Hallo,
ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin 38 Jahre alt, wohne in der Nähe von Mainz, verheiratet und habe 3 Kinder (8+4+7Monate alt).
Ich bin selbstständiger Medienberater - privat versichert - und liege jedes Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze, die sich ja jedes Jahr leicht verändert.
Meine Frau ist zuhause und familienversichert in der GKV sowie die 3 Kinder.
Jetzt meine Frage:
Ich habe die Vermutung, dass ich im Jahr 2009 über der Versicherungspflichtgrenze liegen werde.
- Wie habe ich mich zu verhalten?
- Endet hier die Familienversicherung meiner Kinder?
- Muss ich Nachzahlungen an die GKV leisten und wie hoch?
- Muss ich meine Kinder nachträglich in der PKV nachversichern?
Wie Ihr Euch vorstellen könnt, könnte dies das Ende meines Gewerbes bedeuten. Ich frage deshalb, da mir nur leienweise etwas zu "Ohren" gekommen ist und ich hiermit um fachlichen Rat bitte.
Es grüße EUCH
Peter
Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
Deine Frau ist sicherlich freiwillig versichert (und nicht familienversichert)
Dies unterstellt, mache ich mal weiter.
Eigentlich richtig wäre beim Überschreiten der 2009er Zahlen gemäß Einkommensteuerbescheid richtig, dass ab 01.01.2009 und damit rückwirkend die FAMIlienversicherung endet.
Nachzahlung pro Kind pro Monat in der gesetzlichen Versicherung ca. 140 EUR.
ABER zu Deinen Gunsten gibt es ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen, dass die FAMI
erst zum Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides endet.
z.B ESTG erstellt 05.10.2010. 60.000 Einkünfte aus Gewerbe.
Du reichst diesen natürlich sofort bei der KK ein, wie sich dies gehört.
Lösung: Ende FAMI zum 31.10.2010 und damit nicht rückwirkend.
verpätete Einreichung = rückwirkend zum 31.10.2010 mit der FAMI
Frag bei der KK nach. Sie wird sich sicherlich an dieses Bespr-Ergebnis halten
Deine Frau ist sicherlich freiwillig versichert (und nicht familienversichert)
Dies unterstellt, mache ich mal weiter.
Eigentlich richtig wäre beim Überschreiten der 2009er Zahlen gemäß Einkommensteuerbescheid richtig, dass ab 01.01.2009 und damit rückwirkend die FAMIlienversicherung endet.
Nachzahlung pro Kind pro Monat in der gesetzlichen Versicherung ca. 140 EUR.
ABER zu Deinen Gunsten gibt es ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen, dass die FAMI
erst zum Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides endet.
z.B ESTG erstellt 05.10.2010. 60.000 Einkünfte aus Gewerbe.
Du reichst diesen natürlich sofort bei der KK ein, wie sich dies gehört.
Lösung: Ende FAMI zum 31.10.2010 und damit nicht rückwirkend.
verpätete Einreichung = rückwirkend zum 31.10.2010 mit der FAMI
Frag bei der KK nach. Sie wird sich sicherlich an dieses Bespr-Ergebnis halten
Ok.
Frage:
Meine Frau ist in Elternzeit, also Pflichtversichert in der Gesetzlichen sowie meine Kinder.
Ändert sich hierbei etwas, als wenn meine Frau freiwillig versichert wäre?
Heißt das, dass wenn ich meine Steuererklärung beim Steuerberater, z.B. für 2009 im November erstellt bekomme, diese aber erst im Februar 2011 beim Finanzamt abgebe und wohl im April 2011 einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalte, erst dann die Fam. endet, wenn es "amtlich" vom Finanzamt ist?
Heißt der Stichtag April 2011?
Wenn ich dies dann sofort der KK melde bekomme ich demnach keine Nachzahlung seit 1.1.2009, sondern muss nur meine Kinder neu, bei mir z.B. in der PKV versichern und das wärs??
Sie machen mir Hoffnung!
Woher wissen Sie dies so genau?
Bitte Info!
Gruss!!!!
Frage:
Meine Frau ist in Elternzeit, also Pflichtversichert in der Gesetzlichen sowie meine Kinder.
Ändert sich hierbei etwas, als wenn meine Frau freiwillig versichert wäre?
