Freiberufler und Familienversicherung

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pepi
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Freiberufler und Familienversicherung

Beitragvon pepi » 14.10.2010, 11:54

Liebes Forum,

seit ca. 4 Jahren arbeite ich als freiberuflicher Webentwickler und bin bei meiner Frau mit familienversichert.

Da meine jährlichen Einkünfte sehr gering sind (zwischen 500,- EUR und 2.000 EUR), hat mich die Mitteilung der BKK doch sehr überrascht, das die Familienversicherung rückwirkend zum 31.05.10 gekündigt wurde. Begründung war der Passus bzgl. der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit, das ich also mind. 40 Wochenstunden arbeite (diese Wochenstunden leiste ich auch tatsächlich).

Mein Frage: Ist dieses Kriterium der hauptberuflichen Selbständigkeit alleine ausschlaggebend dafür, das eine Familienversicherung nicht mehr in Betracht kommt? Werden die geringen Einkünfte dabei nicht berücksichtigt ?
Wenn dem so wäre und ich mich freiwillig versichern müsste, könnte ich meine Tätigkeit aufgeben, da die Beiträge meine Einkünfte übersteigen würden.

Würde mich über Hinweise sehr freuen
Pepi

ratte1
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Re: Freiberufler und Familienversicherung

Beitragvon ratte1 » 14.10.2010, 15:01

pepi hat geschrieben: Ist dieses Kriterium der hauptberuflichen Selbständigkeit alleine ausschlaggebend dafür, das eine Familienversicherung nicht mehr in Betracht kommt?

Richtig.
pepi hat geschrieben: Werden die geringen Einkünfte dabei nicht berücksichtigt ?
Richtig!

Allein die hauptberuflich selbständige Tätigkeit schließt den Anspruch auf Familienversicherung aus. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

MfG
ratte1

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.10.2010, 21:58

Natürlich völig richtig, was ratte1 postet!

Allein die hauptberuflich selbständige Tätigkeit schließt den Anspruch auf Familienversicherung aus


Nun mal die Gretchenfrage, bist Du wirklich hautpberuflich selbständig? Wie deffiniert man diesen Begriff?

Wenn man sich 40 Stunden in der Woche der selbständigen Tätigkeit widmet, dann ist man defintiv hauptberuflicht selbständig.

Wenn man allerdings nur bspw. 10 Stunden in der Woche diese Tätigkeit ausübt, dann geht die Diskussion los.

Die Schallgrenze liegt unter anderem bei 18 Stunden in der Woche, die Du ja offensichtlich überschreitest!

pepi
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Beitragvon pepi » 15.10.2010, 09:31

Danke euch beiden für die Auskunft.
Was mir nun noch in den Sinn kommt, wäre die Frage, ob man die Tätigkeit künftig nebenberuflich (also unter dieser magischen Grenze von 18 Stunden) ausübt und dies der KK auch plausibel machen kann, d.h. glaubwürdig?

Wäre es denn möglich der KK zu sagen: "Das Geschäft bringt für eine hauptberufliche Tätigkeit zu wenig ein und ich werde dies eben künftig nur noch 10 Stunden pro Woche betreiben" ?
Ist dies realistisch und würde man dadurch wieder in die Familienversicherung aufgenommen?

Vielen Dank für Eure Meinungen

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.10.2010, 15:24

Wäre es denn möglich der KK zu sagen: "Das Geschäft bringt für eine hauptberufliche Tätigkeit zu wenig ein und ich werde dies eben künftig nur noch 10 Stunden pro Woche betreiben" ?
Ist dies realistisch und würde man dadurch wieder in die Familienversicherung aufgenommen?


Jenes klärt immer im Einzelfall die Kasse. Und glaube mir eins, mogeln bringt dort nicht viel. Schließlich sitzen dort auch Fachleute, die sich nicht gern veräppeln lassen.


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