Seit Juli 2008 nicht mehr versichert gewesen brauche Hilfe

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mac.chriz
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Seit Juli 2008 nicht mehr versichert gewesen brauche Hilfe

Beitragvon mac.chriz » 13.10.2010, 22:26

Hallo

Ich habe da ein paar fragen und bitte euch um Hilfe !
Ich war bis im Juli 2008 Familienversichert. Juli 2008 ruf mich meine Versicherung an (TK) ich würde weil ich jetzt 24 Jahre alt werden würde nicht mehr in der Familienversicherung sein und würden mir ein Angebot schicken weil ich mich ja dann selber versichern müsste. Da ich Arbeitslos war/bin habe ich mich aber nicht selber versichert und dachte mir "joa wenn ich Geld verdiene dann meld ich mich an"...

Ja ich weiß total dumm von mir ich wusste aber auch 0 davon, dass seit 2007 eine Versicherungspflicht besteht... Da ich nächsten Montan eine Arbeit in aussicht habe muss ich mich natürlich schon wegen der Arbeit versichern und frag mich jetzt wie ich das angehen sollte...

Meldet mich mein neuer Arbeitgeber an und ich bekomme eine fette Rechnung von der TK wegen Rückzahlung seit Juli 2008 oder muss ich erst die Rechnung begleichen seit 2008 bis heute ??

Oder sollte ich diese Woche schon zur TK und das klären ? Das Prob ich weiß einfach nicht wie ich das alles bezahlen soll und hab total schiss zur TK zu gehen :( Das wird bestimmt ein riesen Betrag weil es schon mehr als 20 Monate her ist oder ??

Wie sollte ich jetzt vorgehen und was kommt auf mich zu ?

Danke !!!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.10.2010, 22:44

Also, immer schön ruhig bleiben.

Von der rechtlichen Seite bist Du natürlich von der sog. Kralle ab dem 01.04.2007 erwischt worden. Damit ist natürlich auch ein Nachzahlungsanspruch verbunden.

Am besten bei der alten Kasse durch den Arbeitgeber anmelden lassen.

Es gibt derzeit noch ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes, dass ohne eine Anzeige von Dir zur Versicherungspflicht die sog. Kralle nicht zu stande kommt. D.h., wenn Du explizit diesen berüchtigten Anzeigebogen zur Kralle nicht einreichst, kann Dir die Kasse bei Beitragsnachberechnung übersenden.

Die Praxis zeigt aber, dass einige Kassen dann die neue Mitgliedschaft (Arbeitsaufnahme) teilweise ablehnen. Aber für diese Ablehnung muss es eine konkrete Rechtsgrundlage geben. Es gibt aber im SGB V keine konkrete Rechtsgrundlage, wonach eine neue Pflichtversicherung von der vorherigen Anzeige der Pflichtversicherung zur Kralle abhängig ist. Leider betreiben die Kassen hier noch Wunschdenken!

mac.chriz
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Beitragvon mac.chriz » 14.10.2010, 10:23

Hallo !

Vielen Dank als 1. für deine Antwort !

Habe ich das richtig verstanden ? Wenn ich zur KK gehe und sage "hey will mich anmelden war aber nicht versichert" dann muss ich auf jeden Fall die Monate zahlen.

Wenn ich mich aber erst am 01. von meinem Arbeitgeber bei meiner KK anmelden lasse (was ich dann ja eh muss), dann kann es sein, dass ich nicht zahlen muss es sei denn die forschen nach ?

Oder soll das heißen, dann können die nix verlangen ?

Danke
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.10.2010, 17:09

Wenn ich mich aber erst am 01. von meinem Arbeitgeber bei meiner KK anmelden lasse (was ich dann ja eh muss), dann kann es sein, dass ich nicht zahlen muss es sei denn die forschen nach ?


Jooh, so könnte es sein. Die Praxis der Kassen ist dort ganz unterschiedlich. Es gibt welche, die die Anmeldung einfach verweigern, wenn Du dich nicht nachversicherst. Dann gibt es welche, die die Anmeldung so ohne weiteres aktzeptieren.

Wenn die Kasse die Anmeldung durch den Arbeitgeber verweigern sollte, dann frage doch einfach nach, wo die Rechtsgrundlage für diese Verweigerung liegt. Aber bitte nicht telefonisch, sondern schriftlich mit Angabe der Rechtsgrundlage.


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