Hallo,
ich bin gerade dabei mir eine PKV auszusuchen. DIe Gothaer bietet keine KFO, die Hansemerkur schon eine KFO Erstattung an.
Mein Makler sagte mir, dass die PKV aber nur in sehr seltenen und nie in kosmetischen Fällen die in den Bedingungen angegebenen 80% Erstattung leistet. Also nur bei "massiver Fehlstellung".
Meine Zähne haben sich nämlich verschoben, so dass der Biss nicht mehr korrekt ist und mich sehr stört. Dies würde ich gern behandeln lassen.
Hat diesbzgl. jemand Erfahrungen gesammelt?
Danke und Gruß
Kieferorthopädie Erstattung?
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Hallo hampelmann,
Die Gothaer bietet auch Tarife mit Leistungen für Kieferorthopädie an (Stand 28-09-10)
Wieso sollen es genau diese beiden Anbieter sein?
Ausschlaggebend ist vor allem die sogenannte medizinische Notwendigkeit sowie der genau Inhalt der Versicherungsbedingungen, welche Regeln was genau als versichert bzw. erstattungsfähig gilt.
Die Frage ist was Sie hier jetzt genau wissen wollen.
1. Werden die Leistungen für die einzelnen Leistungssegmente (auch für KFO) im "Kleingedruckten" geregelt. Anhand einer objektiven Analyse der Versicherungsbedingungen kann man erkennen was vom Versicherer geleistet wird (vorausgesetzt die Behandlung ist medizinisch notwendig). Sogenannte Erfahrungen sind meist subjektiver Natur und eher selten objektiv.
2. Sollten Sie nicht nur den Bereich der Kieferorthopädie, sondern eben auch alle anderen Leistungsbereiche wie z.B. Psychotherapie, Regelungen für gemischte Anstalten, Transportkosten, Auslandsschutz, Obliegenheiten, Ausschlüsse, versicherte Honorare, versicherte Behandler, Hilfsmittelkatalog, Heilmittel und so weiter betrachten. Nur so gehen Sie sicher nichts wesentliches außer acht gelassen zu haben. Auch wenn es oft anderes suggeriert wird, können die Leistungsunterschiede einzelner Tarife gewaltig sein.
DIe Gothaer bietet keine KFO, die Hansemerkur schon eine KFO Erstattung an.
Die Gothaer bietet auch Tarife mit Leistungen für Kieferorthopädie an (Stand 28-09-10)
Wieso sollen es genau diese beiden Anbieter sein?
Mein Makler sagte mir, dass die PKV aber nur in sehr seltenen und nie in kosmetischen Fällen die in den Bedingungen angegebenen 80% Erstattung leistet. Also nur bei "massiver Fehlstellung".
Ausschlaggebend ist vor allem die sogenannte medizinische Notwendigkeit sowie der genau Inhalt der Versicherungsbedingungen, welche Regeln was genau als versichert bzw. erstattungsfähig gilt.
Hat diesbzgl. jemand Erfahrungen gesammelt?
Die Frage ist was Sie hier jetzt genau wissen wollen.
1. Werden die Leistungen für die einzelnen Leistungssegmente (auch für KFO) im "Kleingedruckten" geregelt. Anhand einer objektiven Analyse der Versicherungsbedingungen kann man erkennen was vom Versicherer geleistet wird (vorausgesetzt die Behandlung ist medizinisch notwendig). Sogenannte Erfahrungen sind meist subjektiver Natur und eher selten objektiv.
2. Sollten Sie nicht nur den Bereich der Kieferorthopädie, sondern eben auch alle anderen Leistungsbereiche wie z.B. Psychotherapie, Regelungen für gemischte Anstalten, Transportkosten, Auslandsschutz, Obliegenheiten, Ausschlüsse, versicherte Honorare, versicherte Behandler, Hilfsmittelkatalog, Heilmittel und so weiter betrachten. Nur so gehen Sie sicher nichts wesentliches außer acht gelassen zu haben. Auch wenn es oft anderes suggeriert wird, können die Leistungsunterschiede einzelner Tarife gewaltig sein.
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Jede Versicherung fragt (sinngemäß) nach Behandlungen, die "notwendig, angeraten oder geplant" sind.
Erkrankungen oder wie in Ihrem Fall "Fehlstellungen", die bereits bestehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In seltenen Fällen beteiligt sich eine Versicherung an den voraussehbaren Kosten (wie der Kollege schrieb).
Machen Sie aber nicht den Fehler, Ihre PKV allein nach den Kosten für Ihre KFO auszuwählen - auch wenn Ihnen das jetzt teuer erscheint. Viel teurer kann es für Sie werden, wenn Sie bei schwerer Krankheit nicht vernünftig abgesichert sind.
Viele Tarife haben in wesentlichen Punkten sehr dünne Leistungen. Lassen Sie sich ausführlich über das Kleingedruckte informieren, damit das im Ernstfall kein böses Erwachen gibt!
