Altersarmut: zurück von PKV in GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Altersarmut: zurück von PKV in GKV
Hallo,
viel habe ich hier gelesen in den letzten Tagen. Bin aber immer noch unsicher und erlaube mir deshalb einen eigenen Thread.
Meine Situation: Ich bin 63 Jahre alt, Ich bin seit 15 Jahren in der PKV versichert vorher GKV.
Meine Mann ist schon immer gesetzlich versichert und bezieht Rente.
Nun mußte ich meine freiberufliche Tätigkeit aufzugeben, sie brachte nichts mehr ein,konnte mich aber aufgrund der freiwilligen Weiterversicherng arbeitslos melden und bekomme Zuschuss zu meinen Beiträgen zur privaten KK.nun zu meiner Frage: Wäre es möglich, mich bei der GKV meines Mannes als Familienmitglied anzumelden und so beitragsfrei versichert zu sein und dadurch wieder in die GKV zu kommen. Logischerweise kann ich in der Zeit auch kein arbeitslosengeld beziehen das aber auch bald endet.Meine Rente würde dann ca.750 Euro betragen und ich müßte 440 Euro PKV bezahlen,d.h. es wäre Altersarmut vorprogrammiert,davor habe ich Angst.
Mir ist klar, daß ich die bezahlten Altersrückstellungen der PKV verliere. Basistarif ist keine Alternative. Ebenfalls ist mir klar, daß meine Vorgehensweise eigentlich unerwünscht und sicher auch unsolidarisch ist. Nur deshalb zum Sozialfall zu werden, wäre kaum vermittelbar.
Wie genau sollte ich vorgehen?
Vielen Dank einstweilen,
Doris
p.s. Falls die Frage in die Rubrik "GKV" gehört, bitte verschieben. Eigentlich passen Wechsler ja überall rein..
viel habe ich hier gelesen in den letzten Tagen. Bin aber immer noch unsicher und erlaube mir deshalb einen eigenen Thread.
Meine Situation: Ich bin 63 Jahre alt, Ich bin seit 15 Jahren in der PKV versichert vorher GKV.
Meine Mann ist schon immer gesetzlich versichert und bezieht Rente.
Nun mußte ich meine freiberufliche Tätigkeit aufzugeben, sie brachte nichts mehr ein,konnte mich aber aufgrund der freiwilligen Weiterversicherng arbeitslos melden und bekomme Zuschuss zu meinen Beiträgen zur privaten KK.nun zu meiner Frage: Wäre es möglich, mich bei der GKV meines Mannes als Familienmitglied anzumelden und so beitragsfrei versichert zu sein und dadurch wieder in die GKV zu kommen. Logischerweise kann ich in der Zeit auch kein arbeitslosengeld beziehen das aber auch bald endet.Meine Rente würde dann ca.750 Euro betragen und ich müßte 440 Euro PKV bezahlen,d.h. es wäre Altersarmut vorprogrammiert,davor habe ich Angst.
Mir ist klar, daß ich die bezahlten Altersrückstellungen der PKV verliere. Basistarif ist keine Alternative. Ebenfalls ist mir klar, daß meine Vorgehensweise eigentlich unerwünscht und sicher auch unsolidarisch ist. Nur deshalb zum Sozialfall zu werden, wäre kaum vermittelbar.
Wie genau sollte ich vorgehen?
Vielen Dank einstweilen,
Doris
p.s. Falls die Frage in die Rubrik "GKV" gehört, bitte verschieben. Eigentlich passen Wechsler ja überall rein..
-
- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Also, man muss jetzt gucken, ob die PKV schon 5 Jahre bei der gleichen privaten KV besteht.
Wenn dies der Fall ist, dann das ALG I auslaufen lassen und danach in die kostenlose Familienversicherung des Ehemannes eintreten. Noch keine Rente beantragen, sondern erst nach Ablauf von 12 Monaten die Rente beantragen. Wird die Rente schon vor Ablauf von 12 Monaten beantragt, fällt man aufgrund der Rentenhöhe aus der kostenlosen Familienversicherung. Eine freiw. Kv. in der GKV ist nicht möglich, da die erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monaten fehlt. Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V tritt nicht ein, da bei der alten PKV eine Wiederaufnahmeverpflichtung zu den alten Konditionen besteht.
