Tarif für mich für alle Zeit unerschwinglich. Und was in der Zukunft sein wird, weiß keiner. Es kommen ständig neue Medikamente auf den Markt etc., die auch meine Krankheit bessern könnten. Ich werde die Hoffnung nicht aufgeben.

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Beitragvon Cassiesmann » 21.08.2010, 13:18

Wenn Sie in einen anderen Tarif wechseln würden, findet DANN eine Risikoprüfung statt und DANN würde eine Risikozuschlag festgelegt.

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Beitragvon Rolien » 21.08.2010, 16:24

Was soll das dann? "Die Risikobewertung ergibt für folgende Erkrankungen folgenden Risikozuschlag" .....dann steht dort der Betrag und die Erkrankungen sind aufgeführt. "Dieser Risikozuschlag wird während der Laufzeit des Basistarifs ausgesetzt." Ist das so nun zulässig oder nicht?

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Beitragvon Cassiesmann » 21.08.2010, 17:31

Nein, legen Sie Beschwerde gegen die Aussetzung ein und zahlen freiwilligen den Zuschlag.

- Ich bin hier raus -

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 21.08.2010, 22:25

Gesundheitsprüfung
Bestehen Vorerkrankungen, dürfen gleichwohl Risikozuschläge nicht erhoben und Leistungsausschlüsse nicht vereinbart werden. Eine Gesundheitsprüfung muss trotzdem durchgeführt werden: Weil es den Unternehmen der PKV nicht erlaubt ist, Risikozuschläge zu erheben oder Leistungsausschlüsse zu vereinbaren, reichen die Beiträge eines Versicherten mit Vorerkrankungen kalkulatorisch nicht aus, um dessen Krankheitskostenrisiko zu decken. Weitere Beitragsunterdeckungen ergeben sich durch die Limitierung des Höchstbeitrags im Basistarif. Die dadurch fehlenden Beitragsteile werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen (§ 12g VAG) Risikoausgleich ausgeglichen:


Risikoausgleich
Mehraufwendungen, die im Basistarif auf Grund von Vorerkrankungen entstehen, sind auf alle im Basistarif Versicherten gleichmäßig zu verteilen. Mehraufwendungen, die zur Gewährleistung der Begrenzung des Beitrags auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV sowie aufgrund der Beitragsreduzierung wegen Hilfebedürftigkeit entstehen, sind auf alle privat Versicherten durch einen Beitragszuschlag gleichmäßig zu verteilen. Um dieses Ausgleichsystem durchführen zu können, ist eine Prüfung des Gesundheitszustands erforderlich und gesetzlich ausdrücklich zulässig (§ 178g Abs. 1 VVG).


Fiktiver Risikozuschlag
Ergibt die Gesundheitsprüfung, dass ein erhöhtes Risiko besteht, kalkuliert der Versicherer einen fiktiven Risikozuschlag, der jedoch lediglich zur Durchführung des Ausgleichsystems verwendet wird. Wechselt der Versicherte allerdings später in einen anderen Tarif als den Basistarif, wird der fiktive Risikozuschlag als regulärer Risikozuschlag auf den gesamten Beitrag erhoben.


http://www.krankenversicherung-mit-vers ... starif.htm


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