Zusatzbeitrag

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Tom30168
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Zusatzbeitrag

Beitragvon Tom30168 » 21.09.2010, 00:15

Hallo Mitglieder,

ich habe folgende Anfrage!
Meine Frau war bis Juni 2010 in Elternzeit und hat am 12.07.2010 wieder ihre Arbeit aufgenommen.

Am 06.08.2010 bekam meine Frau ein Schreiben von der KV, mit dem Hinweis daß der Zusatzbeitrag vo 8,- bei denen nicht eingegangen sei.
Daraufhin wird meine Frau gebeten, den Beitragsrückstand von 4,27,- + 0,77,- Mahngebühren für den Monat Juli zu überweisen.
Am nächsten Tag hat ein tel. Gespräch zwischen meiner Frau und der KV stattgefunden und haben sich geeinigt nur die 4,27,- überweisen zu müssen.
Wie besprochen fertigte meine Frau eine Lastschrift aus mit der Überweisung von 8,- ab dem 01.08.2010.
Am heutigen Tage sehe ich nun die Abbuchung für 08/2010 mit einem Betrag von 16,77,-. Laut Tel.-Hotline der KV hieß es nun, daß es egal ist, wann man die Arbeit aufnimmt und es für den ablaufenden Monat ebenfalls 8,- sei????
Das Schreiben sei also ein Mißverständis und falsch hieß es!
Daher nun die 16,77,- für Monat Juli, August und die Mahngebühren. Was nun mit den überwiesenen 4,27,- geschieht konnte uns die Dame nicht sagen und hat uns auf morgen vertröstet, wenn die Fachabteilungen aufhaben.

Nun zu meiner Frage: Ist es tatsächlich so gesetzlich verankert, daß die 8,- immer zu zahlen sind, auch wenn man Mitte des Monats nach der Elternzeit wieder anfängt?

Im voraus vielen Dank.
Gruß Tom
.-.

Czauderna
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Re: Zusatzbeitrag

Beitragvon Czauderna » 21.09.2010, 07:57

Tom30168 hat geschrieben:Hallo Mitglieder,

ich habe folgende Anfrage!
Meine Frau war bis Juni 2010 in Elternzeit und hat am 12.07.2010 wieder ihre Arbeit aufgenommen.

Am 06.08.2010 bekam meine Frau ein Schreiben von der KV, mit dem Hinweis daß der Zusatzbeitrag vo 8,- bei denen nicht eingegangen sei.
Daraufhin wird meine Frau gebeten, den Beitragsrückstand von 4,27,- + 0,77,- Mahngebühren für den Monat Juli zu überweisen.
Am nächsten Tag hat ein tel. Gespräch zwischen meiner Frau und der KV stattgefunden und haben sich geeinigt nur die 4,27,- überweisen zu müssen.
Wie besprochen fertigte meine Frau eine Lastschrift aus mit der Überweisung von 8,- ab dem 01.08.2010.
Am heutigen Tage sehe ich nun die Abbuchung für 08/2010 mit einem Betrag von 16,77,-. Laut Tel.-Hotline der KV hieß es nun, daß es egal ist, wann man die Arbeit aufnimmt und es für den ablaufenden Monat ebenfalls 8,- sei????
Das Schreiben sei also ein Mißverständis und falsch hieß es!
Daher nun die 16,77,- für Monat Juli, August und die Mahngebühren. Was nun mit den überwiesenen 4,27,- geschieht konnte uns die Dame nicht sagen und hat uns auf morgen vertröstet, wenn die Fachabteilungen aufhaben.

Nun zu meiner Frage: Ist es tatsächlich so gesetzlich verankert, daß die 8,- immer zu zahlen sind, auch wenn man Mitte des Monats nach der Elternzeit wieder anfängt?

Im voraus vielen Dank.
Gruß Tom
.-.


Hallo,
nein ist es nicht - der Zusatzbeitrag wird anteilmässig berechnet wenn kein ganzer Monat mit dem Zusatzbeitrag belegt ist.
Gruss
Czauderna

Tom30168
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Re: Zusatzbeitrag

Beitragvon Tom30168 » 21.09.2010, 12:17

Hallo,
nein ist es nicht - der Zusatzbeitrag wird anteilmässig berechnet wenn kein ganzer Monat mit dem Zusatzbeitrag belegt ist.
Gruss
Czauderna
==========================================


Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Heute haben wir mit der Fachabteilung gesprochen und es ist genauso wie Sie es schreiben :-) .
Brauchte also nicht nachzuhaken oder zu wiedersprechen.

Die Fachabteilung hat uns nun aufgeklärt, daß die anteilig errechneten 4,27,- nun doch nicht vom Monat Juli sei, sondern errechnet ab Ende Elternzeit (Mitte Juni) bis 30.06.2010.
Da meine Frau aber erst am 12.07.2010 ihre arbeit wieder aufgenommen hat war sie ja als Familienversicherung mit mir versichert. Trotzdem sei es laut gesetzgeber so, daß trotz Familienversicherung der Zusatzbeitrag abgebucht werden muß.
Ist das so?

