DKV-Tarif für Neugeborenes

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Ärzteschreck
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DKV-Tarif für Neugeborenes

Beitragvon Ärzteschreck » 23.08.2010, 13:38

Hallo zusammen,

ich bin Angestellter und bei der DKV im Tarif AM0/ZM3/SM6 versichert. Da ich gerade eine KFO-Behandlung habe, muss ich leider bis zu deren Beendigung in diesem (durchaus teueren) Tarif verbleiben. Danach möchte ich mich für einen günstigeren Tarif mit weniger Leistungen (ohne Chefarzt, EZ-Zimmer usw., dann auch mit SB da ich nicht oft beim Arzt bin) entscheiden.

Im Oktober 2010 erwarten wir unser Baby und wollen/müssen es in der PKV versichern. Durch den Kontrahierungszwang wohl in der DKV.

Angeboten wurde uns der AM2/ZM3/SM6 (mit SB 350) für ca. 125 Euro oder der VollMed M4 BR2 (mit SB 315) für ca. 145 Euro - alles Gruppentarife.

Nun vertreten wir die Auffassung, dass Kinder in der GKV grundsätzlich auch "überleben" und beide Tarife mit einem für uns relativ hohen Selbstbehalt immer noch recht teuer sind und viele "Luxus-Leistungen" beeinhalten. Wir suchen daher einen in den Leistungen eingeschränkten Tarif allerdings ohne Selbstbehalt, kennen uns aber im Tarif-Dschugel nicht aus.

Ich möchte keine Diskussion über Sinn und Unsinn eines begrenzen und eingeschränkten Leistungsspektrum lostreten, sondern einfach nur einen passenden Tarif für mein Baby finden. gerne auch mit Hausarzt-Prinzig und Generika.

Wenn das Kind gesund zur Welt kommt - davon gehen wir aus, interessieren uns auch die Tarife anderer Gesellschaften.

GS
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Re: DKV-Tarif für Neugeborenes

Beitragvon GS » 23.08.2010, 22:44

hallo Ärzteschreck,

erst mal alls Gute zur kommenden Vaterschaft.

Ärzteschreck hat geschrieben:ich bin Angestellter und bei der DKV im Tarif AM0/ZM3/SM6 versichert. Da ich gerade eine KFO-Behandlung habe, muss ich leider bis zu deren Beendigung in diesem (durchaus teueren) Tarif verbleiben.
Immerhin offenbar ein Tarif (ZM3), der die Kieferthopädie auch für Erwachsene einschließt. Könnte das nicht in 18+ Jahren Deinem Nachwuchs auch so ergehen?
Danach möchte ich mich für einen günstigeren Tarif mit weniger Leistungen (ohne Chefarzt, EZ-Zimmer usw., dann auch mit SB da ich nicht oft beim Arzt bin) entscheiden.
Das kann man ins Auge fassen, aber von einem Tarif, der nur allgemeine Krankenhausleistungen umfasst, rate ich dringend ab.

Im Oktober 2010 erwarten wir unser Baby und wollen/müssen es in der PKV versichern. Durch den Kontrahierungszwang wohl in der DKV.
Gut, dass Ihr wollen könnt. Müsst Ihr auch müssen, weil die Mutter evtl. auch privat versichert ist (dann in der DKV, sonst hättet Ihr ja 2 PKV-Optionen für das Kind)?

Angeboten wurde uns der AM2/ZM3/SM6 (mit SB 350) für ca. 125 Euro oder der VollMed M4 BR2 (mit SB 315) für ca. 145 Euro - alles Gruppentarife.
Zu den Unterschieden etwas Kompetentes zu zu sagen, überlasse ich anderen den Vortritt - Rüdiger, bitte sehr ...

Nun vertreten wir die Auffassung, dass Kinder in der GKV grundsätzlich auch "überleben" ...
Klar überleben sie, umso besser, als es auch schon länger kein Sterbegeld mehr gibt ...

... und beide Tarife mit einem für uns relativ hohen Selbstbehalt immer noch recht teuer sind und viele "Luxus-Leistungen" beeinhalten.
Manches, was als Luxus erscheint, kann im Ernstfall eine entscheidende Mehrleistung sein, z. B. bei längerem oder häufigerem Krankenhausaufenthalt oder auch einer ambulanten fachärztlichen Hauptbetreuung z. B. durch einen Chefarzt ohne Kassenzulassung, der eben der Richtige ist (nix Hausarzt, also Selbstbeteiligung auch in einem Tarif "ohne").