Erkrankungen oder wie in Ihrem Fall "Fehlstellungen", die bereits bestehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In seltenen Fällen beteiligt sich eine Versicherung an den voraussehbaren Kosten (wie der Kollege schrieb).
Machen Sie aber nicht den Fehler, Ihre PKV allein nach den Kosten für Ihre KFO auszuwählen - auch wenn Ihnen das jetzt teuer erscheint. Viel teurer kann es für Sie werden, wenn Sie bei schwerer Krankheit nicht vernünftig abgesichert sind.
Viele Tarife haben in wesentlichen Punkten sehr dünne Leistungen. Lassen Sie sich ausführlich über das Kleingedruckte informieren, damit das im Ernstfall kein böses Erwachen gibt!
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Vielen Dank für die Antworten:
@Hr. Schösser: die beiden Tarife die gem. dem Makler meinen sonstigen Kriterien genügen sind von der Gothaer MediVita mit Z90 HanseMerkur ASZG. Daher der Vergleich. und in diesem Zahntarif der G. ist die KFO nicht drin.
Es müssen nicht genau diese beiden sein. Nur blicke ich mittlerweile nicht mehr durch und irgendwann muss man sich ja entscheiden. Ein anderer Makler hatte mir z.B. wieder etwas ganz anderes empfohlen, nämlich den Dt. Ring Esprit M. ICh glaube aber nicht, dass die Leistungen mit den beiden obigen Tarifen vergleichbar sind.
Der Tipp mit dem Kleingedruckten ist gut, nur wo kriege ich das her. Ich habe nur eine Zusammenfassung. Gibts dies auch im I-Net?
@Hr. Schösser: die beiden Tarife die gem. dem Makler meinen sonstigen Kriterien genügen sind von der Gothaer MediVita mit Z90 HanseMerkur ASZG. Daher der Vergleich. und in diesem Zahntarif der G. ist die KFO nicht drin.
Es müssen nicht genau diese beiden sein. Nur blicke ich mittlerweile nicht mehr durch und irgendwann muss man sich ja entscheiden. Ein anderer Makler hatte mir z.B. wieder etwas ganz anderes empfohlen, nämlich den Dt. Ring Esprit M. ICh glaube aber nicht, dass die Leistungen mit den beiden obigen Tarifen vergleichbar sind.
Der Tipp mit dem Kleingedruckten ist gut, nur wo kriege ich das her. Ich habe nur eine Zusammenfassung. Gibts dies auch im I-Net?
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Hallo hampelmann,
die Aufgabe eines seriösen Maklers ist
1. Ihre Wünsche und Anforderungen an eine PKV genau zu erfassen - bzw Ihnen zu erklären, wo die wirklich teuren Risiken liegen, damit Sie entscheiden können, was für ein Paket Sie haben wollen. Das geht weit über die übliche oberflächlichen Aussagen "Chefarzt - Zahnersatz - Brille - Selbstbeteiligung o.ä." hinaus.
2. Ihnen die Vertragsinhalte genau zu erklären - das Kleingedruckte eben. Wenn Sie das nicht kennen, wissen Sie doch gar nicht, was im Erstfall versichert ist. Ein Versicherer zahlt, was in Vertrag geschrieben steht. Nicht meh und nicht weniger!
Die drei von Ihnen genannten Tarife sind so unterschiedlich, wie es kaum sein kann. Daraus kann man schließen, dass Ihre Beratung nicht besonders qualifiziert gewesen sein kann.
Einpaar wichtige Unterschiede:
- Auslandgeltung: bei allen 3 verschieden
- Honorarerstattung: ebenfalls
- Gemischte Anstalten / AHB : ebenfalls (Gothaer keine Leistung)
- Hilfsmittel: bei allen 3 sehr verschieden (Gothaer sehr schwach + Hanse nicht viel besser; Ring mit m.E. problematischen Einschränkungen)
- Heilmittel: bei allen 3 verschieden
- Transportkosten: bei allen 3 verschieden
Lassen Sie sich unbedingt von einem Spezialisten beraten, der Ihnen die Unterschiede im Detail aufzeigt und Ihnen das "Kleingedruckte" erläutert.
Freundliche Grüße
RG
P.S.: Ach ja - vergessen Sie die Zusammenfassungen. Die sind nicht rechtsverbindlich. Es gilt, was in den Vertragsbedingungen steht!
die Aufgabe eines seriösen Maklers ist
1. Ihre Wünsche und Anforderungen an eine PKV genau zu erfassen - bzw Ihnen zu erklären, wo die wirklich teuren Risiken liegen, damit Sie entscheiden können, was für ein Paket Sie haben wollen. Das geht weit über die übliche oberflächlichen Aussagen "Chefarzt - Zahnersatz - Brille - Selbstbeteiligung o.ä." hinaus.