Gruß und Danke,
Tom.

Czauderna
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Re: Zusatzbeitrag

Beitragvon Czauderna » 21.09.2010, 12:43

Tom30168 hat geschrieben:Hallo,
nein ist es nicht - der Zusatzbeitrag wird anteilmässig berechnet wenn kein ganzer Monat mit dem Zusatzbeitrag belegt ist.
Gruss
Czauderna
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Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Heute haben wir mit der Fachabteilung gesprochen und es ist genauso wie Sie es schreiben :-) .
Brauchte also nicht nachzuhaken oder zu wiedersprechen.

Die Fachabteilung hat uns nun aufgeklärt, daß die anteilig errechneten 4,27,- nun doch nicht vom Monat Juli sei, sondern errechnet ab Ende Elternzeit (Mitte Juni) bis 30.06.2010.
Da meine Frau aber erst am 12.07.2010 ihre arbeit wieder aufgenommen hat war sie ja als Familienversicherung mit mir versichert. Trotzdem sei es laut gesetzgeber so, daß trotz Familienversicherung der Zusatzbeitrag abgebucht werden muß.
Ist das so?

Gruß und Danke,
Tom.


Hallo,
auch das sehe ich nicht so - den Zusatzbeitrag müssen nur Mitglieder bezahlen - Zeiten der Familienversicherung sind keine Mitgliedszeiten.
Gruss
Czauderna

Tom30168
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Re: Zusatzbeitrag

Beitragvon Tom30168 » 21.09.2010, 23:55

Czauderna hat geschrieben:
Tom30168 hat geschrieben:Hallo,
nein ist es nicht - der Zusatzbeitrag wird anteilmässig berechnet wenn kein ganzer Monat mit dem Zusatzbeitrag belegt ist.
Gruss
Czauderna
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Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Heute haben wir mit der Fachabteilung gesprochen und es ist genauso wie Sie es schreiben :-) .
Brauchte also nicht nachzuhaken oder zu wiedersprechen.

Die Fachabteilung hat uns nun aufgeklärt, daß die anteilig errechneten 4,27,- nun doch nicht vom Monat Juli sei, sondern errechnet ab Ende Elternzeit (Mitte Juni) bis 30.06.2010.
Da meine Frau aber erst am 12.07.2010 ihre arbeit wieder aufgenommen hat war sie ja als Familienversicherung mit mir versichert. Trotzdem sei es laut gesetzgeber so, daß trotz Familienversicherung der Zusatzbeitrag abgebucht werden muß.
Ist das so?

Gruß und Danke,
Tom.


Hallo,
auch das sehe ich nicht so - den Zusatzbeitrag müssen nur Mitglieder bezahlen - Zeiten der Familienversicherung sind keine Mitgliedszeiten.
Gruss
Czauderna


Hallo,

wäre prima, wenn ich einen Link oder ähnliches bekommen könnte, auf dem ich mich berufen kann.
Die meinten, es wäre wohl nach SGB so gesetzlich verankert.
Ich habe in diesem Dschungel auf die schnelle nichts finden können.
Vielen Dank im voraus.

P.S.: Es dürfen auch andere eine Antwort abgeben.

Gruß Tom

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 22.09.2010, 08:56

Hallo,
(1) Der Zusatzbeitrag ist von allen Mitgliedern der betreffenden Krankenkasse zu erheben. Eine Beschränkung auf bestimmte Mitgliedergruppen ist nicht zulässig. In diesem Zusammenhang sind auch die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1 a und 3 SGB IV und damit deren Mitgliedschaft erhalten bleibt, die Rentenantragsteller, die nach § 189 SGB V als Mitglieder gelten, sowie die Personen, deren Mitgliedschaft nach den §§ 192 und 193 SGB V erhalten bleibt, als Mitglieder anzusehen.
(2) Im Umkehrschluss unterliegen alle Personen, die nicht über einen Mitgliedsstatus verfügen, nicht der Beitragspflicht. Dazu gehören beispielsweise: Familienversicherte, der Personenkreis nach § 264 SGB V, die Personen mit Anspruch auf Heil- oder Krankenbehandlung nach dem BVG oder vergleichbaren gesetzlichen Ansprüchen, Personen, die Anspruch auf Sachleistungen auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts haben, sowie Personen während des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 Abs. 2 SGB V.
(3) Besonderheiten zu den Wehr- und Zivildienstleistenden im Sinne des § 193 Abs. 2 und 3 SGB V werden im Abschnitt 5.4.2 behandelt.
Rundschreiben 09.
Gruss
Czauderna


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