Hallo miteinander,
ich habe folgendes Problem: Bei meinem Mann bin ich familienversichert, habe einen 400,- € Job und biete zudem noch auf "selbständiger Basis" Musikunterricht in Form von Kursen an. Diese Selbständigkeit hat laut Steuerbescheid 2008 ein Einkommen von 352 € ergeben, dies entspricht monatlich 29,33 €. Damit wurde laut unserer KK die Einkommensgrenze von 4oo E überschritten und ich wurde rückwirkend ab dem 01.06.2009 aus der Familienversicherung ausgeschlossen. Der Steuerbescheid 2009 wiederum ergab kein Einkommen.
Auch wenn meine tatsächlichen Einkünfte die Mindestbemessung unterschreiten, besteht meine KK auf eine freiwillige Versicherung ab dem 01.06.2009. Mein Widerspruch wurde vom Widerspruchsausschuss zurückgewiesen.
Kann ich entscheiden, die Monate von 01.06.2009 bis 31.12.2009 unversichert zu bleiben und der KK anbieten, die in dieser Zeit für mich tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten?
Freue mich über Antworten.
muki
Rückwirkende freiwillige Mitgliedschaft
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Dass die FAMI endet, wenn man über 400 EUR Gesamteinkommen hat, ist VOLLKOMMEN richtig.
Der Einkommensteuerbescheid für 2008 ist sicherlich im Mai 2009 erstellt worden und daher dann Ende der Familienversicherung zum 31.05.2009
Richtig: gell.
Und dabei hast Du noch richtig Glück, dass die KK nicht ab 01.01.2008 die Familienversicherung beendet hat. Echt mutig von Dir, da in den Widerspruch zu gehen.
Der Einkommensteuerbescheid für 2008 ist sicherlich im Mai 2009 erstellt worden und daher dann Ende der Familienversicherung zum 31.05.2009
Richtig: gell.
Und dabei hast Du noch richtig Glück, dass die KK nicht ab 01.01.2008 die Familienversicherung beendet hat. Echt mutig von Dir, da in den Widerspruch zu gehen.
Hallo heinrich,
dass die Familienversicherung endet, wenn die 400,- € überschritten sind, ist ja nie von mir angezweifelt worden. Nun ist aber die Frage nach der Höhe der Bemessungsgrundlage der springende Punkt. Und dass die Bemessungsgrundlage unabhängig von dem tatsächlichen Gewinn gemacht wird, finde ich unfair. Ich erwirtschaftete monatlich 30,- Gewinn und soll aber an die 200,- € bezahlen. Ein normaler Arbeitnehmer wird ja auch nach der Höhe seines Einkommens zur Kasse gebeten.
Daher noch mal meine Frage: Kann ich entscheiden, unversichert die Monate 06/08 bis 12/08 zu bleiben und erstatte die tatsächlich entstandenen Unkosten meiner KK?
Vielen Dank
dass die Familienversicherung endet, wenn die 400,- € überschritten sind, ist ja nie von mir angezweifelt worden. Nun ist aber die Frage nach der Höhe der Bemessungsgrundlage der springende Punkt. Und dass die Bemessungsgrundlage unabhängig von dem tatsächlichen Gewinn gemacht wird, finde ich unfair. Ich erwirtschaftete monatlich 30,- Gewinn und soll aber an die 200,- € bezahlen. Ein normaler Arbeitnehmer wird ja auch nach der Höhe seines Einkommens zur Kasse gebeten.
Daher noch mal meine Frage: Kann ich entscheiden, unversichert die Monate 06/08 bis 12/08 zu bleiben und erstatte die tatsächlich entstandenen Unkosten meiner KK?
Vielen Dank
6/2009 bis 12/2009 war eingangs die Frage
jetzt 6/2008 bis 12/2008 ?, ich gehe mal von einem Schreibfehler aus.
200 EUR Monatsbeitrag ???, Wer erzählt denn dieses.
Bei Einnahmen bis 828,33 EUR (mtl. Mindestbemessungsgrenze für eine freiwillige Versicherung) im Jahre 2008 ergibt sich ein MINDESTBEITRAG von ca. 135-140 EUR je nach Krankenkassen.
Wenn Du eine freiwillige Versicherung nicht unterschreibst. Ja wat denn dann.
Dann besteht in Deutschland (weil ja jeder versichert sein muss) eine so genannte Bürgerversicherung. Beitrag: so wie bei der Bürgerversicherung.
Nämlich 135 bis 140 EUR. Es sei denn, Du kommst den Mitwirkungspflichten nicht nach. Dann mtl. Höchstbeitrag = ca. 600 EUR.
PS: ich gebe meinen Kunden immer einen Tipp mit auf dem Weg.