Heißt das, dass wenn ich meine Steuererklärung beim Steuerberater, z.B. für 2009 im November erstellt bekomme, diese aber erst im Februar 2011 beim Finanzamt abgebe und wohl im April 2011 einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalte, erst dann die Fam. endet, wenn es "amtlich" vom Finanzamt ist?
Heißt der Stichtag April 2011?
Wenn ich dies dann sofort der KK melde bekomme ich demnach keine Nachzahlung seit 1.1.2009, sondern muss nur meine Kinder neu, bei mir z.B. in der PKV versichern und das wärs??
Sie machen mir Hoffnung!
Woher wissen Sie dies so genau?
Bitte Info!
Gruss!!!!
Hm, Heinrich!
Für den Bereich der Familienversicherung gibt es bpsw. bei der Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V (derzeit 365 €) BSG-Rechtsprechung. Hier wird festgehalten, dass hierfür eine vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen ist. Ergibt die vorausschauende Betrachtungsweise die Überschreitung der Grenze, dann endet die Familienversicherung natürlich rückwirkend, sonst erst künftig.
Ich denke mal, der Spibu hat sich dieser Rechtsprechung angenommen und es analog auf die Bestimmungen des § 10 Abs. 3 SGB V (Überschreiten der JAEG) übertragen, was ja auch mehr als logisch sein dürfte, oder irre ich mich da jetzt? Bei Selbständigen kann man es sehr schlecht vorausschauend betrachten, gerade wenn man jahrlang drunter lag.
Für den Bereich der Familienversicherung gibt es bpsw. bei der Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V (derzeit 365 €) BSG-Rechtsprechung. Hier wird festgehalten, dass hierfür eine vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen ist. Ergibt die vorausschauende Betrachtungsweise die Überschreitung der Grenze, dann endet die Familienversicherung natürlich rückwirkend, sonst erst künftig.
Ich denke mal, der Spibu hat sich dieser Rechtsprechung angenommen und es analog auf die Bestimmungen des § 10 Abs. 3 SGB V (Überschreiten der JAEG) übertragen, was ja auch mehr als logisch sein dürfte, oder irre ich mich da jetzt? Bei Selbständigen kann man es sehr schlecht vorausschauend betrachten, gerade wenn man jahrlang drunter lag.
Hallo,
der Mitgliedsstatus ist unerheblich, wenn es um die FAMIlienversicherung der Kinder geht. Allerdings muss Deine Frau in der freiwilligen Mitgliedschaft Beiträge zahlen, wobei das Einkommen des privat versicherten Ehegatten auch wieder ein Rolle spielt. Aber dies ist ein anderes Thema. Hier geht es ja um die Kinder.
Wo es steht. Wovon ich dies weiß
Besprechungsergebnis der Sptzenverbände der Krankenkassen vom 27.09.2007.
Bitte bei Krankenkasse nachfragen, ob die auch danach handeln. Ich kann es mir nicht anders vorstellen.
Nochmals zur Klarstellung: Wenn ich Richter wäre und das Recht auslegen müsste, dann würde die FAMI am 01.01.2009 enden.
Dieses Besprechungsergebnis ist quasi wie eine Vereinfachung zu sehen.
Ich persönlich befürworte dies und finde es in der täglichen Praxis als angenehm bei den Kunden nicht rückwirkend tausende von EUR nachzufordern zu müssen. Die Kunden übrigens auch.
Bsp: Einkommensteuerbescheid 2009 wird im April 2011 erstellt, Grenzen überschritten = Ende FAMI 30.04.2011. Also richtig erkannt.
Machen wir mal weiter.
STB 2010 erstellt Oktober 2012, Grenzen UNTERSCHRITTEN
= FAMI ab 01.11.2012 möglich.
Gruß
heinrich
der Mitgliedsstatus ist unerheblich, wenn es um die FAMIlienversicherung der Kinder geht. Allerdings muss Deine Frau in der freiwilligen Mitgliedschaft Beiträge zahlen, wobei das Einkommen des privat versicherten Ehegatten auch wieder ein Rolle spielt. Aber dies ist ein anderes Thema. Hier geht es ja um die Kinder.
Wo es steht. Wovon ich dies weiß
Besprechungsergebnis der Sptzenverbände der Krankenkassen vom 27.09.2007.