2. Ihnen die Vertragsinhalte genau zu erklären - das Kleingedruckte eben. Wenn Sie das nicht kennen, wissen Sie doch gar nicht, was im Erstfall versichert ist. Ein Versicherer zahlt, was in Vertrag geschrieben steht. Nicht meh und nicht weniger!
Die drei von Ihnen genannten Tarife sind so unterschiedlich, wie es kaum sein kann. Daraus kann man schließen, dass Ihre Beratung nicht besonders qualifiziert gewesen sein kann.
Einpaar wichtige Unterschiede:
- Auslandgeltung: bei allen 3 verschieden
- Honorarerstattung: ebenfalls
- Gemischte Anstalten / AHB : ebenfalls (Gothaer keine Leistung)
- Hilfsmittel: bei allen 3 sehr verschieden (Gothaer sehr schwach + Hanse nicht viel besser; Ring mit m.E. problematischen Einschränkungen)
- Heilmittel: bei allen 3 verschieden
- Transportkosten: bei allen 3 verschieden
Lassen Sie sich unbedingt von einem Spezialisten beraten, der Ihnen die Unterschiede im Detail aufzeigt und Ihnen das "Kleingedruckte" erläutert.
Freundliche Grüße
RG
P.S.: Ach ja - vergessen Sie die Zusammenfassungen. Die sind nicht rechtsverbindlich. Es gilt, was in den Vertragsbedingungen steht!
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hampelmann schrieb:
1. Bei dem genannten Tarif der Gothaer ist die Leistung für KFO vom Alter der versicherten Person abhängig.
2. Wie der Kollege Gutsch bereits ausgeführt hat, stellt sich auch mir die Frage, welche Kriterien zur Auswahl der PKV herangezogen wurden. Ich vermute einmal nicht sehr viele. Insgesamt gibt es weit über hundert Kriterienpunkte, welche für die Auswahl eines PKV-Tarifs genutzt werden können und auch sollten. Es sei denn Sie haben ein unerschütterliches Vertrauen zu Ihrem Makler...wie heißt es aber so schön: Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.
weiterhin schrieb hampelmann:
Da haben Sie Recht. Teilweise riesige Unterschiede und je nach Leistungssegment auch so als ob Sie Äpfel mit Birnen vergleichen würden.
Das Sie als Verbraucher nicht mehr "durchblicken" spricht leider nicht für Ihren Makler.
Meiner Meinung nach sollte ein Makler die Analyse für den Versicherungskunden verständlich, mit Beispielen und mit einer jederzeit nachvollziehbaren Dokumentation, auf welcher die Gründe für die Empfehlung erläutert werden, durchführen.
Von Ihrem Makler oder direkt von den Gesellschaften (VVG-Konformes Angebot). Um zu erfassen, was versichert ist müssen Sie allerdings wirklich alles lesen...nicht nur den Tarif.
@Hr. Schösser: die beiden Tarife die gem. dem Makler meinen sonstigen Kriterien genügen sind von der Gothaer MediVita mit Z90 HanseMerkur ASZG. Daher der Vergleich. und in diesem Zahntarif der G. ist die KFO nicht drin.
1. Bei dem genannten Tarif der Gothaer ist die Leistung für KFO vom Alter der versicherten Person abhängig.
2. Wie der Kollege Gutsch bereits ausgeführt hat, stellt sich auch mir die Frage, welche Kriterien zur Auswahl der PKV herangezogen wurden. Ich vermute einmal nicht sehr viele. Insgesamt gibt es weit über hundert Kriterienpunkte, welche für die Auswahl eines PKV-Tarifs genutzt werden können und auch sollten. Es sei denn Sie haben ein unerschütterliches Vertrauen zu Ihrem Makler...wie heißt es aber so schön: Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.
weiterhin schrieb hampelmann:
Es müssen nicht genau diese beiden sein. Nur blicke ich mittlerweile nicht mehr durch und irgendwann muss man sich ja entscheiden. Ein anderer Makler hatte mir z.B. wieder etwas ganz anderes empfohlen, nämlich den Dt. Ring Esprit M. ICh glaube aber nicht, dass die Leistungen mit den beiden obigen Tarifen vergleichbar sind.
Da haben Sie Recht. Teilweise riesige Unterschiede und je nach Leistungssegment auch so als ob Sie Äpfel mit Birnen vergleichen würden.
Das Sie als Verbraucher nicht mehr "durchblicken" spricht leider nicht für Ihren Makler.
Meiner Meinung nach sollte ein Makler die Analyse für den Versicherungskunden verständlich, mit Beispielen und mit einer jederzeit nachvollziehbaren Dokumentation, auf welcher die Gründe für die Empfehlung erläutert werden, durchführen.
Der Tipp mit dem Kleingedruckten ist gut, nur wo kriege ich das her. Ich habe nur eine Zusammenfassung. Gibts dies auch im I-Net?
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