"Lutscht nicht alle Grenzen bis auf den letzten Cent aus, es könnte Probleme geben".
Jetzt habe ich aber mal ne Frage (auch wenn sie evt. provokativ klingt)
1: war der 400 EUR beim Ehemann
oder
2. in der Firma wo auch Dein Ehemann arbeitet
oder
3.
irgendwo anders und werden/wurden 400 EUR gebucht oder tatsächlich mehr erarbeitet und das was über 400 liegt, black ausgezahlt
jetzt 6/2008 bis 12/2008 ?, ich gehe mal von einem Schreibfehler aus.
200 EUR Monatsbeitrag ???, Wer erzählt denn dieses.
Bei Einnahmen bis 828,33 EUR (mtl. Mindestbemessungsgrenze für eine freiwillige Versicherung) im Jahre 2008 ergibt sich ein MINDESTBEITRAG von ca. 135-140 EUR je nach Krankenkassen.
Wenn Du eine freiwillige Versicherung nicht unterschreibst. Ja wat denn dann.
Dann besteht in Deutschland (weil ja jeder versichert sein muss) eine so genannte Bürgerversicherung. Beitrag: so wie bei der Bürgerversicherung.
Nämlich 135 bis 140 EUR. Es sei denn, Du kommst den Mitwirkungspflichten nicht nach. Dann mtl. Höchstbeitrag = ca. 600 EUR.
PS: ich gebe meinen Kunden immer einen Tipp mit auf dem Weg.
"Lutscht nicht alle Grenzen bis auf den letzten Cent aus, es könnte Probleme geben".
Jetzt habe ich aber mal ne Frage (auch wenn sie evt. provokativ klingt)
1: war der 400 EUR beim Ehemann
oder
2. in der Firma wo auch Dein Ehemann arbeitet
oder
3.
irgendwo anders und werden/wurden 400 EUR gebucht oder tatsächlich mehr erarbeitet und das was über 400 liegt, black ausgezahlt
Hallo Heinrich,
es war tatsächlich ein Tippfehler. es sind natürlich die Monate 6/2009 - 12/2009.
Zur Höhe der Beiträge: Zitat Schreiben der KK " Die Beiträge richten sich nach der Höhe aller Einkünfte ... Der Beiztrag wird mindestens aus 851, 67 € und höchstens aus 3.750,00 € berechnet. ...Der nachden gesetzlichen Vorschriften ergebende Mindestbeitrag darf nicht wegen mangelnder Leisungsfähigkeit des Versicherten unterschritten werden. ..
Eine niedrigere Festsetzung der zu berücksichtigenden Einkünfte ist nicht möglich, auch wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte die Mindestbemessung unterschreiten oder Sie über keine Einkünfte verfügen."
Mündlich wurde mir der Betrag "circa 20,,00 € genannt.
Aber auch 140,- bei monatlichen 30,- Gewinn ist irgendwie unverhältnismäßig.
Zu deiner letzten Frage:
Mein 400,- € ist eine Lehrtätigkeit im musikalisch-frühkindlichen Bereich, mit dem mein Mann oder sein Arbeitgeber nichts zu tun hat. Nicht alle Leute geben falsche Angaben an. Sonst hätte es gar nicht zu dieser Situation kommen können.
es war tatsächlich ein Tippfehler. es sind natürlich die Monate 6/2009 - 12/2009.
Zur Höhe der Beiträge: Zitat Schreiben der KK " Die Beiträge richten sich nach der Höhe aller Einkünfte ... Der Beiztrag wird mindestens aus 851, 67 € und höchstens aus 3.750,00 € berechnet. ...Der nachden gesetzlichen Vorschriften ergebende Mindestbeitrag darf nicht wegen mangelnder Leisungsfähigkeit des Versicherten unterschritten werden. ..
Eine niedrigere Festsetzung der zu berücksichtigenden Einkünfte ist nicht möglich, auch wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte die Mindestbemessung unterschreiten oder Sie über keine Einkünfte verfügen."
Mündlich wurde mir der Betrag "circa 20,,00 € genannt.
Aber auch 140,- bei monatlichen 30,- Gewinn ist irgendwie unverhältnismäßig.
Zu deiner letzten Frage:
Mein 400,- € ist eine Lehrtätigkeit im musikalisch-frühkindlichen Bereich, mit dem mein Mann oder sein Arbeitgeber nichts zu tun hat. Nicht alle Leute geben falsche Angaben an. Sonst hätte es gar nicht zu dieser Situation kommen können.
20,,00 ? sicherlich 200,00 sind gemeint.