Bitte bei Krankenkasse nachfragen, ob die auch danach handeln. Ich kann es mir nicht anders vorstellen.
Nochmals zur Klarstellung: Wenn ich Richter wäre und das Recht auslegen müsste, dann würde die FAMI am 01.01.2009 enden.
Dieses Besprechungsergebnis ist quasi wie eine Vereinfachung zu sehen.
Ich persönlich befürworte dies und finde es in der täglichen Praxis als angenehm bei den Kunden nicht rückwirkend tausende von EUR nachzufordern zu müssen. Die Kunden übrigens auch.
Bsp: Einkommensteuerbescheid 2009 wird im April 2011 erstellt, Grenzen überschritten = Ende FAMI 30.04.2011. Also richtig erkannt.
Machen wir mal weiter.
STB 2010 erstellt Oktober 2012, Grenzen UNTERSCHRITTEN
= FAMI ab 01.11.2012 möglich.
Gruß
heinrich
Jooh, Heinrich Du als Richter und ich als Beisitzer. Oh weia!
Nee, nu mal im ernst.
Das BSG hat es doch schon entschieden, was bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist. Die sog. vorausschauende Betrachtungsweise ist maßgeblich.
Habe jetzt schon mehrere Verfahren gehabt, da wollte die Kasse natürlich auch rückwirkend. Hab dann die BSG-Entscheidung in die Runde geworfen und dann hat es gefuntzt.
Zitat:
BSG-Urteil vom 4.6.1981 = SozR 2200 § 205 RVO Nr. 41 = USK 81134.
Unterliegen die Einkünfte Schwankungen, ist das Gesamteinkommen durch eine vorausschauende Schätzung der mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Einnahmen zu ermitteln
Nee, nu mal im ernst.
Das BSG hat es doch schon entschieden, was bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist. Die sog. vorausschauende Betrachtungsweise ist maßgeblich.
Habe jetzt schon mehrere Verfahren gehabt, da wollte die Kasse natürlich auch rückwirkend. Hab dann die BSG-Entscheidung in die Runde geworfen und dann hat es gefuntzt.
Zitat:
BSG-Urteil vom 4.6.1981 = SozR 2200 § 205 RVO Nr. 41 = USK 81134.
Unterliegen die Einkünfte Schwankungen, ist das Gesamteinkommen durch eine vorausschauende Schätzung der mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Einnahmen zu ermitteln
Lieber Rossi,
vorausschauend??
Bei einer Vollprovision? Wohl kaum denkbar!
Abgesehen davon ist das Jahr 2009 abgeschlossen und ich kann die Zahlen weitestgehend einsehen. Abgesehen davon ist die Ekst-Erklärung noch lange nicht dran. Es wurde gerade im August die 2008er vom Finanzamt abgesegnet. Daher ist sowohl die vorausschauende Progrognose sowie die Darstellung als Spibu am Thema vorbei.
Lieb wäre mir, wenn Ihr "beide" einen Nenner findet!
Danke.
vorausschauend??
Bei einer Vollprovision? Wohl kaum denkbar!
Abgesehen davon ist das Jahr 2009 abgeschlossen und ich kann die Zahlen weitestgehend einsehen. Abgesehen davon ist die Ekst-Erklärung noch lange nicht dran. Es wurde gerade im August die 2008er vom Finanzamt abgesegnet. Daher ist sowohl die vorausschauende Progrognose sowie die Darstellung als Spibu am Thema vorbei.
Lieb wäre mir, wenn Ihr "beide" einen Nenner findet!
Danke.
Stimmt.
Ich habe bei der GKV der Krankenversicherung angerufen - anonym versteht sich - und habe erfahren, dass Ihr Recht habt.
Die Fam. wird mit Eingang des Steuerbescheids, wenn Überschreitung des Versicherungspflichtgrenze - mit Datum geschlossen.
Ich möchte EUCH ganz herzlich danken.
Wir Ihr Euch vorstellen könnt, kann ich als Selbstständiger nun mal die Einnahmen eines Jahres nicht vorhersehen. Daher wäre eine Nachzahlung aus meiner Sicht moralisch u. rechtlich nicht zu vertreten.
Schließlich gibt eine Versicherung auch die eingezahlten Beiträge nicht zurück, wenn KEIN Versicherungsfall eintritt.
