Hallo,
gibt es irgendwelche Mindestanforderungen (Art der Aufenthaltserlaubnis etc.) für Ausländer, die in eine private Vollversicherung wollen?
Danke,
Gast
PKV für Ausländer?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kommt auf die Gesellschaft an, das Herkunftsland und die dortíge Vorversicherung sowie die Art und Dauer der Aufenthaltserlaubnis.
In der Regel gibt es wenige Problem, wenn eine Vorversicherung vorhanden ist und eine mindestens dreijährige Aufenthaltserlaubnis vorliegt.
Aber für eine genauere Aussage ist zunächst eine Bedarfsermittlung notwendig, eine umfassende Datenaufnahme sowie Voranfragen bei den Gesellschaften.
Kann das gerne machen - oder jede andere gute PKV-Makler in der Nähe.
Frank Wilke
In der Regel gibt es wenige Problem, wenn eine Vorversicherung vorhanden ist und eine mindestens dreijährige Aufenthaltserlaubnis vorliegt.
Aber für eine genauere Aussage ist zunächst eine Bedarfsermittlung notwendig, eine umfassende Datenaufnahme sowie Voranfragen bei den Gesellschaften.
Kann das gerne machen - oder jede andere gute PKV-Makler in der Nähe.
Frank Wilke
Danke - käme also z. Z. nicht in Frage, da (noch) keine langfristige Aufenthaltserlaubnis.
Bezieht sich Vorversicherung auf die Zeit in Deutschland oder auch auf die
Heimat (dort keine Versicherung)? Erschwerend kommt noch hinzu, dass in
ihrer Heimat die Malaria vorkommt und sie davon nicht verschont blieb, kann das ein
Ablehnungsgrund sein?
Bezieht sich Vorversicherung auf die Zeit in Deutschland oder auch auf die
Heimat (dort keine Versicherung)? Erschwerend kommt noch hinzu, dass in
ihrer Heimat die Malaria vorkommt und sie davon nicht verschont blieb, kann das ein
Ablehnungsgrund sein?
>Sie wollen mich ärgern, oder? Wo ist die Kamera?
Nein, vielmehr danke für die Geduld ... es ist wirklich genau so
Die langfristige Aufenthaltserlaubnis wird es natürlich in absehbarer Zeit geben
(als Mutter eines Deutschen ...), und sie hält sich auch jetzt schon völlig
legal in D auf, also keine Asylbewerberin o.ä.
>Spass beiseite - das wird nix mit der PKV!
Das ist schlecht - falls sie den Kindesvater nicht heiratet (es gibt da wohl
Probleme mit ihrer Familie zuhause) und solange sie nicht eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, kann sie auch nicht in die
GKV. Versicherungspflicht wg. ALG2 fällt aus, weil der Kindsvater zu gut
verdient.
Könnte sie in diesen neuen Standardtarif? Oder gilt der Kontrahierungszwang
nur für Deutsche?
Nein, vielmehr danke für die Geduld ... es ist wirklich genau so

Die langfristige Aufenthaltserlaubnis wird es natürlich in absehbarer Zeit geben
(als Mutter eines Deutschen ...), und sie hält sich auch jetzt schon völlig
legal in D auf, also keine Asylbewerberin o.ä.
>Spass beiseite - das wird nix mit der PKV!
Das ist schlecht - falls sie den Kindesvater nicht heiratet (es gibt da wohl
Probleme mit ihrer Familie zuhause) und solange sie nicht eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, kann sie auch nicht in die
GKV. Versicherungspflicht wg. ALG2 fällt aus, weil der Kindsvater zu gut
verdient.
Könnte sie in diesen neuen Standardtarif? Oder gilt der Kontrahierungszwang
nur für Deutsche?
Hallo Gast,
der einfachste Weg - vielleicht fällt die Dame ja unter die Versicherungspflichtigen, die sich seit dem 01.04.2007 in der GKV versichern müssen....
Haben Sie bereits einen ablehnende Antwort einer GKV bekommen? Nach dem 01.04.2007? Versuchen Sie es woanders nochmals!
Frank Wilke
P.S.: Den Standardtarif kenne ich natürlich, der ist nicht neu, den gibt's schon lange. Er wird in 2009 zum Basistarif - das ist dann neu.
Den Kontrahierungszwang gibt es aber erst zum 01.07.2007 für diejenigen ohne Versicherung, die der PKV zuzuordnen sind. Und wie oben erwähnt bin ich mir nicht sicher, ob die Dame eher zur GKV gehört!
der einfachste Weg - vielleicht fällt die Dame ja unter die Versicherungspflichtigen, die sich seit dem 01.04.2007 in der GKV versichern müssen....
Haben Sie bereits einen ablehnende Antwort einer GKV bekommen? Nach dem 01.04.2007? Versuchen Sie es woanders nochmals!
Frank Wilke
P.S.: Den Standardtarif kenne ich natürlich, der ist nicht neu, den gibt's schon lange. Er wird in 2009 zum Basistarif - das ist dann neu.
Den Kontrahierungszwang gibt es aber erst zum 01.07.2007 für diejenigen ohne Versicherung, die der PKV zuzuordnen sind. Und wie oben erwähnt bin ich mir nicht sicher, ob die Dame eher zur GKV gehört!
Hallo,
habe in den letzten Wochen von unterschiedlichen Versicherungen die Antwort bekommen, daß eine Aufenthaltserlaubnis von mind. einem Jahr vorliegen muß. Sonst wird nicht versichert. Eine Duldung, o.ä. zählt da definitiv nicht. Ich habe meine Partnerin dann über eine Reiseversicherung (für Ausländer in D.) versichert.
Zur Malaria.
Ist natürlich ein Thema. Es wird natürlich auch dort nach Vorerkrankungen gefragt.
habe in den letzten Wochen von unterschiedlichen Versicherungen die Antwort bekommen, daß eine Aufenthaltserlaubnis von mind. einem Jahr vorliegen muß. Sonst wird nicht versichert. Eine Duldung, o.ä. zählt da definitiv nicht. Ich habe meine Partnerin dann über eine Reiseversicherung (für Ausländer in D.) versichert.
Zur Malaria.
Ist natürlich ein Thema. Es wird natürlich auch dort nach Vorerkrankungen gefragt.
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