PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in GKV ?

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blue.tom
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PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in GKV ?

Beitragvon blue.tom » 07.06.2007, 14:10

Hallo,
Ich (31 Jahre alt) bin seit dem Jahr 2007 in der PKV (HUK-Coburg) versichert. Ich werde ab Mitte August 2007 für ein Jahr in Elternzeit gehen und während der Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten.

Im Kalenderjahr 2007 wird mein Jahreseinkommen trotz teilweiser Teilzeitarbeit über der Beitragsbemessunggrenze liegen (>50 TEUR), 2008 dann vermutlich darunter. Daher:

(a)
Ab wann besteht Versicherungspflicht in der GKV für mich? Ab dem Monat, in dem ich das erste Mal deutlich weniger verdiene (August 2007), oder nach dem ersten Kalenderjahr in dem ich unter der BBG liege (Ende 2008) oder wenn das erste Mail in rollierenden 12 Monaten die Jahres-BBG unterschritten wird ???



Angenommen ich werde zum Zeitpunkt x versicherungspflichtig, vgl. oben.
(b)
Kann ich dann meine PKV solange beitragsfrei oder beitragsarm ruhen lassen, um diese nach einem Jahr oder zwei wieder fortzusetzen ??? Bleiben die Altersrückstellungen erhalten ???



Ich habe gelesen, daß ich mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen kann. Kommt für mich nur in Frage, wenn diese Entscheidung NICHT auf Lebenszeit gilt. Ich möchte für den Fall einer späteren Arbeitslosigkeit oder einem dauerhaften niedrigen Einkommen mir nicht den Weg zurück in die GKV versperren. Daher:

(c)
Gibt es eine Möglichkeit, die Befreiung von der Versicherungspflicht an die Elternzeit oder die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung zu knüpfen ???



Meine unverheiratete Partnerin ist im Moment in Elternzeit freiwillig in der GKV, unser Sohn ist dort familienmitversichert.
Ab September wird Sie verbeamtet und muss damit in die PKV.

(d) Stimmt das so?

(e) Muss/Darf mein Sohn damit auch in die PKV ??

(f) Für den Fall das ich - bedingt durch Teilzeitarbeit mit niedrigerem Einkommen - zum Zeitpunkt xx (siehe a) - versicherungspflichtig bin und mich nicht davon befreien lasse, kann meine Sohn dann bei mir familienmitversichert werden ?

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Beitragvon Experte_24 » 07.06.2007, 16:48

Frag doch mal die HUK *sncr*

blue.tom
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Beitragvon blue.tom » 07.06.2007, 20:07

SCNR:
Einer Versicherung traue ich dabei am wenigsten über den weg, schließlich kann es nicht in ihrem Interesse sein, mich als potentiellen Beitragszahler zu verlieren, oder

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Re: PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in G

Beitragvon Sven-Hennig » 07.06.2007, 21:56

blue.tom hat geschrieben:
(a)
Ab wann besteht Versicherungspflicht in der GKV für mich?

Versicherungspflicht begründet sich mit Beginn der Elternzeit.

Gemäß § 8 SGB V Abs. 1, Pkt, 2 könnn Sie sich für die Elternzeit auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist für diesen Grund (Elternzeit) unwiderruflich, also auch bei kommenden Kindern.


(...)

Angenommen ich werde zum Zeitpunkt x versicherungspflichtig, vgl. oben.
(b)
Kann ich dann meine PKV solange beitragsfrei oder beitragsarm ruhen lassen, um diese nach einem Jahr oder zwei wieder fortzusetzen ??? Bleiben die Altersrückstellungen erhalten ???

Klassiche Frage- welche Gesellschaft, welcher Tarif? Es gibt Gesellschaften wo eine Beitrgsbefreiung enthalten ist.

Sonst können Sie- soweit Bedingungsgemäß geregelt, in eine Zusatzversicherung umwandeln und dann später auch wieder zurück.

Auch eine Anwartschaft ist möglich.

Die Mitteilung an die PKV muss binnen 2 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht erfolgen.



Ich habe gelesen, daß ich mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen kann. Kommt für mich nur in Frage, wenn diese Entscheidung NICHT auf Lebenszeit gilt. Ich möchte für den Fall einer späteren Arbeitslosigkeit oder einem dauerhaften niedrigen Einkommen mir nicht den Weg zurück in die GKV versperren. Daher:

Die Befreiung ist nur für den GRUND unwiderruflich, für den Sie ausgesprochen wurde. Also hier für die Elternzeit. Eine spätere Arbeitslosigkeit löst eine neue Pflicht aus.

Meine unverheiratete Partnerin ist im Moment in Elternzeit freiwillig in der GKV, unser Sohn ist dort familienmitversichert.
Ab September wird Sie verbeamtet und muss damit in die PKV.

Als Beamtin kann Sie, muss aber nicht in die PKV. Ihr Sohn kann auch, muss aber nicht.

Es macht bei Beamten aber Sinn, da diese ja in der PKV nur die Restkosten versichern, bei Ihrem Sohn i.d.R. 20%, da 80% Beihilfe.



Das was Sie brauchen ist eine ordentliche Beratung, die alle Varianten und Möglichkeiten berücksichtigt.

Gru´ß

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Re: PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in G

Beitragvon fwilke » 07.06.2007, 23:25

Sven-Hennig hat geschrieben:Versicherungspflicht begründet sich mit Beginn der Elternzeit.

Gemäß § 8 SGB V Abs. 1, Pkt, 2 könnn Sie sich für die Elternzeit auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist für diesen Grund (Elternzeit) unwiderruflich, also auch bei kommenden Kindern.



Kurze Frage dazu: Der Beginn der Elternzeit löst doch nicht die Versicherungspflicht aus!?

Durch die Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während der Elternzeit kann eine Versicherungspflicht ausgelöst werden!

Oder hab ich das immer falsch verstanden?

Frank Wilke

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Beitragvon Frank » 08.06.2007, 11:23

erstmal zu a)
wenn du dich wegen überschreiten der entgeltgrenze hast befreien lassen, dann wirst du auch nicht versicherungspflichtig wenn du in teilzeit gehst und unter die grenze fällst.

zur elternzeit
durch die aufnahme einer nicht vollen erwerbstätigkeit während der elternzeit wird in der regel versicherungspflicht ausgelöst. man geht von einer nicht vollen erwerbstätigkeit aus, wenn die wöchentliche arbeitszeit 30 wochenstunden nicht übersteigt. von dieser pflicht kann man sich befreien lassen. die befreiung gilt aber nur während der elternzeit. SGB V § 8

zu d)
wenn deine frau verbeamtet wird beihilfe erhält ist eine pkv nur logisch. selbst wenn sie sich freiwillig in der gkv versichern würde, müßte sie den beitrag komplett selber tragen. das kind wird privat mitversichert. da es 80% beihilfe bekommt, müssen ja nur 20% privat versichert werden. das sind nur 20-30 eur im monat für top-schutz. falls du unter 18.000 eur im jahr verdienen solltest, wärst du als ehemann auch beihilfeberechtigt.

nochmal zu kinder gkv / pkv
www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=386

blue.tom
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Beitragvon blue.tom » 09.06.2007, 09:27

Danke für alle Antworten . :o


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