Das ist falsch. Einfach nochmals nachfragen. Dann wird die Antwort 135 bis 140 EUR sein. Jede Wette.
Übrigens. Ich schrieb ja schon, dass ich vermute, dass der STB 2008 im Mai 2009 vom Finazamt erstellt wurde.
Dazu noch ne Frage: Wann habt ihr den denn eingereicht bei der Kasse ???
Das ist falsch. Einfach nochmals nachfragen. Dann wird die Antwort 135 bis 140 EUR sein. Jede Wette.
Übrigens. Ich schrieb ja schon, dass ich vermute, dass der STB 2008 im Mai 2009 vom Finazamt erstellt wurde.
Dazu noch ne Frage: Wann habt ihr den denn eingereicht bei der Kasse ???
Ob 200,00 oder 140,00 ändert nichts an der Unverhältnismäßigkeit.
Der Bescheid wurde im Dezember 2009 von der KK angefordert und von uns im Januar 2010 zugeschickt.
Die Tatsache, dass ich seit 2007 studiere, kann auch ein Hinweis auf meine wahrheitsgemäßen Angaben sein, denn Studium und 400,00 Job lässt nur minimale Zeit für meine freiberufliche Aufgabe.
Der Bescheid wurde im Dezember 2009 von der KK angefordert und von uns im Januar 2010 zugeschickt.
Die Tatsache, dass ich seit 2007 studiere, kann auch ein Hinweis auf meine wahrheitsgemäßen Angaben sein, denn Studium und 400,00 Job lässt nur minimale Zeit für meine freiberufliche Aufgabe.
hallo muki,
eine minimale Chance könnte noch für Dich bestehen.
Dazu benötige ich aber die Antwort zu folgender Frage.
Frage 1:
a)
wurde der 400 EUR Job für 2008/2009 pauschal versteuert (vom Arbeitgeber meine ich, also mit 2%) und ist damit nicht im Einkommensteuerbescheid aufgeführt
oder
b) wurde der 400 EUR für 2008/2009 Job NICHT pauschal versteuert und steht daher im Einkommensteuerbescheid.
Falls "b" zutrifft mit welchem Werbungskosten bzw. Werbungskostenpauschbetrag
Falls 2008 zu 2009 verschieden, dann bitte vermerken.
Frage 2:
a)
welches Datum trägt der Einkommensteuerbescheid 2008
(schreibt das Finanzamt normalerweise oben rechts drauf)
b)
welches Datum trägt der Einkommensteuerbescheid 2009
gruß
heinrich
eine minimale Chance könnte noch für Dich bestehen.
Dazu benötige ich aber die Antwort zu folgender Frage.
Frage 1:
a)
wurde der 400 EUR Job für 2008/2009 pauschal versteuert (vom Arbeitgeber meine ich, also mit 2%) und ist damit nicht im Einkommensteuerbescheid aufgeführt
oder
b) wurde der 400 EUR für 2008/2009 Job NICHT pauschal versteuert und steht daher im Einkommensteuerbescheid.
Falls "b" zutrifft mit welchem Werbungskosten bzw. Werbungskostenpauschbetrag
Falls 2008 zu 2009 verschieden, dann bitte vermerken.
Frage 2:
a)
welches Datum trägt der Einkommensteuerbescheid 2008
(schreibt das Finanzamt normalerweise oben rechts drauf)
b)
welches Datum trägt der Einkommensteuerbescheid 2009
gruß
heinrich
hallo heinrich,
der 400 EUR Job wurde vom Arbeitgeber versteuert, er taucht nicht im Einkommensteuerbescheid auf. Das gilt sowohl für 2008 wie für 2009.
Ob mit 2 % versteuert wurde, weiß ich nicht. Insgesamt mit Kranken- und Rentenversicherung muss der Arbeitgeber insgesamt 30% an die Bundesknappschaft abführen.
Der Einkommensteuerbescheid 2008 wurde am 27.05.2008 erstellt.
Gibt es vielleicht für Studenten eine höhere krankenversicherungsfreie Verdienstgrenze?
MfG
muki
der 400 EUR Job wurde vom Arbeitgeber versteuert, er taucht nicht im Einkommensteuerbescheid auf. Das gilt sowohl für 2008 wie für 2009.
Ob mit 2 % versteuert wurde, weiß ich nicht. Insgesamt mit Kranken- und Rentenversicherung muss der Arbeitgeber insgesamt 30% an die Bundesknappschaft abführen.
Der Einkommensteuerbescheid 2008 wurde am 27.05.2008 erstellt.
Gibt es vielleicht für Studenten eine höhere krankenversicherungsfreie Verdienstgrenze?
