Hm, RHW, ich denke mal, dass es defintiv hierüber einen Beitragsbescheid gibt.
Oder ist es etwa gängige Praxis, dass man dem Kunden die Beitragshöhe am Telefon mitteilt oder in einer sonstigen Art und Weise. Wobei dies könnte natürlich auch einen Verwaltungsakt darstellen. Oder irre ich mich dort?
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