Besteht die PKV noch keine 5 Jahre bei der Gesellschaft, reicht eine Familienversicherung von nur 1 Tag aus.
Wenn dies der Fall ist, dann das ALG I auslaufen lassen und danach in die kostenlose Familienversicherung des Ehemannes eintreten. Noch keine Rente beantragen, sondern erst nach Ablauf von 12 Monaten die Rente beantragen. Wird die Rente schon vor Ablauf von 12 Monaten beantragt, fällt man aufgrund der Rentenhöhe aus der kostenlosen Familienversicherung. Eine freiw. Kv. in der GKV ist nicht möglich, da die erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monaten fehlt. Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V tritt nicht ein, da bei der alten PKV eine Wiederaufnahmeverpflichtung zu den alten Konditionen besteht.
Besteht die PKV noch keine 5 Jahre bei der Gesellschaft, reicht eine Familienversicherung von nur 1 Tag aus.
Hallo,
guten Morgen,vielen Dank für die antworten also versteh ich das richtig,lasse Alg1 auslaufen versicher mich dann 12 Montate bei meinem Mann und beantrage erst kurz vorher die Rente um mich dann weiter freiwillig beim der KV meines Mannes zu versichern oder?Lieber 12 Monate durchhalten ohne Einkommen aber dann günstige Krankenversicherung um im alter noch ein bischen Leben zu können,
mfg
Doris
guten Morgen,vielen Dank für die antworten also versteh ich das richtig,lasse Alg1 auslaufen versicher mich dann 12 Montate bei meinem Mann und beantrage erst kurz vorher die Rente um mich dann weiter freiwillig beim der KV meines Mannes zu versichern oder?Lieber 12 Monate durchhalten ohne Einkommen aber dann günstige Krankenversicherung um im alter noch ein bischen Leben zu können,
mfg
Doris
-
- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Hallo,
ich machs nochmal kurz.
1. Sie sind länger als 5 Jahre bei einer PKV
-Ein Jahr Familienversicherung, keine Rente, dann können Sie freiwillig Mitglied werden.
2. Sie sind kürzer als 5 Jahre bei einer PKV
-Ein Tag Familienversicherung reicht aus, dann können Sie freiwilliges Mitglied werden
3.Sie sind länger als 5 Jahre bei einer PKV, versichern sich bspw. ab 01.01. woanders und begründen den Anspruch auf Familienversicherung am 02.01. Ab 03.01. könnten Sie sich freiwillig weiterversichern bzw. werden pflichtig
ich machs nochmal kurz.
1. Sie sind länger als 5 Jahre bei einer PKV
-Ein Jahr Familienversicherung, keine Rente, dann können Sie freiwillig Mitglied werden.
2. Sie sind kürzer als 5 Jahre bei einer PKV
-Ein Tag Familienversicherung reicht aus, dann können Sie freiwilliges Mitglied werden
3.Sie sind länger als 5 Jahre bei einer PKV, versichern sich bspw. ab 01.01. woanders und begründen den Anspruch auf Familienversicherung am 02.01. Ab 03.01. könnten Sie sich freiwillig weiterversichern bzw. werden pflichtig
Philchen hat geschrieben:Hallo,
ich machs nochmal kurz.
1. Sie sind länger als 5 Jahre bei einer PKV
-Ein Jahr Familienversicherung, keine Rente, dann können Sie freiwillig Mitglied werden.
2. Sie sind kürzer als 5 Jahre bei einer PKV
-Ein Tag Familienversicherung reicht aus, dann können Sie freiwilliges Mitglied werden
3.Sie sind länger als 5 Jahre bei einer PKV, versichern sich bspw. ab 01.01. woanders und begründen den Anspruch auf Familienversicherung am 02.01. Ab 03.01. könnten Sie sich freiwillig weiterversichern bzw. werden pflichtig
Hallo,
wie soll 3. in der Praxis funktionieren - könntest du uns mal anhand eines Beispiels,also mit Zeitstrang und unter Berücksichtigung des Alters des Betroffenen mal beschreiben ??
Danke im voraus
Gruss
Czauderna
Okay, wir halten mal fest, die bisherige PKV besteht schon seit 5 Jahren.
Du erhälst offensichtlich ALG I, da Du vermutlich zuvor frewillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, richtig? Das ALG I wird auch vermutlich höher als 365,00 Euro sein, richtig?
