Frage zu komplizierter Situation

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quasimodro
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Frage zu komplizierter Situation

Beitragvon quasimodro » 15.10.2010, 21:26

Hallo,

folgendes Zenario.
Mein Sohn, 22 Jahre, erwerbslos und leistungslos Arbeitssuchend gemeldet (Leistungslos weil er unter die "unter 25" regelung fällt)
muss zu seinem 23. Geburtstag raus aus der Familienversicherung.

Arbeitsamt sagt : Kein Leistungsbezieher, er muss sich freiwillig Versichern, woher er das Geld nehmen soll ist denen mal egal.
Papa könnte ja zahlen.

Nun will er aber in nächster Zeit seine Freundin heiraten.
(Ja ja, scheiss Plan, aber so ist es nun mal)

Freundin bezieht Hartz 4 und wohnt alleine ( Ja, als Kind eines Hartz4 Empfängers kein Problem, bezahlt alles brav Vater Staat. Wenn der Papa jedoch arbeitet kann der mal alles bezahlen, aber das ist ein anderes Thema. )

Jetzt die Frage :
Wenn er nun seine Freundin heiratet, die ja über die Arge Krankenversichert ist, kommt er dann mit in Ihre Versicherung als "Familenmitglied" ?

Augenscheinlich würde ich sagen ja, Ehegatten sind ja beitragsfrei mitversichert. Aber mittlerweile habe ich soviele Pferde kotzen gesehen das ich nur noch daran glaube das der Papa, wenn er denn seinen Lebensunterhalt selber verdient und brav Steuern bezahlt auch für den Sohnemann bezahlen kann.

Für eine Antwort wäre ich echt Dankbar.

Aloha
Peter

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.10.2010, 21:45

Guter Plan :-) ich meine Heiraten :-) dann hätte er die Kostenlose Familienversicherung.
Besser wäre abe er sucht sich ne Frau welche arbeiten Geht und viel Geld hat :-)

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 15.10.2010, 23:39

Hallo,

eine Familienversicherung ist nur bei einem Mitglied möglich. Wenn die Zukünftige ALG 2 bezieht und "nur" bei einem Elternteil familienversichert ist, kann ihr Ehemann nicht bei ihr familienversichert werden.

Wenn sie dagegen selbst Mitglied ist (und auch nach der Hochzeit ALG 2 bezieht) wäre eine Familienversicherung nach Eheschließung möglich.

MfG
ratte1

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Beitragvon Rossi » 16.10.2010, 00:39

Sorry alles völliger Quatsch, was hier wieder geschrieben wird.

Wenn der Sohnemann die Hartz IV Empfängerin heiratet, dann gilt die sog. Stallpflicht für einen U 25 nicht mehr. Der Schutz der Familie ist allein schon ein veranketes Grundrecht, welches durch die Stallpflicht eines U 25 im SGB II nicht gebrochen wird.

Sooh, dann zieht der frisch Vermählte in den Haushalt der Holden ein. Er bezieht dann natürlich auch ALG II. Wenn jemand ALG II bezieht, dann ist er automatisch hierüber pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) es sei denn, dass er familienversichert ist. Da keine Familienversicherung mehr möglich ist (23. Jahre alt) muss die ARGE die Kosten für die Versicherung übernehmen.

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Beitragvon ratte1 » 16.10.2010, 12:08

Rossi hat geschrieben:Sorry alles völliger Quatsch, was hier wieder geschrieben wird.
Warum, was habe ich denn Falsches geschrieben?
:cry: :wink:

MfG
ratte1

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Beitragvon Czauderna » 16.10.2010, 13:19

Rossi hat geschrieben:Sorry alles völliger Quatsch, was hier wieder geschrieben wird.

Wenn der Sohnemann die Hartz IV Empfängerin heiratet, dann gilt die sog. Stallpflicht für einen U 25 nicht mehr. Der Schutz der Familie ist allein schon ein veranketes Grundrecht, welches durch die Stallpflicht eines U 25 im SGB II nicht gebrochen wird.

Sooh, dann zieht der frisch Vermählte in den Haushalt der Holden ein. Er bezieht dann natürlich auch ALG II. Wenn jemand ALG II bezieht, dann ist er automatisch hierüber pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) es sei denn, dass er familienversichert ist. Da keine Familienversicherung mehr möglich ist (23. Jahre alt) muss die ARGE die Kosten für die Versicherung übernehmen.


Hallo Rossi,
so wie du das hier schreibst würde die ARGE für beide Ehegatten die Krankenversicherung bezahlen ??? Hm, das glaube ich aber so nicht !
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 16.10.2010, 18:13

Nun denn, wenn die Holde noch in der Familienversicherung der Eltern steckt, dann zahlt die ARGE selbstverständlich für den Ehemann die Annexleistungen zur Pflichtversicherung. Es ist piepegal, sobald der Sohnemann nach der Heirat in den Haushalt der Holden einzieht, ist er auf jeden Fall über versichert. Wie er zu versichern ist, entscheidet bzw. meldet die ARGE der Kasse.