Ich habe bei der GKV der Krankenversicherung angerufen - anonym versteht sich - und habe erfahren, dass Ihr Recht habt.
Die Fam. wird mit Eingang des Steuerbescheids, wenn Überschreitung des Versicherungspflichtgrenze - mit Datum geschlossen.
Ich möchte EUCH ganz herzlich danken.
Wir Ihr Euch vorstellen könnt, kann ich als Selbstständiger nun mal die Einnahmen eines Jahres nicht vorhersehen. Daher wäre eine Nachzahlung aus meiner Sicht moralisch u. rechtlich nicht zu vertreten.
Schließlich gibt eine Versicherung auch die eingezahlten Beiträge nicht zurück, wenn KEIN Versicherungsfall eintritt.
In diesem Zusammenhang ein nettes Urteil des SG Aachen:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=141517&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Sozialgericht Aachen S 2 KR 271/10 14.04.2011
...
Im vorliegenden Fall lagen beachtliche Hinweise dafür vor, dass das im Jahr 2007 erzielten Gesamteinkommen in späteren Jahren nicht mehr erzielt worden ist, und auch früher nicht erzielt wurde. Nach Auffassung der Kammer findet sich die hier vertretene Auffassung auch in der für das Gericht freilich nicht bindenden Vereinbarung des AOK-Bundesverbandes, des BKK-Bundesverbandes, des GKV-Spitzenverbandes, des IKK-Bundesverbandes, des Bundesverbandes der Landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Knappschaft, des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen und des AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes betreffend der Auslegung des Begriffs "Gesamteinkommen" bei der Familienversicherung vom 24.10.2008 wieder. Dort heißt es ausdrücklich:
"Grundsätzlich ist eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt; dies erfor-dert eine Prognose unter Einbeziehung der mit hinreichender Sicherheit zu erwar-tenden Einkommensverhältnisse"
Hierauf hatte das Gericht bereits die Beklagte bereits Ende Dezember 2010 hingewiesen und nachgefragt, ob der Klageanspruch anerkannt werde. Darüber, dass hierauf gegen-über dem Gericht keine Reaktion erfolgte sondern vielmehr die angeblichen Forderungen aus der Familienversicherung – mit erheblichen Folgen für die Klägerin (u.a. SCHUFA-Eintrag) – vollstreckt wurden, hatte der Kammervorsitzende bereits mit Schreiben vom 18.03.2011 seine Verwunderung zum Ausdruck gebracht. Die Kammer teilt das Unverständnis für dieses Vorgehen.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=141517&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Sozialgericht Aachen S 2 KR 271/10 14.04.2011
...
Im vorliegenden Fall lagen beachtliche Hinweise dafür vor, dass das im Jahr 2007 erzielten Gesamteinkommen in späteren Jahren nicht mehr erzielt worden ist, und auch früher nicht erzielt wurde. Nach Auffassung der Kammer findet sich die hier vertretene Auffassung auch in der für das Gericht freilich nicht bindenden Vereinbarung des AOK-Bundesverbandes, des BKK-Bundesverbandes, des GKV-Spitzenverbandes, des IKK-Bundesverbandes, des Bundesverbandes der Landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Knappschaft, des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen und des AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes betreffend der Auslegung des Begriffs "Gesamteinkommen" bei der Familienversicherung vom 24.10.2008 wieder. Dort heißt es ausdrücklich:
"Grundsätzlich ist eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt; dies erfor-dert eine Prognose unter Einbeziehung der mit hinreichender Sicherheit zu erwar-tenden Einkommensverhältnisse"
Hierauf hatte das Gericht bereits die Beklagte bereits Ende Dezember 2010 hingewiesen und nachgefragt, ob der Klageanspruch anerkannt werde. Darüber, dass hierauf gegen-über dem Gericht keine Reaktion erfolgte sondern vielmehr die angeblichen Forderungen aus der Familienversicherung – mit erheblichen Folgen für die Klägerin (u.a. SCHUFA-Eintrag) – vollstreckt wurden, hatte der Kammervorsitzende bereits mit Schreiben vom 18.03.2011 seine Verwunderung zum Ausdruck gebracht. Die Kammer teilt das Unverständnis für dieses Vorgehen.
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