Wir suchen daher einen in den Leistungen eingeschränkten Tarif allerdings ohne Selbstbehalt, kennen uns aber im Tarif-Dschugel nicht aus.
Teil des Gestrüpps ist die Tatsache, dass viele Versicherer allein zu versichernde Kinder überhaupt nicht versichern oder nur zum kleinsten Erwachsenenbeitrag. Da würde ich schon mal die Machete ansetzen (lassen, bloß nicht als Laie anfangen, damit herumzuhacken). Wenn nicht letztlich doch die DKV-Option die sicherere wäre, denn was ist los, wenn das gesund zur Welt gekommene Kind anderweitig versichert wird und nach 6 oder 12 Wochen schwer erkrankt? Wenn Deine Nerven gut sind, ok, aber gilt das auch für die Nerven Deiner Frau, wenn die beste KV von allen zu 'fragen' beginnt?

Ich möchte keine Diskussion über Sinn und Unsinn eines begrenzen und eingeschränkten Leistungsspektrum lostreten, ...
zu spät
... sondern einfach nur einen passenden Tarif für mein Baby finden, gerne auch mit Hausarzt-Prinzip und Generika
Eigentlich willst Du doch nur billig davonkommen, aber die Krankenversicherung ist keine Spardose und erst recht keine Kapitalanlage.

Wenn das Kind gesund zur Welt kommt - davon gehen wir aus,
und ich wünsche Euch das von ganzem Herzen
...interessieren uns auch die Tarife anderer Gesellschaften.
Nichts gegen das Interesse, aber (siehe oben, die 'fragen'-Frage)

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon DKV-Service-Center » 23.08.2010, 23:18

Hi Ärzteschreck :-)
im Prinzip wurde alles gesagt, allerdings gibt es für mich nur eine Alternative, das Kind kommt in den AM0, ZM3, SM6, alles andere ist Quark mit Sosse
:-) sorry das ich so deutlich bin :-)
Mit der jetzigen Tarifkombination haben Sie den besten Start für Ihr Kind, sollte alles iO sein und die ersten 2-3 Jahre an Ihnen vorrüber gegangen sein können Sie immer noch andere Möglichkeiten prüfen. Ihre Leistungen können Sie selbstverständlich jederzeit ( wenn KFO abgeschlossen ist) ändern den AG Betrag voll ausschöpfen. Eine Möglichkeit wäre noch das Kind freiwillig zu versichern und ein Zusatzpaket zu wählen. Bitte gehen Sie nicht davon aus das, das Kind eigenverantwortlich seine Krankenversicherung auswählt im Ernstfall (was ich Ihnen nicht wünsche) werden Sie es auch so sehen wie ich.

Alles Gute

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Beitragvon Ärzteschreck » 24.08.2010, 00:15

Ich glaube es läuft erst einmal auf AM2, ZM3, SM6 heraus. Mir wurde von einer DKV-Argentur geraten die ersten 2-3 Jahre (Milchzahnalter) den Zahntarif erst einmal rauszulassen. So richtig recht ist mir das nach kurzem Querlesen im Forum nicht gerade. was spricht dagegen?

Gibt es eigentlich noch einen anderen Tarif, der die Vorsorgeuntersuchungen U1-U7 einschließt und nicht den Selbstbehalt (und damit vielleicht später die BRE) angreift?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 24.08.2010, 08:13

Ärzteschreck hat geschrieben: Mir wurde von einer DKV-Argentur geraten die ersten 2-3 Jahre (Milchzahnalter) den Zahntarif erst einmal rauszulassen.


Das ist m.E. Sparen am falschen Ende. Was ist, wenn es z.B. eine Anlagestörung der Zähne gibt?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 24.08.2010, 12:16

grrrrr :-) Wenn die Agentur Ihnen schriftlich gibt das Sie in 2-3 Jahren problemlos wieder in den ZM3 kommen ohne Wartezeit und Ausschlüsse ist das durchaus machbar. Das Schriftstück bitte zu mir :-) das häng ich dann an die Wand da es ein Unikat ist, wird einmal sehr wertvoll :-)
"""der die Vorsorgeuntersuchungen U1-U7 einschließt und nicht den Selbstbehalt (und damit vielleicht später die BRE) angreift?""""
Ja diese Tarife gibt es auch.
mfg

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Beitragvon Ärzteschreck » 25.08.2010, 00:05

DKV-Service-Center hat geschrieben:Ja diese Tarife gibt es auch.

