Ich bin 62 und freiwilliges Mitglied der ges. Krankenkasse.
Ab 60 habe ich eine Altersrente wg. Arbeitslosigkeit bekommen, sagen wir von 1.000 Euro.
Infolge Scheidung erhalte ich einen sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vom Ex-Mann. Das gibt es selten, es wird dann gemacht, wenn der Versorgungsträger des Exmannes z.B. im Ausland sitzt und deshalb kein Ausglich innerhalb der ges. Rente erfolgen kann.
Wegen eines längeren Streites bei Gericht kommt nun eine Zahlung über die letzten 2 Jahre und dann eine laufende Zahlung von monatlich 800 Euro.
Die muss ich als laufendes Einkommen versteuern, klar.
Weil ich freiwilliges Mitglied der BKK bin, muss ich von diesen 800 Euro Einkommen den vollen Beitragssatz von 14,9% zahlen, und nicht den halben, wie bei einer normalen ges. Rente.
Das finde ich ärgerlich.
Nun meine Überlegung:
Ich habe bislang jährlich einen Fragebogen ausgefüllt für die Krankenkasse mit den Einkünften.
Da habe ich meinen Rentenbescheid der ges. Rente beigefügt und es war ok.
Ich bin ja auch nicht steuerpflichtig.
Wenn ich nun diesen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bekomme, dann bin ich wohl einkommenssteuerpflichtig. Ok.
Ärgerlich auch, weil die Einmalszahlung dann in einem Jahr zu einem höheren Steuersatz führen wird.
Meine Frage:
Bislang hat es ausgereicht, wenn ich der KK nur den jährlichen Rentenbescheid der ges. Rente zugeschickt habe, ich war ja auch wg. der Höhe von 1000 Euro / Monat nicht steuerpflichtig.
War das Zufall, oder hängt die Form des Nachweises der jährlichen Angabe des Einkommens von der jeweiligen Krankenkasse ab?
Wenn ich nun gegenüber der Krankenkasse die 800 Euro Versorgungsausgleich nicht angebe, wird das Finanzamt dieses Einkommen an die Krankenkasse oder eine Clearingstelle melden?
Prüfen die Krnakenkassen unterschiedlich genau?
Danke, Beate
Nachweisvon sonstigen Einkommen bei freiwilliger Mitgliedsch
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
was soll man darauf antworten ?? - Ja, gib dieses Einkommen nicht an, dann sparst du dir die Krankenkassenbeiträge - die Kasse wird schon nicht dahinterkommen ??
Das wäre Anstiftung zum Betrug, denn die Kasse fragt nach allen Einkünften/Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können.
Ob die Kassen unterschiedlich genau prüfen ??
Sagen wir mal, so - es gibt Kassen, die vertrauen dem was der Versicherte so erklärt und auch ggf. belegt, es soll aber auch Kassen geben, die auf einmal den Einkommensteuerbescheid sehen wollen oder einen Nachweis dass keine Steuererklärung abgegeben werden muss, und wenn sich dann rausstellt dass Einnahmen vorsätzlich verschwiegen wurden kann kann die Nachforderung sogar über die Verjährungsgrenze erhoben werden.
Fazit - gib es an und gut ist es.
Gruss
Czauderna
was soll man darauf antworten ?? - Ja, gib dieses Einkommen nicht an, dann sparst du dir die Krankenkassenbeiträge - die Kasse wird schon nicht dahinterkommen ??
Das wäre Anstiftung zum Betrug, denn die Kasse fragt nach allen Einkünften/Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können.
Ob die Kassen unterschiedlich genau prüfen ??
Sagen wir mal, so - es gibt Kassen, die vertrauen dem was der Versicherte so erklärt und auch ggf. belegt, es soll aber auch Kassen geben, die auf einmal den Einkommensteuerbescheid sehen wollen oder einen Nachweis dass keine Steuererklärung abgegeben werden muss, und wenn sich dann rausstellt dass Einnahmen vorsätzlich verschwiegen wurden kann kann die Nachforderung sogar über die Verjährungsgrenze erhoben werden.
Fazit - gib es an und gut ist es.
Gruss
Czauderna
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