MfG
muki
du machst es mir ja schon nicht einfach.
die Fragen zu 2 sind unpräzise und nicht vollständig beantwortet.
a) für das Jahr 2008 kann ein Einkommensteuerbescheid niemals never nicht im Mai 2008 erstellt worden sein
ist wohl der 27.05.2009 gewesen
Frage 2b) wurde nicht beantwortet
Bitte 2a nochmals bestätigen und 2b nachholen.
die Fragen zu 2 sind unpräzise und nicht vollständig beantwortet.
a) für das Jahr 2008 kann ein Einkommensteuerbescheid niemals never nicht im Mai 2008 erstellt worden sein
ist wohl der 27.05.2009 gewesen
Frage 2b) wurde nicht beantwortet
Bitte 2a nochmals bestätigen und 2b nachholen.
2008 am 27.05.2009
2009 am 27.05.2010
kurios, es liegt genau 1 Tag zwischen der Erstellungsdaten.
Ich verstehe Deine Aussage ganz oben so, dass die KK für den Zeitraum vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 die FAMI nicht anerkannt hat.
Die KK hat den Zeitraum des Ausscheidens aus der FAMIlienversicherung falsch beurteilt. ABER: zu Deinem Vorteil.
Für das Jahr 2008 liegen die Einnahmen über der Grenze.
Also wäre danach für 12 Monate die FAMI nicht möglich.
Jetzt gibt es aber ein Besprechungsergebnis der Krankenkassen, dass die FAMI bei nicht hauptberuflicher Selbstständigkeit zum Ende des Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides beendet werden soll.
Also hier: 2008 vom 27.05.2009 = Ende FAMI 31.05.2009
Gleichzeitig besteht dann wieder die FAMI ab ersten des Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheid, bei dem die Grenzen nicht mehr überschritten werden
Also hier 2009 vom 27.05.2010 = wieder FAMI ab 01.06.2010
Da die Einkommensteuerbescheide im Mai 2009 bzw. Mai 2010 erstellt wurden, dürfte also für 12 Monate keine FAMI bestehen.
Gruß
heinrich
2009 am 27.05.2010
kurios, es liegt genau 1 Tag zwischen der Erstellungsdaten.
Ich verstehe Deine Aussage ganz oben so, dass die KK für den Zeitraum vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 die FAMI nicht anerkannt hat.
Die KK hat den Zeitraum des Ausscheidens aus der FAMIlienversicherung falsch beurteilt. ABER: zu Deinem Vorteil.
Für das Jahr 2008 liegen die Einnahmen über der Grenze.
Also wäre danach für 12 Monate die FAMI nicht möglich.
Jetzt gibt es aber ein Besprechungsergebnis der Krankenkassen, dass die FAMI bei nicht hauptberuflicher Selbstständigkeit zum Ende des Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides beendet werden soll.
Also hier: 2008 vom 27.05.2009 = Ende FAMI 31.05.2009
Gleichzeitig besteht dann wieder die FAMI ab ersten des Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheid, bei dem die Grenzen nicht mehr überschritten werden
Also hier 2009 vom 27.05.2010 = wieder FAMI ab 01.06.2010
Da die Einkommensteuerbescheide im Mai 2009 bzw. Mai 2010 erstellt wurden, dürfte also für 12 Monate keine FAMI bestehen.
Gruß
heinrich
Hallo,
eine Möglichkeit für die Zukunft:
bei einer selbständigen Tätigkeit als Künstlerin (z.B. Musikunterricht) kann Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse bestehen. Eine Mindesteinnahme besteht dann nicht und die Hälfte der Beiträge zahlt die Künstlersozialkasse. Am besten individuell beraten lassen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... 3a2a18e738
Falls es jetzt nicht sinnvoll ist, evtl. nach dem Ende des Studiums beachten.
Für die Familienversicherung sind im Übrigen die "Einkünfte" laut Steuerbescheid maßgebend (das "Einkommen" ist ohne Bedeutung!).
Der Grenzwert für die Einkünfte beträgt 400 Euro monatlich.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Gruß
RHW
eine Möglichkeit für die Zukunft:
bei einer selbständigen Tätigkeit als Künstlerin (z.B. Musikunterricht) kann Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse bestehen. Eine Mindesteinnahme besteht dann nicht und die Hälfte der Beiträge zahlt die Künstlersozialkasse. Am besten individuell beraten lassen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... 3a2a18e738
Falls es jetzt nicht sinnvoll ist, evtl. nach dem Ende des Studiums beachten.
Für die Familienversicherung sind im Übrigen die "Einkünfte" laut Steuerbescheid maßgebend (das "Einkommen" ist ohne Bedeutung!).
Der Grenzwert für die Einkünfte beträgt 400 Euro monatlich.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Gruß
RHW
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