Welcher ist das?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.08.2010, 10:02

[quote="Ärzteschreck"][quote="DKV-Service-Center"]Ja diese Tarife gibt es auch.[/quote]
Welcher ist das?[/quote]
:-)
"""" Nun vertreten wir die Auffassung, dass Kinder in der GKV grundsätzlich auch "überleben" und beide Tarife mit einem für uns relativ hohen Selbstbehalt immer noch recht teuer sind und viele "Luxus-Leistungen" beeinhalten. Wir suchen daher einen in den Leistungen eingeschränkten Tarif allerdings ohne Selbstbehalt, kennen uns aber im Tarif-Dschugel nicht aus.
""""

meine Antwort würde Ihren Forderungen widersprechen, da dieser Tarif eben auch mit Luxus und weitern Schnickschnack verbunden ist. ;-)
Sie können die PKV nicht mit Gesetzlichen Versicherungen vergleichen.
Möglicherweise sollten Sie sich die Bestmed Serie (BM2/BM3)anschauen.
Gruß
ps. am besten wäre allerdings ein Gespräch mit Ihrer DKV, Ihr Vermitler hilft Ihnen gern .

Ärzteschreck
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Beitragvon Ärzteschreck » 26.08.2010, 07:55

Kommando zurück und Kehrtwende. Habe mich nunmehr auf die beiden Tarife VollMed M2 und BestMed BM3 fokussiert.

Würde gern von einem DKV-Profi die Vor-und Nachteile dieser beiden Tarife erfahren. Insbesondere interessiert mich in wieweit die Vorsorgeuntersuchungen U1-U10 sowie der Aufenthalt im Krankenhaus nah der Geburt sich auf den Selbstbehalt auswirkt. kann ich die Rechnungen ungeachtet des SB einreichen? Sind ja Vorsorgeuntersuchungen. Welche Vorsorgeuntersuchungen zahle ich aus "eigner" Tasche? Im Tarif M4 stehen in den Tarifbedingungen noch mehr Untersuchungen.

Vielen Dank schon jetzt für die fachkundigen Antworten.

GS
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Das ist ja schon mal ein Schritt ...

Beitragvon GS » 27.08.2010, 00:41

... in die richtige Richtung.

Und dann noch ein Fortschritt:

"Vielen Dank" statt des eingänglichen, herablassenden "Besten Dank".

Ärzteschreck, Du bist in jeder Hinsicht auf dem besten Wege!

Die DKV-Experten - dazu zähle ich mich nicht - geben sicher die richtigen Hinweise zur Tarifwahl.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 27.08.2010, 16:15

DKV-Service-Center hat geschrieben:.
Möglicherweise sollten Sie sich die Bestmed Serie (BM2/BM3)anschauen.
Gruß


Meinen Sie das ernst ?
Besser BM1, der ist wohl noch günstiger ](*,)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.08.2010, 00:20

Q Philchen
""Meinen Sie das ernst ? ""

ja,
VN wünscht Alternativen bei der DKV !
ist nicht bereit 180 Euro zuzahlen ! 2
ist mit Hausarzt und Generika einverstanden 3
logische Schlussfolgerung BM 2 Und 3
noch Fragen Klize :-)



Vorgabe waren 300 SB da passte der BM1 net.
Vorsorgeuntersuchungen sind SB schädlich.
BM 2 sehr schwach auf der Brust :-)

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 28.08.2010, 11:26

Hallo Ärztschreck:

Da Sie auch die Möglichkeit der Versicherung bei einer anderen Gesellschaft in Betracht ziehen (durchaus eine Option), hier zusammenfassend Ihre Möglichkeiten:

1. Versicherung in Ihrer PKV (DKV mit verschiedenen Tarifmöglichkeiten):
Vorteil:- die Gesellschaft MUSS das Kind versichern, wenn es innerhalb der ersten zwei Monate ab Geburt angemeldet wird, d.h. auch im Falle einer schweren Erkrankung ab Geburt ist die Gesellschaft verpflichtet, das Kind zu versichern.
Nachteil:- unter Umständen gibt es in den Vertragsbedingungen Ihrer PKV Einschränkungen, so dass z.B. der Versicherungsschutz des Kindes nicht besser sein darf als Ihrer.
Das kann man nur durch einen sorgfältigen Blick in die Vertragsbedingungen zu klären (und das ist bei der DKV so).

Es stellt sich hier auch die Frage, ob der Ihnen gewählte Versicherungsschutz in seiner Ausgestaltung Ihren Vorstellungen für die Kinderversicherung entspricht:
Bei den zuletzt genannten Tarifen der DKV bestehen einige Leistungslücken, so z.B.:
- Ergotherapie,
- Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen
- Hilfsmittel (BM2)
- Honorarerstattung, im Inland nur Regelhöchstsatz (BM2, ambulant auch BM3), im Ausland nur "Basisleistungen"
- bei Erkrankung im Ausland endet der Versicherungsschutz nach 2 Monaten
um jetzt nur mal ein paar Stichworte zu nennen.