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Beitragvon quasimodro » 16.10.2010, 20:24

Rossi hat geschrieben:Sorry alles völliger Quatsch, was hier wieder geschrieben wird.

Wenn der Sohnemann die Hartz IV Empfängerin heiratet, dann gilt die sog. Stallpflicht für einen U 25 nicht mehr. Der Schutz der Familie ist allein schon ein veranketes Grundrecht, welches durch die Stallpflicht eines U 25 im SGB II nicht gebrochen wird.


Hier irrst du wohl.

§ 22 Abs. 2 a SGB II Satz 4
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht
umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.


Somit bekommt Sohnemann keinen Cent, auch wenn er die Holde heiratet.
Wenn er bei Ihr einzieht muss der Papa die Kosten für Wohnung und Heizung sowie den Unterhalt ( Hartz4 Regelsatz) zahlen.

Die Frage ist halt ob er dann über seine Ehefrau, die ja von der Arge Pflichtversichert wurde im Rahmen der Familenversicherung versichert würde.

Vieleicht sollte man mal ne Klage anstreben, kann ja nicht sein das einem die Kinder bis 25 ans Bein gebunden werden aber die Familienversicherung mit 23 endet.

Deutschland unglaublich Vaterland.

Man könnte ja nacher im Zuge der Familienzusammenführung versuchen das er mit seiner Frau zusammenziehen darf :-)
Was bei Ausländern klappt müsste ja auch bei deutschen klappen., obwohl ich mir da nicht so sicher bin.

Andererseits, hätte ich vor 22 Jahren gewusst wie heute die Gesetzte liegen, hätte ich nie Kinder in die Welt gesetzt.

Jetzt bin ich Vater eines fast 23 Jährigen Arbeitsscheuen Burschen und werde dafür vom Staat abgestraft.
Vieleicht sollte ich meinen Job schmeissen und auch in ALG2 gehen, dann ist ja alles kein Problem mehr.

ICH KÖNNTE SOWAS VON KOTZEN

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Beitragvon Rossi » 17.10.2010, 00:57

Sorry, quasidmodro, ich bin total beigeistert über Dein Posting.

Ich bin jetzt seit dem 01.01.2005 im ALG II tätig und mir ist mir Sicherheit die Probelmatik der Stallpflicht eines U 25-jährigen bekannt.

Wir halten mal Deine Auffassung fest.

Der U 25-jährige muss nach Deiner Ansicht die ARGE voher um Zustimmung zur Heirat bitten und die außergewöhnlichen Gründe der Heirat der ARGE mitteilen?

Aber nehmen wir Dein Posting mal - ungeachtet dieser Zustimmung - auseinander!

Somit bekommt Sohnemann keinen Cent, auch wenn er die Holde heiratet.


Sorry, völlig daneben!

Du hast den § 22 Abs. 5 SGB II vermutlich noch nicht einmal gelesen bzw. verstanden und stellst ihn hier einfach ein.

Hast Du dir schon mal Gedanken über den Wortlaut des Geseztes gemacht.

Man kann nach § 22 As. 2a SGB II Satz 4 SGB II allenfalls den Unterkunftskostenanteil versagen, den Regelbedarf jedoch nicht. Oder hast Du auch noch ne Rechtsgrundlage für die Versagung des Regelbedarfs. Ich finde sie nicht nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht. Du vielleicht?

Man kann dann den Regelbedarf allenfalls auf 80 % reduzieren und den Unterkunftskosteanteil versagen, mehr nicht.

Hast Du ein anderes SGB II als ich?

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Beitragvon quasimodro » 17.10.2010, 09:01

Rossi,

dies ist genau das was wir von den zuständigen Stellen gesagt bekommen haben.

U25, kein Anspruch auf ALG2 (lebt noch zu Hause und Papa versient zu viel.)
kein Recht auf eine eigene Wohnung, Stallpflicht (Ich liebe dieses Wort)
Und wenn die 2 Heiraten ändert sich da nix dran. Das wäre ja ihre persönliche Entscheidung, da hat die Arge nix mit zu tun.
Er sagte mit verweis auf den Absatz 4 das er das dann selber herbeiführen würde und es nix gibt.

So war der ungefäre Wortlaut.

Also ist Sohn seit fast 4 Jahren postalisch bei mir gemeldet, lebt aber mit seiner Freundin in deren Wohnung.

Sollte es wirklich so sein ,das wenn die 2 Heiraten, er Anspruch auf ALG2 hat wären alle seine Probleme vom Tisch.
Er wäre Krankenversichert und sein ALG2 würde ca. die hälfte der Wohnkosten decken. Unterm Strich hätten die 2 das selbe Geld wie jetzt zur Verfügung.

Was ich natürlich befürchte ist das Papa Staat dann zu mir kommt und die Hand aufhält. Das jedenfalls entnahm ich dem Gespräch des zuständigen Sachbearbeiters bei der Arge, der mich übrigens wie einen Mittellosen, Obdachlosen Junkie behandelt hat.

