Hallo aus Hamburg,
muss der Arbeitgeber den AGZ für die PKV während der Mutterschutzzeit (6Wochen vor bzw. 8 Wochen nach Geburt) zahlen ? Es geht mir nicht um die Zeit, in der Elterngeld gezahlt wird, daß wir da zahlen muessen, ist klar.
Ich werde langsam verrückt, weil ich von 1000 verschiedenen Seiten 10000 verschiedene Antworten bekomme. Hanse-Merkur sagt nein, ARAG sagt ja und bezieht sich auf §257 SGB ... Danke für jeden Tip, der hilft, etwas Licht in diesen Dschungel zu bringen
Dirk
Arbeitgeberzuschuss PKV im Mutterschutz
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Ja. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
http://www.guter-rat.de/ratgeber/verbra ... 38038.html
Übersichtliche Infos gibt es auch hier
http://www.vs-24.com/dls/Mutterschutz.pdf
http://www.guter-rat.de/ratgeber/verbra ... 38038.html
Übersichtliche Infos gibt es auch hier
http://www.vs-24.com/dls/Mutterschutz.pdf
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Re: Arbeitgeberzuschuss PKV im Mutterschutz
Hallo manaslufred,
257 bezieht sich im allgemeinen auf den Zuschuss zur PKV, hat also mit dem Mutterschutz nichts zu tun. Während der Elternzeit entfällt dieser Zuschuss und auch für die 6 Wochen davor und danach.
Gruß
257 bezieht sich im allgemeinen auf den Zuschuss zur PKV, hat also mit dem Mutterschutz nichts zu tun. Während der Elternzeit entfällt dieser Zuschuss und auch für die 6 Wochen davor und danach.
Gruß
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