Dann melde Dich aus dem ALG I Bezug doch einfach für 1 oder 2 Monate ab, da Du in Deutschland herumreisen möchtest und ein wenig Urlaub verdient hast, oder sonst irgendetwas. Es sollte aber kein Verzicht sein.
Für diese Zeit (kein Leistungsbezug ALG I) meldest Du dich zur Familienversicherung bei der Holden an und kannst außerordentlich die PKV gem. § 205 Abs. 2 VVG (innerhalb von 3 Monaten) kündigen.
Wenn alles gelaufen ist (Familienversicherung eingetragen), beantragst Du wieder ALG I, da ja noch ein Restanspruch vorhanden ist. In dieser Konstellation löst das ALG I dann eine Pflichtversicherung in der GKV aus. Die Hürde des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55 Jahre) hast Du definitiv überwunden, da Du dann zum Zeitpunkt des Neuantrages auf ALG I in dem 5 Jahreszeitraum mindestens 1 Tag gesetzlich versichert gewesen bist.
Das ALG I lässt Du dann auslaufen und gehst danach wieder in die kostenlose Familienversicherung. Erst nach insgesamt 12 Monaten der Versicherung in der GKV (Pflichtversicherung ALG I und Familienversicherung) beantragst Du die Rente. Aufgrund der Rentenhöhe fliegst Du natürlich aus der Familienversicherung heraus, kannst Dich aber freiwillig versichern, da unmittelbar vorher eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten in der GKV bestanden hat.
Die freiw. Kv. in der GKV wird ca. 140,00 Euroen kosten; so sollte es funktionieren!
Du erhälst offensichtlich ALG I, da Du vermutlich zuvor frewillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, richtig? Das ALG I wird auch vermutlich höher als 365,00 Euro sein, richtig?
Dann melde Dich aus dem ALG I Bezug doch einfach für 1 oder 2 Monate ab, da Du in Deutschland herumreisen möchtest und ein wenig Urlaub verdient hast, oder sonst irgendetwas. Es sollte aber kein Verzicht sein.
Für diese Zeit (kein Leistungsbezug ALG I) meldest Du dich zur Familienversicherung bei der Holden an und kannst außerordentlich die PKV gem. § 205 Abs. 2 VVG (innerhalb von 3 Monaten) kündigen.
Wenn alles gelaufen ist (Familienversicherung eingetragen), beantragst Du wieder ALG I, da ja noch ein Restanspruch vorhanden ist. In dieser Konstellation löst das ALG I dann eine Pflichtversicherung in der GKV aus. Die Hürde des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55 Jahre) hast Du definitiv überwunden, da Du dann zum Zeitpunkt des Neuantrages auf ALG I in dem 5 Jahreszeitraum mindestens 1 Tag gesetzlich versichert gewesen bist.
Das ALG I lässt Du dann auslaufen und gehst danach wieder in die kostenlose Familienversicherung. Erst nach insgesamt 12 Monaten der Versicherung in der GKV (Pflichtversicherung ALG I und Familienversicherung) beantragst Du die Rente. Aufgrund der Rentenhöhe fliegst Du natürlich aus der Familienversicherung heraus, kannst Dich aber freiwillig versichern, da unmittelbar vorher eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten in der GKV bestanden hat.
Die freiw. Kv. in der GKV wird ca. 140,00 Euroen kosten; so sollte es funktionieren!
Guten morgen,
das hört sich so einfach an:-)
also habe freiwllige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt,deswegen anspruch und ja auch das Arbeitslosengeld ist höher als 360,- Euro...das mit dem einen Monat selber abmelden ist ok,bekomme ich hin,mein Anspruch läuft sogar noch 20 Montate,heißt ja sogar wenn ich für einen oder auch 2 Monate aussetze und dann wieder Alg1 beantrage,könnte ich Alg sogar bis zur Rente beziehen und hätte 12 Monate GKV Versicherung und könnte mich danach freiwillig in der GKV für 140,- versichern,oder?Habe ich alles richtig verstanden?
Kann ich mich auf die Paragraphen bei kündigung der PKV und auch bei auslösen der Pflichtversicherung bei erneutem anspruch auf Alg beziehen?