Rossi, dann erzähl mir mal was wir/er jetz machen soll. Wie vorgehen ?
Heiraten und dann zum Amt und den Umzug zu seiner Frau beantragen und gleichzeitig einen Antrag auf ALG2 stellen ?

Gruß
Peter

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Beitragvon Rossi » 17.10.2010, 21:10

Nun denn, es gibt ja noch eine Ausnahemvorschrift bezüglich der Zustimmung.

Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,


Jetzt will also die ARGE dem Sohnenmann nach der Heirat verbieten, das neue Glück in trauter Zweisamkeit zu führen.

Frag doch mal, ob die ARGE hierfür Gerichtsurteile nennen kann, dass eine Heirat kein Grund darstellt, hier eine Zustimmung zu erteilen.

Dann frage doch mal, ob Artikel 6 des Grundgesetzes durch Hatz IV eingeschränkt wird.

Zitat Artikel 6 des Grundgesetzes
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.


Ferner erhätl der Sohnemann immer 80 % der Regelleistung, dies steht schon in § 20 Abs. 2a SGB II.

Ehrlich gesagt kann ich die Auskünfte der ARGE überhaupt nicht verstehen. Wir machen dies bei uns ganz anders.

Frag dann doch mal, warum er den Regelbedarf nach § 20 Abs. 2a SGB II auch nicht erhalten kann?

Ich denke ein Fachanwalt für Sozialrecht - vorher PKH beantragen - wird Dir Sicherheit dazu führen, dass man Dir zuhört.

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Beitragvon Rossi » 17.10.2010, 23:15

Vielleicht solltest Du das Forum wechseln.

Guckst Du mal hier; dort wird wesentlich mehr über Hartz IV diskutiert.


http://www.sozialhilfe24.de/forum/

Ich muss Dir ehrlich eingestehen, ich bin jetzt 25 Jahre im Geschäft von Sozialleistungen, natürlich auf der anderen Seite (Leistungsgewährung)

Aber die Auskünfte, die Du derzeit erhalten hast, sind nach meiner bescheidenen Auffassung mehr als daneben.

Der Regelsatz und die damit verbundene Krankenversicherung steht dem Sohnemann auf jeden Fall zu.

Du hast einen Sachbearbeiter, der morgens ins Büro geht und denkt, dass es immer seine eigene Kohle ist, die er bewiligen muss.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.10.2010, 23:19

Ach ja, wenn der Sohemann auszieht, bist Du natürlich dem Grunde nach für den Jüngling noch unterhaltsverpflichtet.

Aber hier sind die Einkommensgrenzen ganz anders als im Bereich von Hartz IV; hier kommt das Privatrecht ins Spiel.

Gretechenfrage, was macht die ARGE denn, wenn Du den frisch Vermählten einfach vor die Tür setzt? Irgendwann sollte der Abnabelungsprozess doch beginnen, oder? Womit bzw. mit welcher Rechtsgrundlage kann Dich die ARGE verpflichten den Sohnemann dann wieder aufzunehmen?

Vermutlich interessiert dies die ARGE auch nicht!

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Beitragvon quasimodro » 18.10.2010, 06:24

Rossi hat geschrieben:Ach ja, wenn der Sohemann auszieht, bist Du natürlich dem Grunde nach für den Jüngling noch unterhaltsverpflichtet.


Genau das ist das Problem

Rossi hat geschrieben:Aber hier sind die Einkommensgrenzen ganz anders als im Bereich von Hartz IV; hier kommt das Privatrecht ins Spiel.


Nur soviel, ich bin aufgrund meines Einkommens freiwillig KV-Versichert

Rossi hat geschrieben:Gretechenfrage, was macht die ARGE denn, wenn Du den frisch Vermählten einfach vor die Tür setzt? Irgendwann sollte der Abnabelungsprozess doch beginnen, oder? Womit bzw. mit welcher Rechtsgrundlage kann Dich die ARGE verpflichten den Sohnemann dann wieder aufzunehmen?

Vermutlich interessiert dies die ARGE auch nicht!


Schwerwiegende Soziale Gründe müssen vorliegen, ob das jetzt die räumliche Trennung von der Ehefrau ist sei mal so dahingestellt.
Da müsste man im Zweifel wohl Klagen.

Na ja, es ging ja eigendlich um die Frage das wenn er heiratet über die Holde KV Versichert wäre. Und wie die Randbedingungen dafür aussehen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.10.2010, 23:37

Wir halten demnach mal fest. Es kommt ganz druff an, wie die Holde versichert ist. Wenn sie selber noch familienversichert ist, dann geht es nicht. Ist sie aber selber über´s ALG pflichtversichert, dann kommt der Sohnemann auch ohne die Stallpflicht in die Familienversicherung,

Wobei, ich würde mir diese Vorgehensweise definitiv nicht gefallen lassen.


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