2. Auswahl einer anderen privaten Krankenversicherung:
Vorteil:- mehr Möglichkeiten, was Art und Umfang der tariflichen Ausgestaltung anbelangt. Achtung: Nicht viele Gesellschaften versichern Kinder auch alleine, das schränkt diesen Vorteil natürlich wieder etwas ein.
Nachteil:- es wird ein "normaler" Antrag gestellt, mit Gesundheitsangaben, d.h. Ergebnisse von U1 und U2 spielen eine Rolle - der Versicherer kann den Antrag logischerweise auch ablehnen, wenn gesundheitliche Probleme bestehen.

3. Freiwillige Versicherung bei einer GKV:
Dies scheint nach Ihren bisherigen Beiträgen ohnehin auszuscheiden

Wie sollten Sie weiter vorgehen?
- Lassen Sie sich beraten, damit Sie entscheiden können, welchen Leistungsumfang / welches Bedingungswerk für den PKV Schutz des Kindes gelten sollen. Das wird naturgemäß nicht Ihre DKV-Agentur erledigen können - weil die immer nur DKV anbieten kann und meist auch keinen umfassenden Marktüberblick der Optionen bei anderen Gesellschaften hat.
- Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihre Vertragsbedingungen (oder andere Optionen bei der DKV) auch fürs Kind O.K. sind: vom Recht auf Nachversicherung innerhalb der zwei Monate Gebrauch machen.
- Wenn die gewünschten Leistungen nicht bei Ihrer Gesellschaft zu haben sind, abwarten bis U1 und U2 vorliegen, danach Antrag bei der Gesellschaft Ihrer Wahl stellen
- Wenn dieser Antrag abgelehnt werden sollte, vom Recht auf Nachversicherung innerhalb der zwei Monate Gebrauch machen.

Es gibt also an dieser Stelle keinen Grund zur Hektik oder zur Eile:
Sie können ja bereits jetzt (vor der Geburt) den "Check" erledigen, Bedingungen vergleichen (lassen), analysieren, entscheiden.
Danach U1 / U2 abwarten, Antrag stellen.
Wichtige Frist, die zu beachten ist: 2 Monate ab Geburt, um die "Nachversicherungsoption" zu ziehen

Überlegen Sie ggf., Ihren eigenen Tarif in M4BR (4/3/2) umzustellen.

Ich weiß - es ist insgesamt viel zu überlegen und es mag auch nicht leicht sein. Aber für den Versicherungsschutz Ihres Kindes lohnt sich der Aufwand!

Freundliche Grüße
Roland Gutsch

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich. Mein Tipp: Suchen Sie sich dafür einen auf PKV spezialisierten (unabhängigen) Makler.

RHW
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Beitragvon RHW » 29.08.2010, 09:21

Hallo,

falls die Ehefrau in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, gibt es ggf. diese Möglichkeiten:
1) Je nach Einkommensverhältnissen der werdenden Eltern besteht ggf. eine kostenlose Familienversicherung bei der Kasse der Ehefrau (§ 10 Absatz 3 SGB V).
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

2) Sonst besteht die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der GKV für aktuell 138 Euro monatlich. Als Student oder Fachschüler beträgt der aktuelle Beitrag ca. 65 Euro monatlich. Also die Chance auf eine deutliche Beitragssenkung in späteren Jahren.




Für die Nachversicherung des Neugeborenen in der PKV gilt folgende gesetzliche Regelung:
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__198.html

Ggf. kann auch die Dauer der Versicherung in dem bisherigen PKV-Unternehmen bei Neugeborenen eine Rolle spielen:
http://www.versicherungtalk.de/krankenv ... rsicherung

Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

Wenn eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV besteht, sind auf jeden Fall ausführliche Gespräche mit der PKV (bzw. Versicherungsmakler) und der GKV empfehlenswert.

Gruß
RHW

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 29.08.2010, 15:29

Zur Ergänzung:
Als Student oder Fachschüler beträgt der aktuelle Beitrag ca. 65 Euro monatlich. Also die Chance auf eine deutliche Beitragssenkung in späteren Jahren.
Diese Option haben Sie auch, wenn Ihr Kind zunächst (also z.B. bis zum Studium) in der PKV versichert wird. Viele PKVs bieten auch spezielle Studententarife an, die günstiger sind als eine "normale" Versicherung für Jugendliche.


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