Gruß Doris
das hört sich so einfach an:-)
also habe freiwllige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt,deswegen anspruch und ja auch das Arbeitslosengeld ist höher als 360,- Euro...das mit dem einen Monat selber abmelden ist ok,bekomme ich hin,mein Anspruch läuft sogar noch 20 Montate,heißt ja sogar wenn ich für einen oder auch 2 Monate aussetze und dann wieder Alg1 beantrage,könnte ich Alg sogar bis zur Rente beziehen und hätte 12 Monate GKV Versicherung und könnte mich danach freiwillig in der GKV für 140,- versichern,oder?Habe ich alles richtig verstanden?
Kann ich mich auf die Paragraphen bei kündigung der PKV und auch bei auslösen der Pflichtversicherung bei erneutem anspruch auf Alg beziehen?
Gruß Doris
Na ja,
Völlig richtig, ich kann mir aber vorstellen, dass es Schwierigkeiten geben wird. Aber meines Erachtens gibt es im Ansatz keinen rechtlichen Grund dies abzulehnen.
Jawoll, wenn Du - nach einer Pause von 2 Monaten (wichtig kein Verzicht/sondern Abmeldung aus dem Leistungsbezug da bspw. 2 Monate Urlaub) erneut ALG I beziehst, solltest Du in der GKV versicherungspflichtig werden und anschließend (nach 12 Monaten) ein Zugangsrecht für die freiw. Kv. haben.
Du musst sehen, dass Du derzeit aufgrund der Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V im Rahmen des ALG I-Bezuges nicht versicherungspflichtig geworden bist. Diese Vorschrift liest sich etwas holprig:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.
Derzeit stimmt es ja, vor dem ersten ALG I-Bezug bist Du in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen und deswegen verbleibst Du in der PKV. Diese Versicherungsfreiheit gilt nur für die Dauer des derzeitigen ALG I-Bezuges.
Jetzt bekommst Du 2 Monate kein ALG I, weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. In dieser Zeit gehst Du in die kostenlose Familienversicherung in der GKV.
Dann beantragst Du wieder das ALG I und die Vorschriften des § 6 Abs. 3a SGB V sind neu zu prüfen. Es wird wieder der 5-Jahreszeitraum vor der neuen Antragstellung geprüft. Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 186 Abs. 2a SGB V, da die Versicherungspflicht mit dem Tag des Leistungsbezuges beginnt. Und das ist dann die neue Antragstellung. Da Du aber in dem 5 Jahreszeitraum 2 Monate GKV (Familienversicherung) versichert gewesen, greifen die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V nicht. Ergo Versicherungpsflicht ensteht durch das ALG I. Der zweite Satz (5 Jahre davon 2,5 Jahre etc...) ist erst gar nicht zu prüfen, da schon die Voraussetzungen von Satz 1 nicht erfüllt sind.
Gehe mal davon aus, dass es der GKV vermutlich nicht schmecken wird. Aber so ist der Wortlaut des Gesetzes. Ferner musst Du beim WB-Antrag auf ALG I klipp und klar der Agentur sagen, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V nicht vorliegen (2 Monate Familienversicherung).
Am besten sprichst Du dann bei der Kasse vor und läßt Dir eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen, die Du dann bei der Agentur vorlegst.
Ich gehe natürlich davon aus, dass Du keine anderen Einkünfte hast, die oberhalb von 365,00 Euro liegen, richtig?
das hört sich so einfach an:-)
Völlig richtig, ich kann mir aber vorstellen, dass es Schwierigkeiten geben wird. Aber meines Erachtens gibt es im Ansatz keinen rechtlichen Grund dies abzulehnen.
auch 2 Monate aussetze und dann wieder Alg1 beantrage,könnte ich Alg sogar bis zur Rente beziehen und hätte 12 Monate GKV Versicherung und könnte mich danach freiwillig in der GKV für 140,- versichern,oder?Habe ich alles richtig verstanden
Jawoll, wenn Du - nach einer Pause von 2 Monaten (wichtig kein Verzicht/sondern Abmeldung aus dem Leistungsbezug da bspw. 2 Monate Urlaub) erneut ALG I beziehst, solltest Du in der GKV versicherungspflichtig werden und anschließend (nach 12 Monaten) ein Zugangsrecht für die freiw. Kv. haben.
Du musst sehen, dass Du derzeit aufgrund der Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V im Rahmen des ALG I-Bezuges nicht versicherungspflichtig geworden bist. Diese Vorschrift liest sich etwas holprig:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.
Derzeit stimmt es ja, vor dem ersten ALG I-Bezug bist Du in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen und deswegen verbleibst Du in der PKV. Diese Versicherungsfreiheit gilt nur für die Dauer des derzeitigen ALG I-Bezuges.
Jetzt bekommst Du 2 Monate kein ALG I, weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. In dieser Zeit gehst Du in die kostenlose Familienversicherung in der GKV.
Dann beantragst Du wieder das ALG I und die Vorschriften des § 6 Abs. 3a SGB V sind neu zu prüfen. Es wird wieder der 5-Jahreszeitraum vor der neuen Antragstellung geprüft. Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 186 Abs. 2a SGB V, da die Versicherungspflicht mit dem Tag des Leistungsbezuges beginnt. Und das ist dann die neue Antragstellung. Da Du aber in dem 5 Jahreszeitraum 2 Monate GKV (Familienversicherung) versichert gewesen, greifen die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V nicht. Ergo Versicherungpsflicht ensteht durch das ALG I. Der zweite Satz (5 Jahre davon 2,5 Jahre etc...) ist erst gar nicht zu prüfen, da schon die Voraussetzungen von Satz 1 nicht erfüllt sind.
Gehe mal davon aus, dass es der GKV vermutlich nicht schmecken wird. Aber so ist der Wortlaut des Gesetzes. Ferner musst Du beim WB-Antrag auf ALG I klipp und klar der Agentur sagen, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V nicht vorliegen (2 Monate Familienversicherung).
Am besten sprichst Du dann bei der Kasse vor und läßt Dir eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen, die Du dann bei der Agentur vorlegst.
Ich gehe natürlich davon aus, dass Du keine anderen Einkünfte hast, die oberhalb von 365,00 Euro liegen, richtig?
nein,ich habe keine anderen Einkünfte,also ohne Einkommen,Danke für die ausführliche Erläuterung mit den gestzlichen Bestimmungen,denke bei erneutem Alg1 Bezug werde ich vorher um die Mitgliedsbescheinigung betteln,eventuell nur angeben das ich wieder sozialversicherungspflichtig werde und daher diese brauche...denke es könnte dann funktionieren...
Nun denn,
Betteln bringt nicht viel. Gehe mal davon aus, dass Du als 62-jährige keinen roten Teppich von der Kasse beim Betreten der Filiale ausgelegt bekommen wirst.
Ich glaube, dass Du noch nicht einmal die Mitgliedsbescheinigung - so ohne weiters - bekommen wirst. Wenn dies der Fall sein sollte, dann bittest Du bitte schriftlich - unter Angabe der rechtlichen Normen - um Ablehnung.
Könnte natürlich sein, dass Du sehrwohl den roten Teppich ausgelegt bekommst, was mich allerdings verwundern würde. Aber jeder kann sich natürlich irren. Denn es gibt dort so ein lateinischen Spruch "errare humanum est"! Vielleicht bekommst Du ja noch nen Tässchen Kaffee und ein Plätzchen!
werde ich vorher um die Mitgliedsbescheinigung betteln, eventuell nur angeben das ich wieder sozialversicherungspflichtig werde und daher diese brauche
Betteln bringt nicht viel. Gehe mal davon aus, dass Du als 62-jährige keinen roten Teppich von der Kasse beim Betreten der Filiale ausgelegt bekommen wirst.
Ich glaube, dass Du noch nicht einmal die Mitgliedsbescheinigung - so ohne weiters - bekommen wirst. Wenn dies der Fall sein sollte, dann bittest Du bitte schriftlich - unter Angabe der rechtlichen Normen - um Ablehnung.
Könnte natürlich sein, dass Du sehrwohl den roten Teppich ausgelegt bekommst, was mich allerdings verwundern würde. Aber jeder kann sich natürlich irren. Denn es gibt dort so ein lateinischen Spruch "errare humanum est"! Vielleicht bekommst Du ja noch nen Tässchen Kaffee und ein Plätzchen!
-
- Postrank7
- Beiträge: 486
- Registriert: 15.03.2010, 12:40
- Kontaktdaten:
Hier stand ein Kommentar zu einem gesperrten User. Ich habe ihn gelöscht
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 17.09.2010, 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste